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Psychologisches Gespräch anfechtbar?

Begonnen von Ella306, 28. März 2017, 13:54:05

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Tasty

Zitat von: F_K am 29. März 2017, 08:40:06
Die KCs sind "froh", wenn diese überhaupt Platz haben, die Akten zu lagern. Dort gibt es sicherlich keinen Prozess, die Akten regelmäßig "durchzuschauen".

..was aber eigentlich zu den Aufgaben der KC's gehört. Allerdings nicht durch regelmäßige Durchsicht aller Akten (wäre möglich, aber fürchterlich ineffizient) sondern duch Führen eine Wiedervorlage-Liste, in die bei Übernahme und Sichtung der Akten das Tilgungsdatum eingetragen wird und die entsprechende Akte dann zum jeweiligen Datum aus dem Bestand gezogen wird. Kein Hexenwerk, eher eine Selbstverständlichkeit normaler, sachgemäßer Verwaltungsorganisation.

chewbaccaxD

Ich hatte mal die Möglichkeit die Aktenräume des KC´s in München zu sehen.
Tasty, glaub mir, jegliche Wiedervorlage oder Durchsicht ist da nicht möglich.

ulli76

Die KC haben tatsächlich auch gut zu tun. Die haben schlichtweg keine Zeit, die Akten regelmäßig zu bereinigen. Natürlich sollte sie bereinigt werden, bevor sie woanders hin verschickt wird- gerade wenn es um Eignungsfeststellungen geht.

An den TE: Versuch´s halt mit dem Widerspruch mit genau der Begründung dass du benachteiligt wurdest, weil das Diszi hätte raus sein müssen. Zu verlieren hast ja nichts.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Und mit diesem einzig guten Tipp von Ulli sollte die Diskussion über die KC hier beendet sein, denn es hilft zu dem eigentlichen Thema des TE nicht weiter.

Tasty

Zitat von: ulli76 am 29. März 2017, 09:24:07
Die KC haben tatsächlich auch gut zu tun. Die haben schlichtweg keine Zeit, die Akten regelmäßig zu bereinigen. Natürlich sollte sie bereinigt werden, bevor sie woanders hin verschickt wird- gerade wenn es um Eignungsfeststellungen geht.

Nein nicht sollten, sondern müssen. Weil sich sonst aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit der bearbeitenden und prüfeden Offiziere ungerechtfertigte Nachteile für die Bewerber ergeben können, und sei es nur aus einer unterbewussen, subjektiven Voreogneommenheit dem Bewerber gegenüber wegen der bloßen Kenntnis der damaligen Maßnahme.
Auch Prüfer sind nur Menschen, und kaum jemand kann sichd davon freisprechen, etwas, das ihm objektiv zur Kenntnis gelangt ist, bei einer subjektiven Bewertung völlig außer Acht zu lassen. Rein rechtlich handelt es sch zwar um sachfremde Erwägungen, aber das objektiv nachzuweisen dürfte dem Prüfling unmöglich sein. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Tilgung durch die KC vor Abgabe der Akten zur Sicherstellung eines rechtsstaatlich einwandfreien Verfahrens.

miguhamburg1

Interessant, dass so etwas passiert sein soll.

Denn aus eine Anweisung von BMVg RII1/PII1 vom Anfang letzten Jahres geht eindeutig hervor, dass die wehrüberwachenden KC Personalakten vor Weitergabe an andere Organisationselemente im selben oder anderen Häusern auf Vollständigkeit und Gültigkeit zu prüfen und insbesondere auch die Entfernung von zu tilgenden Maßnahmen durchzuführen haben.

Wenn dies im beschriebenen KC tatsächlich so vorfiel, dann liegt hier wirklich ein Versäumnis eines Bearbeiters vor, der diese Akte eben nicht vor Weitergabe prüfte.

BulleMölders

Da scheinbar gute Worte nicht ausreichen, mache ich hier dicht!
Falls der TE noch etwas anmerken möchte, dann wende er sich bitte an das Team und dann können wir ja wieder auf machen.