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E-Schein Fragen , Halbtags als Beamter?

Begonnen von airforce83, 16. Januar 2013, 16:21:30

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mailman02

Auch wenn man nach DZE schon Ü40 ist? Da stellen ja viele Behörden keine Beamten mehr ein (Bayern ist glaub ich mit 43 oder so Schluß) Oder zählen die Altersgrenzen für ehemalgie SaZ nich?

Polizei dürfte mit Ü40 im m.D nicht mehr gehen das ist kalr.

Andi

§10 SVG

Ergänzung zur Verdeutlichung: Eingliederungs- und Zulassungsschein gelten explizit nicht nur für Beamtenstellen.
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Niederbayer

Von einem Pflichtunterricht habe ich bisher nix mitbekommen, Kamerad Andi.

KlausP

Zitat von: Niederbayer am 09. Mai 2017, 12:08:30
Von einem Pflichtunterricht habe ich bisher nix mitbekommen, Kamerad Andi.

Man kann es auch "Erstberatuing" durch den BfD nennen, die ist Pflicht - jedenfalls für den BfD.

Schon zu diesem Termin muss man manchen SaZ regelrecht hinprüügeln, damit der den wahrnimmtr, schließlich steht ja da nur "Einladung" drauf und nicht "Befehl", weil der BfD nix befehlen kann. Gab es so aber auich Anfang/Mitte der 90er schon, als Spieß oft genug erlebt. An den BfD erinnert(e) sich so mancher SaZ erst kurz vor DZE wieder, wenn man feststellt, dass die eigene Berufsausbildung (wenn man denn eine hat) ja auch schon etliche Jahre zurückliegt und der Beruf einen nie interessiert hat und man deshalb Soldat geworden ist.  Dann kann das mit dem Termin nicht schnell genug gehen, selber hat man sichj keine Gedanken gemacht, was nach 8/12/.../25 Jahren werden soll und dann hat eben der Berater keine Ahnung und überhaupt ist der BfD nur Sch*** ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Es gibt einmal die Erstberatung und dann noch einen Unterricht (unter anderem zu E- und Z-Schein). Nimmt ein Soldat beide Termine wiederholt nicht wahr kann der BFD jegliche Förderung ablehnen.
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Niederbayer

Man möge mir verzeihen, wenn ich auf dem Gebiet nicht sattelfest bin. Wenn es mit dem BS nicht klappt, liegt mein Dienstzeitende dennoch noch mehr als 8 Jahre in der Zukunft.

KlausP

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Andi

Dann ist das auch alles nicht so dramatisch, weil du dann noch Zeit hast. Du wirst vermutlich demnächst die erste Einladung für das Erstberatungsgespräch beim BFD bekommen (wenn nicht schon erfolgt) und circa 2 Jahre vor Beginn deines BFD-Freistellungsanspruches/deines Dienstzeitendes die Einladung zu dem angesprochenen Unterricht.
Wenn du allerdings wirklich schon Fragen hast - und das ist ja offenbar so -, dann solltest du einfach jetzt schon mal einen Termin beim BFD machen, denn auch du kannst ja bereits jetzt mindestens an internen Maßnahmen teilnehmen.

Gruß Andi
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Niederbayer

Ja, informieren werde ich mich kommendes Jahr. Erstmal muss der OL3 noch fertig absolviert werden  ;)
Aber man kann sich nie früh genug ein Lagebild verschaffen.

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