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E-Schein Fragen , Halbtags als Beamter?

Begonnen von airforce83, 16. Januar 2013, 16:21:30

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airforce83

Hallo hab paar fragen.

Meine aktuelle Situation
Bin HptFw  A8.
Und bin gerade dabei mich für den öffentlichen dienst zu bewerben.
Da ich dann als A6 neu durchstarten müßte
bin ich am überlegen den E-SChein zu nehmen?
um mein "gehalt"   10 Jahre zu sichern?
was haltet ihr davon?
oder ist doch der Z SChein besser ?

beim Z Schein hätte ich ja mehr abfindung ca. 3500 € mehr
und übergangsgebührnisse.
hätte ich dann also nach der " BFD zeit"  gehalt von der behörde + 3 jahre lang mein volles soldaten gehalt?
also die A8 vom bund + A6 von der behörde?
weiss das einer?


Und noch ne frage.
wenn ich halbtags gerne arbeiten möchte
zb von 7 bis 13 uhr. 5 tage woche
also 75%
würde das dann gehen? mit dem E SChein? hat da einer erfahrung?

weil hätte man ja knapp 350€ weniger im monat
dafür aber nur bis 13 uhr :)


airforce83

was ich noch gerne wissen würde

wenn ich nun doch den Z schein nehmen würde
würde ich erfahrungsstufe 1 anfangen?
also A6  Stufe 1 ?
oder werden die bundeswehr jahre angerechnet

Lidius

Zitat von: airforce83 am 16. Januar 2013, 19:10:24
was ich noch gerne wissen würde

wenn ich nun doch den Z schein nehmen würde
würde ich erfahrungsstufe 1 anfangen?
also A6  Stufe 1 ?
oder werden die bundeswehr jahre angerechnet

Dazu schau mal in die Bundesbesoldungsordnung, § 28 Abs. 1 Nr. 3 http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.html

Demnach scheint zumindest eine Anerkennung und Anrechnung stattzufinden. Ich weiß allerdings nicht ob es bei Landesbeamten auch so ist.

Andi

Zitat von: airforce83 am 16. Januar 2013, 16:21:30
was haltet ihr davon?
oder ist doch der Z SChein besser ?

Sprich das am besten mal mit deinem BFD-Berater durch und rechne es mal durch. Die Entscheidung kann dir eh niemand abnehmen.

Zitat von: airforce83 am 16. Januar 2013, 16:21:30
wenn ich halbtags gerne arbeiten möchte
zb von 7 bis 13 uhr. 5 tage woche
also 75%
würde das dann gehen? mit dem E SChein? hat da einer erfahrung?

E-/Z-Schein sind für eine bevorzugte Bewerberauswahl (plus entsprechende "Nebenwirkungen" des entsprechenden Scheins) da - nicht mehr, nicht weniger. Wenn du Teilzeitdienst machen willst musst du das wie jeder Beamte auch auf dem Dienstweg beantragen, dazu muss der Dienstposten aber logischer Weise teilzeitfähig sein. Das ist aber alles etwas, das du mit deinem künftigen Dienstherren ausmachen musst. Das dürfte wegen anstehender Laufbahnausbildungen in den ersten 2-3 Dienstjahren aber ausgeschlossen sein. Inwieweit die Übergangsgebührnisse dann die gekürzten Bezüge auffangen oder nicht musst du mal mit deinem BFD-berater klären.

Gruß Andi
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justice005

Zitatund rechne es mal durch.

So sehe ich das auch. Da muss man sich mal mit einem Taschenrechner und der Besoldungstabelle hinsetzen und ausrechnen, was besser ist.

Ich denke, es hängt vor allem auch mit der Differenz des Gehalts zusammen.

Ein guter Freund von mir (Hauptmann A 11) hat den E-Schein genommen, weil die Zahlung der Gehaltsdifferenz für ihn deutlich effektiver war. Das kann bei der Differenz A6 zu A8 aber auch anders aussehen.


Zorro67

Zitat von: airforce83 am 16. Januar 2013, 19:10:24
was ich noch gerne wissen würde

wenn ich nun doch den Z schein nehmen würde
würde ich erfahrungsstufe 1 anfangen?
also A6  Stufe 1 ?
oder werden die bundeswehr jahre angerechnet
Deine Vordienstzeit wird auf deine spätere Pension angerechnet. Die Besoldungsstufe richtet sich nach den Lebensjahren. Stufe 2 beginnt in NRW z.B. mit 21 Jahren. Du beginnst mit dem Anwärtergrundbetrag deiner entsprechenden Laufbahn dazu kommt im Strafvollzug NRW noch ein Anwärtersonderzuschlag dazu.
7/1990 - 9/1990 AGA 5./NschBtl 7 Ahlen
10/1990 - 6/1991 1./BeobBtl 73 Dülmen
Seit 7/2009 1./ABC-AbwBtl 906  Höxter

airforce83

so nun wird es ernst

hab ne stelle im mittleren dienst ergattern können.

hab noch mal eine frage vielleicht weiss einer rat.

ich habe 3 jahre zivile ausbildung bei der stadt gemacht (öffentlicher dienst)  , und dann immo halt saz 12.
zählen diese jahre später für die pension dazu? man muss ja 40 jahre voll machen um mit 67 dann die voll pension zu bekommen?


Andi

Das muss dir die Gebührnisstelle deines zukünftigen Dienstherren ausrechnen. Dadurch dass die Länder seit einigen Jahren frei im Bereich des Beamtentums auf Kaperfahrt gehen können gibt es da leider keine allgemeingültigen Antworten, was anerkannt wird und was nicht. Im Zweifelsfall klagen. ;)

Gruß Andi

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airforce83

oki dann nur eine frage

stimmt es das man bei den übergangsbeihilfe  wenn man arbeitet bzw ja schon andere gehalt hat
dann 60% bekommt fü+r 3 jahre und das mit steuerklasse 6 versteuern muss??

würde dann als A8 Stufe 4 was ich ja dann bin also  1150 € netto rausbekommen?

kann einer das so alt fakt ca. bestätigen?

weil wenn dem so wäre
würde der Z schein definitiv mehr lohnen :)


mahalue

Du musst mal ausrechnen, was für dich die bessere Option ist. Du wirst, sofern du in deiner Laufbahngruppe bleibst,die Erfahrungsstufe behalten, erhälst aber die Einstiegsbesoldung für das jeweilige Amt. Kommune A6 mD/A9 gD, Landes- oder Bundesbehörden A7 mD/A9 gD. Mach dich vorher über die Dauer der Probezeit und Beförderungszeiten schlau, dann kannst du dir ausrechnen, wann du welche Besoldung erhälst. In der Regel lohnt sich der E-Schein erst ab Offizier. Da geht man mit viel Glück in der Besoldungsgruppe A11/A12 raus und die Differenz wäre zu A9 zu groß. Bei A8 zu A 6 ist es nicht ganz so wild. Sobald du zwei Gehälter aus dem öffentlichen Dienst beziehst, greift die Ruhensregelung. Es wird ein persönlicher Höchstbetrag ausgerechnet, den du max. beziehen kannst (waren bei mir netto 2.800 €) Das heißt, volles Gehalt vom neuen Dienstherrn, Rest vom Bund-Lohnsteuerklasse 6 aber nur bis zum individuellen Höchstbetrag.

Niederbayer

Wie soll man das verstehen?
Ich dachte, der E-Schein waere eher was fuer ausscheidende Unteroffiziere.
Werden dann Offiziere in den gehobenen Dienst eingegliedert oder im Sinne eines Aufstiegs in den hoeheren Dienst?

miguhamburg1

Sie werden in den gehobenen Dienst eingegliedert, da sie als SaZ 12/13 maximal Hauptmann sind.

NRW

Liebe Eingliederungsberechtigen,

in diesem Thema gibt es einige Aussagen die klargestellt werden müssen. Die notwendigen Infos erhalten sie immer über den BFD und / oder den Vormerkstellen!!!!!! Das wäre die erste Anlaufstelle für diese Thematik.

E- oder Z-Schein?
Das muss sich der Betroffene schon selbst ausrechnen! In der Regel wird abschließend zum Verfahren ein Z-Schein für Unteroffiziere mit und ohne Portepee die bessere Wahl sein.

Stellenvorbehalt gibt es für den höheren Dienst NICHT! Deshalb können Offiziere als Beamte auch nur in den m. D. oder g. D. oder als Tarifbeschäftigte eingegliedert werde. Offiziere mit einer schon höheren Eingruppierung (Dienstgrad) sollten da wohl eher den E-Schein nehmen, da damit tatsächlich das letzte Einkommen für die nächsten 10 Jahre garantiert wird.

Dabei ist zu beachten: Tarifbeschäftigte brauchen ZWINGEND den Z-Schein!

Zu Bedenken wäre:

Der Schein - egal welcher - kann während der Dienstzeit getauscht werden, auch mehrmals!
Der E-Schein berechtigt zur Dienstzeitverlängerung von 18 Monaten!

....

Niederbayer

Etwas Asbach Uralt, aber habe gerade über dieses Thema nachdenken müssen. Angenommen, man wählt den E-Schein, wird aber dann von keiner Behörde eingestellt: Verfallen dann die Leistungen wie Berufsförderung, etc.? Oder ist der Schein erst mit Dienstantritt beim neuen Dienstherrn "scharf"?

Andi

Entschuldigung, aber das ist eine Frage, die ausführlich im Pflichtunterricht vom BFD beantwortet wird!

Zum einen kann E- und Z-Schein bei Nichtnutzung innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückgegeben werden (womit man wieder dir ursprünglichen Förderungsansprüche hat), zum anderen ist es eigentlich unmöglich keine Behörde zu finden, die einen einstellt.

Gruß Andi
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