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Informationen zur Verpflichtungserklärung

Begonnen von dompe, 28. Februar 2018, 20:00:57

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Tasty

Es ging um die Frage, ob ein Soldat, der sich weigert den Diensteid abzulegen, seine Entlassung erzwingen kann oder nicht.
Es ging nicht darum, wie häufig das vorkommt.

Ralf

Es wäre -wie so häufig und das ist nicht nur auf dich reduziert- hilfreich, wenn man die TE nicht mit "Fällen" verunsichert, die nicht auf denjenigen anzuwenden sind (und damit in akademische Diskussionen abgleitet). Im Falle des TE ist das ja nur eine Minutensache und ich kann als Gegenargument anführen, dass ausnahmslos jeder in den letzten 5 Jahren (solange sind die Ergebnisse zu archivieren) bisher entlassen wurde, der im Rahmen Beendigung EÜ oder bei Ernennung zum SaZ seinen Eid verweigert hat. Dieses wird auch durchgängig bei den "Entlassungsgründen" so erhoben.
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Tasty

Da stimme ich Dir zu Ralf, es war in der Tat nur ein unbedeutender Nebenkriegsschauplatz, den ich lediglich wegen der skurrilen Begründung interessant und erwähnenswert fand
In der Regel wird eine Vereidigung natürlich nicht vergessen und dass sich ein Soldat weigert, den Eid abzulegen dürfte die absolute Ausnahme sein.

schlammtreiber

Zitat von: Tasty am 01. März 2018, 12:05:55
In der Regel wird eine Vereidigung natürlich nicht vergessen

Wurde sie wahrscheinlich in diesem Fall auch nicht, der Fritze hat das wohl lediglich behauptet weil er spitzgekriegt hat, dass kein "Nachweis" über den Eid in seiner Akte liegt.
Semper Communis
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KlausP

Den Gedanken hatte ich auch. Kein BS geworden, Antrag auf Dienstzeitverkürzung abgelehnt, daraufhin Akteneinsicht beantragt und dabei festgestellt, daß die Niederschrift über die Vereidigung fehlt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tasty

Zitat von: schlammtreiber am 01. März 2018, 12:09:31
Wurde sie wahrscheinlich in diesem Fall auch nicht, der Fritze hat das wohl lediglich behauptet weil er spitzgekriegt hat, dass kein "Nachweis" über den Eid in seiner Akte liegt.

Doch, wurde sie.
Die Ernennung fand auf dem Übungsplatz beim Schießen zwischen zwei Rennen statt, abends in der Unterkunft nach dem Waffenreinigen hat lediglich der Spieß noch den Papierkram gemacht, eine Vereidigung gab es nicht.
Und darum gab es natürlich auch keine Niederschrift über eine Vereidigung in der Akte. Was es nicht gab kann man nicht protokollieren.

Andi

the rest is silence...

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