Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Beamter als Resi?

Begonnen von diverhardy, 13. Dezember 2007, 16:45:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

wolverine

Richtig, ich denke an Nichtigkeit. Der Wehrübende gehört zu einer Personengruppe, die nach klarer und eindeutiger gesetzlicher Regelung vom Wehrdienst ausgenommen ist und nicht eingezogen werden darf. Durch eine eventuelle freiwillige Meldung zeigt die einziehende Behörde sogar, dass sie das erkannt hat! Damit war dem Bescheid die Rechtswidrigkeit quasi auf die Stirn geschrieben... der Rest sollte bekannt sein.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

justice005

Also ich kann jetzt nicht in die juristische Tiefe gehen, dazu fehlen mir hier jetzt die Vorschriften und die Literatur. Aber ich lese den § 42 eben gerade nicht so, dass eine Einberufung nicht erfolgen DARF....


wolverine

Nächstes Problem: Zustimmung des Dienstherrn. Abzuwägen sind Grundsätzlich beamtenrechtliche Dienstpflichten mit dem verfassungsmäßigen Auftrag der Streitkräfte (also pflichtgemäße Ermessensentscheidung). Aus bekannten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Stellenplan, Bundeshaushaltsordnung etc) kann ein Beamter nicht "entbehrlich" sein. Also kann man nur unter kollidierenden Pflichten abwägen. Die Pflicht zur Wehrdienstleistung besteht aber nicht und damit wäre die positive Entscheidung ermessensfehlerhaft.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

justice005

Ich werde mich mit dem Problem die Tage mal etwas eingehender befassen.

Tatsache ist aber, ich kenne mehrere Beamte, die Wehrübungen machen.
Es MUSS also gehen.

wolverine

Wohl gemerkt: Ich spreche ausschließlich von Polizisten! Alle anderen Beamten dürfen selbstverständlich wehrüben. Und zu übenden Polizisten soviel: Da wir beide bei InFü sind, wissen wir doch auch beide, dass nicht alles den Buchstaben des Gesetzes entspricht was praktiziert wird. Das wird einfach noch nie geprüft worden sein. Wenn der Polizist möchte und übt und die Bundeswehr ihn braucht und letztlich der Dienstherr bei der Abwägung den 42 WPflG verkennt, wer soll dannklagen?!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

justice005

Ja, manches Problem bearbeitet man ja auch mit der "Truppenlösung" ;)


SLV43Abs3_Resi

Also, ich bin Hochschulangehöriger (lebenslänglich verbeamtet) und erhalte von meinem Dienstherrn "Sonderurlaub" für die
Durchführung von Wehrübungen. Ob der Status des "Sonderurlaubers" dabei korrekt ist, bleibt für mich unklar.

Zorro67

Zitat von: SLV43Abs3_Resi am 16. Oktober 2010, 23:00:41
Also, ich bin Hochschulangehöriger (lebenslänglich verbeamtet) und erhalte von meinem Dienstherrn "Sonderurlaub" für die
Durchführung von Wehrübungen. Ob der Status des "Sonderurlaubers" dabei korrekt ist, bleibt für mich unklar.

Sonderurlaub habe ich (Justiz) auch erhalten für meine WÜ im November.
7/1990 - 9/1990 AGA 5./NschBtl 7 Ahlen
10/1990 - 6/1991 1./BeobBtl 73 Dülmen
Seit 7/2009 1./ABC-AbwBtl 906  Höxter

Dirk0605

Das mit dem Sonderurlaub kann ich jetzt nicht recht nachvollziehen.
Ich bin ebenfalls Beamter und gerade im Moment auf einer 4 wöchigen Wehrübung.
Mein Dienstherr führt in dieser Zeit mein Stundenkonto wie "anwesend im Tagesdienst", da ist keine Rede von einem Sonderurlaubstatus.   ???


wolverine

Und ein Finanzbeamter leistet vier Wochen seinen Tagesdienst als Soldat?
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Leopard2a6bravo

Polizei ist nicht gleich Polizei, schon gar nicht Bundespolizei.
Alle haben eine andere Sonderurlaubsverordnung.

Ich bin Polizeibeamter in Schleswig-Holstein. Eine Wehrübung egal wie lange gilt hier nach §9 SUVO (Sonderurlaub für Zwecke der militärischen Verteidigung).
Das Ganze in Verbindung mit §5 SUVO - Fortzahlung der Besoldung

Ich habe auch bereits von Kollegen anderer Länderpolizeien gehört, die dieses nicht als Möglichkeit haben =100% Einsatzbereitschaft nur einem Dienstherrn.
Oder auch welche, die sogar einen militärischen Auslandsaufenthalt machen dürfen. Ich dürfte dies z.B. nicht tun.

Ende 2018 werde ich eine 3 wöchige WÜ als Feldjäger HptFw d.R. machen.

ulli76

Das Hauptproblem ist wohl der Personalmangel in vielen Landespolizeien. Da lässt man seine Schäflein ungern zu einem anderen Dienstherrn. Und schon gar nicht, wenn die dabei kaputt gehen könnten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Verteidiger

Ich hoffe es passt noch zum Thema.

Wie sieht es aus, wenn man als Polizist an einer DVag/Schießen teilnehmen möchte. Habe mal gehört das sei nicht mehr möglich, da das für den einzelnen Polizisten Dienst sei und dieser nicht genehmigten werden würde. Gibt es dazu was konkretes?

wolverine

Wenn er zugezogen ist, ist er Soldat und darf schießen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Schnolle

Oder sie werden als Gäste eingeladen. Passiert in Landstetten jeden Jahr.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau