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Versetzung im Alter

Begonnen von shvshsgklkn, 30. Januar 2025, 08:33:17

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Ralf

Wir sind doch wohl jetzt schon eher beim Mietrecht und einer quasi Rechtsberatung und nicht im Bundeswehrforum, oder?
Hinsichtlich des Versetzungsgrundes und was daran hängt, ist alles gesagt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

Auch VOR Verfügungen können schon Absichten / Vorhaben klar sein.

Ansonsten Zistimmung zu Ralf - Mietrecht ist hier nicht das Thema.

wolverine

Ich verstehe es doch richtig, dass für die Tochter eine Wohnung gesucht wurde und diese die Wohnung jetzt nutzt? Ist das nicht der Kern und völlig unabhängig von der Versetzung des Vaters? Aus welchem Grund diese den Hausstand der Eltern verlässt, ist völlig nebensächlich. Ich halte das für wenig überzeugend bisher.
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2Cent

Denke auch solange die Tochter einzieht, ist alles drum herum völlig egal.

200/3 ohne LoginDaten

Niemand geht für mehrere Jahre samt Familie ins Ausland nur um einen Mieter aus der Wohnung zu kriegen, das ist hanebüchen, der Aufwand wäre deutlich unverhältnismäßig.Dass so eine Versetzung ansteht ist im übrigen lange bekannt bevor man die tatsächliche Verfügung in der Hand hat, schon allein wegen der umfangreichen notwendigen Vorbereitungen.

Wenn die Tochter die Wohnung kriegen soll wäre der Eigenbedarf aber vermutlich sogar ohne Versetzung gegeben.

shvshsgklkn

Zitat von: F_K am 30. Januar 2025, 14:42:07
Fakt bleibt also - für die Tochter gibt es einen Wohnungsbedarf.

Theoretisch, denn sie hat gar kein Interesse an der Wohnung. Sie wurde nur benutzt um zusammen mit der Versetzung überhaupt erst einen Kündigungsgrund zu schaffen, denn Fakt ist auch, wenn die Versetzung zum Zeitpunkt der Kündigung nicht wenigstens hinreichend konkret war, ist die Kündigung unwirksam. Beweise dafür, dass dies der Fall gewesen ist (also, dass sie konkret war), hat er bisher noch keine vortragen können, denn dazu hätte einer seiner Vorgesetzten vor Gericht für ihn lügen müssen (da es ja offenbar auch keine Doks. zu irgendwelchen Vorgesprächen zu dieser Versetzung gibt), was man wohl auschließen kann.

Die Versetzungsverfügung, als Beweis für die Versetzung, wurde mir und dem gericht aber erst 11 Monate nach Ausstellung vorgelegt und dazu auch noch das Datum unkenntlich gemacht, damit nicht gleich auffällt, dass die Verfügung erst deutlich nach der Kündigung ausgestellt wurde. Ist mir auch erst nachdem ich einem Räumungsvergleich zugestimmt habe aufgefallen, danach verlor ich meine Wohnung.

Und die Kündigung kam genau einen Monat nachdem wir in Streit über eine massiv geänderte Hausordnung geraten waren, wir uns aber seit 1991 kennen, vertrauten und schätzten, sogar der 2011 mit ihm geschlossene MV wurde per Handschlag verabredet. Ich hab die Wohnung auch für mehrer Tausend Euro selbst umgebaut. Alles dann nicht mehr ganz so lustig, wenn man deswegen aus einer Top-Wohnung in eine abgewohnte Sozialwohnung abgeschoben wird.

Mal was anderes: ich muss bei jeder Antwort die Verifizierung mit 6 Buchstaben (die man kaum erkennen kann) und 3 immer gleichen Fragen machen. Ist das so üblich in dem Forum?

shvshsgklkn

Zitat von: 2Cent am 30. Januar 2025, 15:05:09
Denke auch solange die Tochter einzieht, ist alles drum herum völlig egal.

Ist sie aber nie.

dunstig

Ok, ich hatte eine lange Antwort formuliert, aber das spare ich mir jetzt, wenn hier tröpfchenweise immer mehr Infos reinploppen. Nur so viel: Bei meinen Auslandsversetzungen während des Studiums haben auf jeden Fall schon Monate vor Ausstellen der Verfügung konkrete Absprachen existiert. Und da ging es nicht um mehrjährige Aufenthalte. Anders geht das auch garnicht.

Aber wenn das ganze vor Gericht ist, wird man bei den paar Infos hier eh nicht weiter helfen können.

Zitat von: shvshsgklkn am 30. Januar 2025, 15:10:22
Alles dann nicht mehr ganz so lustig, wenn man deswegen aus einer Top-Wohnung in eine abgewohnte Sozialwohnung abgeschoben wird.
Wohl eher selber Schuld, wenn man sich nicht rechtzeitig um eine angemessene Bleibe kümmert.

Daher bleibe ich dabei: Viel Energie für nichts bzw. an falscher Stelle eingesetzt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

2Cent

Mit dem Räumungsvergleich war es ja dann auch nicht mehr nötig.

Ohne wäre sie zumindest nach einem Urteil 4 Wochen eingezogen, und dann wieder ausgezogen zum neuen Freund, zum Studium oder näher zur Arbeit.

Lassen sie los, nicht an gestern denken sondern an morgen.

shvshsgklkn


Wohl eher selber Schuld, wenn man sich nicht rechtzeitig um eine angemessene Bleibe kümmert.
[/quote]

Lässt sich leicht sagen, wenn man in einer gegend wohnt, wo sogar "Erdlöcher" vermietet werden.

Sorry, wenn meine Antworten tröpfchenweise kommen, aber ich komme mit dem Forum hier nicht zurecht, ständig werde ich ausgeloggt oder muss mich neu verifizieren. Ich kenne das aus anderen Foren so nicht.

shvshsgklkn

Zitat von: 2Cent am 30. Januar 2025, 15:22:15

Lassen sie los, nicht an gestern denken sondern an morgen.

Ich weiß nicht, würden Sie das, wenn Ihre über Jahrzehnte gewachsene Existenz zerstört wurde, und sie dabei auch noch einen 5-stelligen finanziellen Schaden davon tragen müssen. Ich kann das nicht.

2Cent

Das Risiko das man als Mieter ausziehen muss ist immer gegeben.

Wenn man sein Geld in fremdes Eigentum steckt muss man vorher klären was passiert, wenn man auszieht.

Sorry aber sie machen sich ihre Probleme selber und auchen die Schuld bei anderen.
Das Buch wird jetzt nicht besser wenn sie es noch dreimal lesen... Konzentrieren sie aich auf morgen und machen sie die Fehlern nicht erneut.

Ralf

Zitat von: Ralf am 30. Januar 2025, 14:50:39
Wir sind doch wohl jetzt schon eher beim Mietrecht und einer quasi Rechtsberatung und nicht im Bundeswehrforum, oder?
Hinsichtlich des Versetzungsgrundes und was daran hängt, ist alles gesagt.
Geschlossen.
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