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Hat die Bundeswehr Einsicht die Krankenakte? Bewerbung

Begonnen von judgement, 18. April 2015, 12:46:01

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Elvis22

Ok, ich verstehe die Theorie des Problems. Und ich auch
Dann nichts für ungut - hatte  wie gesagt keinen böswilligen Hintergrund.

joanne93

Also hat die Bundeswehr Zugriff auf die Krankenakte oder nicht ?
Und ist eine psychische Erkrankung genrell ein Ausmusterungsgrund ?

Ralf

Grds. hat sie das nicht.
Da du aber verpflichtet bist irD der Einstellung alle Vorerkrankungen anzugeben, wirst du daraufhin zu einem Facharzt der Bw geschickt, der entweder selbst sich selbst ein Bild macht oder ab die Einwilligung zur Einsicht in die Krankenakte verlangt. Gibst du diese nicht, erfolgt keine Einstellung.
Verschweigst du etwas, ist das Einstellungsbetrug, der idR mit einer sofortigen Kündigung und Rückzahlung entstandener Kosten endet.

Und ja, oftmals führt eine vorhandene psychische Erkrankung zur Ausmusterung, denn es geht um den Umgang mit Waffen. Kommt halt immer auch auf die Art und Schwere an.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KillBurn93

Zitat von: joanne93 am 06. März 2025, 02:30:53Also hat die Bundeswehr Zugriff auf die Krankenakte oder nicht ?
Und ist eine psychische Erkrankung genrell ein Ausmusterungsgrund ?

Sie entbinden alle ihre Ärzte von der Schweigepflicht, sollten also Zweifel an Ihrer Geschichte aufkommen wird entsprechend geprüft mit den schon genannten Konsequenzen für Sie.
Eine fristlose Entlassung und das Betrugsverfahren machen sich sicher hervorragend auf dem weiteren Werdegang außerhalb der Bundeswehr.

Es gibt Erkrankungen die einen Dienst an der Waffe grundsätzlich ausschließen. Mit anderen Krankheitsbildern ist man eingeschränkt tauglich und kann dementsprechend seinen Dienst versehen.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

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