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Wie sieht es eigentlich mit der Krankenkasse aus?!?!?

Begonnen von kermit8, 26. Oktober 2006, 21:29:52

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wolverine

Zur Präzisierung:
Die GKV muss einen Versicherten nur dann aufnehmen, wenn er abhängig beschäftigt ist - keine Freiberufler, Selbstständigen oder Beamte/ Versorgungsempfänger.

Aber wenn man nach der Dienstzeit wieder in ein "normales" Beschäftigungsverhältnis wechselt, bringt einem eine Anwardschaft bei der PKV nichts.
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kermit8

Hallo noch mal,
also das mit den verpflichtungsjahren habe ich jetzt natürlich vor der Unterschrift geklärt.
hat alles seine Ortnung.
Danke noch mal für alles
cu
Kermit8

druide

Wofür brauch ich dann eine kleine Anwartschaft , wenn ich nachher eh wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung gehen kann ???

wolverine

#18
Der Begriff "kleine" oder "Große" Anwartschaft ist mir jetzt nicht geläufig - vielleicht ein paar Details hierzu? Sonst würde ich mir das genau von dem erklären lassen, der mir so etwas verkaufen möchte und zwar so lange bis ich das verstanden habe.

Gegenfrage: Was soll denn eine Anwardschaft bei einer PKV mit dem Einstieg in eine GKV zutun haben? Sie zahlen ein paar Jahre an A damit B sie hinterher nimmt?!
Die Voraussetzungen für die gesetztliche Versicherungspflicht stehen doch fest. Wenn Sie diese erfüllen, muss die Versicherung sie nehmen. Z. B. war ich während meines Referendariats gesetzlich Versichert nach Z 12 - kein Problem!
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StOPfr

Zitat von: druide am 30. Oktober 2006, 12:20:02
Wofür brauch ich dann eine kleine Anwartschaft , wenn ich nachher eh wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung gehen kann ???

@ druide:
Richtig verstanden! Wenn die Rückkehr in die GKV völlig klar ist, dann ist natürlich eine kleine Anwartschaft nicht nötig.

Wenn später aber eine freiberufliche Tätigkeit angestrebt wird (siehe Hinweis von  wolverine: "...Freiberufler, Selbstständige oder Beamte/ Versorgungsempfänger") dann wird eine Anwartschaft wichtig. Das gilt aber auch wieder mit Einschränkungen, weil zum Beispiel Künstler im weitesten Sinne (dazu gehören auch Journalisten...) freiberuflich tätig sein können und trotzdem in der Künstlersozialkasse gesetzlich sozialversichert sind.
Bitte also den guten Rat von wolverine befolgen: Lass Dir vom Versicherungsvertreter Deines Vertrauens alles genau erklären  ;).   
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