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Grundwehrdienst und eine offene sache!

Begonnen von HerrRezvan, 28. Februar 2007, 20:51:37

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HerrRezvan

Abend Leute,
also direkt zum Punkt ich wurde im Dezember beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt.Ich weis Dummheit,aber es war ja nun ein einmaliger fehler und war auch meine einzige anzeige in fast 18 jahren.
Bei der Musterung um Oktober hab ich ja Natürlich die Wahrheit gesagt.
Da war ich ja auch noch nicht erwischt worden.
Jetzt ist die sache ja ca 3 monate her und ich hab seit 1 Woche meine Einberufungsunterlagen zugeschickt bekommen für den 1.4.07.
Da auch der Beamte der Polizei meinte das jeder mal Fehler macht und das auch mal vorkommen kann .
Ich bitte euch um Antworten und keine du depp du dummkopf antworten.

Danke

Rezvan

p.s. War wirklich ein dummer Fehler aber ist ja seit dem nix mehr passiert :(

Andi

Antworten?  ???
Auf welche Frage/n?  ::)

Gruß Andi
the rest is silence...

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HerrRezvan

sry mein Andi ;)

ich meine hat mich was zu erwarten wegen dem fahren ohne fahrerlaubnis weil hab ja die Wahrheit beim kreiswehrersatzamt gesagt,
und bin ja am 02.04 in Wolfhagen beim 4./Panzerbattalion.

Soldat ist mein Traum und werde mich auch nach den 9 monaten für längere Zeit Verpflichten aber ich hab tierische angst wegen meiner eigenen Dummheit. :(

Mfg

Rezvan


Flexscan

mit meinen laienhaften juristischem Wissen geantwortet:

Der weitere Werdegang ob SAZ oder nicht wird abhängig vom Urteil sein. Wird es als Ordnungswidrigkeit eingestuft besteht noch insofern die Möglichkeit sich zu verpflichten, weil die Angelegenheit nicht im Führungszeugnis erscheint.

Sollte der Richter dies jedoch als Straftatbestand werten und dementsprechend urteilen sieht es schlecht aus. Vorstrafen erscheinen im pol Führungszeugnis und somit hat sich eine Weiterverpflichtung erledigt.

Einstellungsvorraussetzungen als SAZ sind ua
- Wer nicht vorbestraft ist

Boardjuristen vor, bitte um Korrektur  ;)
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Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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HerrRezvan

Zitat von: Flexscan am 28. Februar 2007, 21:28:53

Sollte der Richter dies jedoch als Straftatbestand werten und dementsprechend urteilen sieht es schlecht aus. Vorstrafen erscheinen im pol Führungszeugnis und somit hat sich eine Weiterverpflichtung erledigt.


Boardjuristen vor, bitte um Korrektur  ;)



Danke schonmal

Nein mir wurde gesagt das dies eine ordnungswiedriegkeit ist (sry ich weis rechtschreibfehler^^)


Timid

Zitat von: HerrRezvan am 28. Februar 2007, 21:04:13ich meine hat mich was zu erwarten wegen dem fahren ohne fahrerlaubnis weil hab ja die Wahrheit beim kreiswehrersatzamt gesagt,
und bin ja am 02.04 in Wolfhagen beim 4./Panzerbattalion.

Du wirst wohl keine Gelegenheit haben, an einem Lehrgang zum Militärkraftfahrer (z.B. Panzer- oder Lkwfahrer) teilzunehmen. Und bei einer eventuellen Verpflichtung als Zeitsoldat könnte es tatsächlich Probleme geben, wenn das Zentrum für Nachwuchsgewinnung oder die OPZ davon erfährt.

Zitat von: HerrRezvan am 28. Februar 2007, 21:30:41Nein mir wurde gesagt das dies eine ordnungswiedriegkeit ist (sry ich weis rechtschreibfehler^^)

Ja, schreibt sich ungefähr "Ordnungswidrigkeit" ;)
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BPz M88

Meines Wissens ist Fahren ohne Fahrerlaubnis immer noch eine Straftat und keine OWI.

Aber vielleicht kann sich der Wolverine noch nochmal dazu äussern.

Timid

Zitat von: BPz M88 am 28. Februar 2007, 22:51:15Meines Wissens ist Fahren ohne Fahrerlaubnis immer noch eine Straftat und keine OWI.

http://bundesrecht.juris.de/stvg/__21.html

Geld- und Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr sind möglich.
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HerrRezvan

Dies mag sein aber selbst mein Anwalt und der Polizist sagten mir das dies kein Kavalliersdilikt ist
und ich erst täter bin und das die Strafe für mein Verhalten nicht Schlimm ausfallen werde.

HerrRezvan

Also wie gesagt im Kreiswehrersatzamt hab ich die Wahrheit gesagt und hatte auch bis zu dem Zeitpunkt nichts mit Polizei am Hut.

Jedoch hab ich ein Fehler gemacht wie jeder andere Mensch auch mal tut.
Aber ich hab das jetzt nicht immer und immer wieder gemacht das muss denen ja auch klar sein.


Flexscan

wir haben hier eine wunderschöne Funktion die sich editieren nennt. Bitte in Zukunft nutzen

ZitatJedoch hab ich ein Fehler gemacht wie jeder andere Mensch auch mal tut.

Ja ich mach auch Fehler aber nicht im Sinne des Strafgesetzes!

Wie erwähnt ist es abhängig davon wie die Strafe ausfällt.

Konsequenzen als GWDler hat Timid bereits erwähnt.

also abwarten und Tee trinken  ;)

sollte es eine Ordnungswidrikeit sein bleib immer noch die Hürde Psychologe bei den ZNWG´s

Der Kamerad wird Dich schon dementsprechend löchern und anschliessend feststellen, ob du charakterlich geeignet bist oder nicht.


MkG Flex
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HerrRezvan

okay aber ich hoffe nur das ich gimpflich davon komme den ich hänge sehr sehr an der Bundeswehr.



Flexscan

wie kannst du das beurteilen wenn du noch nicht gedient hast?
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Dennis812

Muss man nicht grundätzlich solche Sachen melden?!?! Unabhängig davon, ob was "passiert"?!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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madu

Zitat von: HerrRezvan am 01. März 2007, 00:01:13
Aber ich hab das jetzt nicht immer und immer wieder gemacht das muss denen ja auch klar sein.

Warum MUSS das denen klar sein? Ich will dir wirklich nichts unterstellen, aber wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass man 1 mal schwarz fährt und auch gleich erwischt wird.
wer heute den kopf in den sand steckt, knirscht morgen mit den zähnen