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Aus dem Ausland zum Bund?

Begonnen von Schulz, 12. März 2007, 21:54:59

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Schulz

Hallo,

Ich wohne im Ausland, bin aber deutscher Staatsbürger und überlege in Deutschland zur Bundeswehr zu gehen. Deswegen habe ich ein Paar Fragen:

Kann ich gemustert werden ohne in Deutschland zu leben? Kann ich mich freiwillig für den Wehrdienst melden, ohne in Deutschland zu leben? Ich will am liebsten nicht nach Deutschland umziehen, ohne zu wissen ob es mit dem Bund überhaupt was wird.

Wäre es möglich am 01.07.2007 oder 01.10.2007 schon meinen Wehrdienst anzufangen? Ich bin 18 Jahre alt, und wenn ich nach dem Wehrdienst entscheide, dass ich mich nicht alz SaZ bewerben will, würde ich gern im Wintersemester 2008 anfangen zu studieren. Soweit ich es verstanden habe, werden in Deutschland viele Leute überhaupt nicht zum Wehrdienst einberufen, kann man sich für den Grundwehrdienst bewerben, um zu versuchen sich einen Platz und ein frühes Einberufungsdatum zu sichern?

Entschuldigung wenn es Sprachfehler gibt, aber Englisch ist inzwischen meine Muttersprache.

Mit freundlichen Grüßen

Lady Aleya X

Hi!

Warum bewirbst du dich dann nicht gleich als SaZ?

Nun.. kannst du sicher wenn du zur Musterung befohlen wirst. Normalerweise schreibt man an seinen zuständigen WDB, aber da du nicht mehr in Deutschland wohnst hast du ja keinen mehr. Ich denke darum wirst du auch nicht unbedingt zum Wehrdienst herangezogen. Du könntest dich trotzdem bei einem WDB melden und dich erkunidigen wie es ausschaut.

Ob das möglich ist kann dir nur ein Einplaner sagen, da die Frage ist ob zu dieser Zeit noch Plätze frei sind und wenn ja wo (falls du nicht für alle geeignet sein solltest)

Was das Studium angeht. Du kannst bei der Bundeswehr nicht angeben wann du anfängst zu studiren. Du fängt praktisch immer im "Herbsttrimester" an. Davor bist du mit Offzlehrgängen und ähnlichem beschäftigt falls sie dich nehmen sollten.

Und nein du kannst dich nicht um den Grundwehrdienst bewerben, du kannst lediglich anrufen und sagen das du gerne hin möchtest, was dann ist ist die andere Frage.

Gruß Aleya

Schulz

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe auf dem Internet eine Telefonnummer für einen Wehrdienstberater gefunden und morgen rufe ich da an.

Ich will mich nicht als SaZ bewerben weil ich nicht erst mit 21 Jahren studieren will, wenn ich mich dann doch entscheide, dass ich nicht länger beim Bund bleiben will. Wenn es nicht anders geht, muss ich mir das wieder überlegen vielleicht doch als SaZ zu bewerben. Gibt es eine Möglichkeit sich als SaZ für 2 Jahre zu bewerben, und dann nach dem Grundwehrdienst vielleicht den Bund zu verlassen, oder hat man sich mit der Bewerbung für die ganzen 2 Jahre verpflichtet?

Mit freundlichen Grüßen
Schulz

Flexscan

Ansprechpartner für deine Fragen und bitten um Einberufung zum Grundwehrdienst sowie der Bitte um Musterung ist das zuständige Kreiswehrersatzamt (denke in deinem Fall das in deinem letzten gemeldetem Wohnort).

ZitatKann ich gemustert werden ohne in Deutschland zu leben?Kann ich mich freiwillig für den Wehrdienst melden, ohne in Deutschland zu leben?
ja da du weiterhin wehrpflichtig bist hier es sei denn du hast mittlerweile die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem du gerade wohnst/lebst dann kannst du wählen.

studieren zivil oder als Offiziersanwärter?
Zivil anfangen im Wintersemester 2008 wird schwierig werden da der Wehrdienst 9 Monate dauert.

OA =  Offiziersanwärter werden nur zum 0107 eines jeden jahres eingestelt. Und da läuft die Bewerbungsfrist Ende März ab. Da du noch nicht gemustert bist halt ich ein studienbeginn für mehr als unwahrscheinlich sry.

I wish you an nice evening trotzdem  ;)




MkG Flex
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Lady Aleya X

He ho!

Sobald du dich als SaZ bewirbst, hast du nichts mehr mit dem GWD (Grundwehrdienst) zutun. Einen SaZ2 (Soldat auf Zeit für 2 Jahre) gibt es nicht. Du könntest höchstens die Feldwebellaufbahn einschalgen und einen SaZ4 machen. Ansonsten kannst du es nur über den Grundwehrdienst probieren. Oder du bewirbst dich gleich für die Offizierslaufbahn, ergo SaZ 12 und gibst dann mit an 6 Monate rücktrittsrecht zu haben. Dann kannst du, wenn du nach den 6 Monaten sagst das ist ganz und gar nichts für dich wieder aus der Bundeswehr ausscheiden.

Wenn du dich gleich als SaZ bewirbst würdest du erst '08 eingestellt werden können, da für dieses Einstellungjahr die Bewerbungsfrist vorbei ist. Ergo du würdest dann '09 mit dem Studium beginnen. Vor 21 wird das also bei der Bundeswehr mit dem Studium nichts mehr.

Gruß Aleya

Lady Aleya X

He ho Flex!

Zitat von: Flexscan am 12. März 2007, 22:36:48
Und da läuft die Bewerbungsfrist Ende März ab.

Kleine Korrektur, die Bewerbungsfrist endet immer am 1. März ;)

Gruß Aleya

Flexscan

danke MyLady war mir nimemr sicher.

von daher hat sich oa 2007 erledigt und zivil studieren auch da der wehrdienst 9 Mte dauert. wäre frühestens sommer 2008 möglich.

SAZ 2 ist nur als ROA möglich. Du Kannst allerdings freiwillig deinen Wehrdienst auf FWDL 23 verlängern.

MkG Flex
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Simon

#7
Huah, Aleya, hast Du bereits geschlafen?  :o

SaZ2 gibt es sehr wohl, wie von Flexscan angemerkt, handelt es sich hierbei um Manschafter, die sich als Reserveoffizieranwaerter bewerben.

Feldwebellaufbahn bedeutet in der Praxis heute eine Verpflichtung auf 12 Jahre. Die Vorschriften geben zwar eine Mindestverpflcihtungszeit von 4 Jahren auch fuer diese Laufbahn her, aber die Bundeswehr nimmt aktuell schlicht niemanden als Feldwebelanwaerter, der sich nicht fuer 12 Jahre verpflichtet. SaZ4 sind Soldaten in der Laufbahn der Manschaften.

Wer noch keinen Grundwehrdienst geleistet hat und sich als SaZ verpflichtet hat sehr wohl auch weiterhin noch mit der Wehrpflicht zu tun, bspw. in dem sich derjenige erstmal auf Widerruf verpflichtet, dann wird er schlicht als Grundwehrdienstleistender einberufen und muss, sollte er von seinem Widerruf gebrauch machen, auch noch den restlichen Grundwehrdienst ableisten. Aber egal wie es nun laeuft, Maenner sind Wehrpflichtig, bis Sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind (ob nun durch Wehrdienst als SaZ oder anderweitig).


@Schulz
natuerlich koennen Sie sich freiwillig zur Musterung melden, von frueh kann hier aber keine Rede mehr sein. Fuer Sie mag der 1. Juli oder 1.Oktober ja noch lange hin sein, fuer die Bundeswehr ist das quasi Uebermorgen. Eine Einberufung zum Grundwehrdienst sollte noch machbar sein, aber rechnen Sie nicht damit, da noch irgendwelche Wuensche (mehr ist es ja eh nicht) hinsichtlich Ort und Verwendung aeussern zu koennen.
Desweiteren gibt es wie von Flexscan beschrieben die Moeglichkeit zusaetzlichen Wehrdienst zu leisten. Sie bewerben sich dann als FWDL fuer mindestens 1 und maximal 14 Monate mehr freiwilligen Wehrdienst, wobei auch hier logsich sein duerfte, dass von Seiten der Bundeswehr deutlich mehr Interesse daran besteht Sie fuer zusaetzliche 14 Monate und nicht nur fuer 1 zu bekommen.

Lady Aleya X

He ho!

Zitat von: Simon am 13. März 2007, 09:31:10
Huah, Aleya, hast Du bereits geschlafen?  :o

Hm.. ja das kann durchaus mal vorkommen, Verzeihung *g

Zitat von: Simon am 13. März 2007, 09:31:10
SaZ2 gibt es sehr wohl, wie von Flexscan angemerkt, handelt es sich hierbei um Manschafter, die sich als Reserveoffizieranwaerter bewerben.

Korrekt, aber wie bereits gesagt, als ROA und meines wissens wollte er ja kein Reserveoffz werden, das es den FWDL23 gibt, war mir auch klar, doch bin ich hierbei schlichtweg von der Variante ausgegangen, das er nicht als GWDler verlängert, sondern sich gleich als SaZ bewirbt.

Zitat von: Simon am 13. März 2007, 09:31:10
Feldwebellaufbahn bedeutet in der Praxis heute eine Verpflichtung auf 12 Jahre. Die Vorschriften geben zwar eine Mindestverpflcihtungszeit von 4 Jahren auch fuer diese Laufbahn her, aber die Bundeswehr nimmt aktuell schlicht niemanden als Feldwebelanwaerter, der sich nicht fuer 12 Jahre verpflichtet. SaZ4 sind Soldaten in der Laufbahn der Manschaften.

Nun.. ich sprach nur von der Theorie, nicht das das auch realistisch ist *g Ja okay mein Fehler du hast recht.

Zitat von: Simon am 13. März 2007, 09:31:10
Wer noch keinen Grundwehrdienst geleistet hat und sich als SaZ verpflichtet hat sehr wohl auch weiterhin noch mit der Wehrpflicht zu tun, bspw. in dem sich derjenige erstmal auf Widerruf verpflichtet, dann wird er schlicht als Grundwehrdienstleistender einberufen und muss, sollte er von seinem Widerruf gebrauch machen, auch noch den restlichen Grundwehrdienst ableisten. Aber egal wie es nun laeuft, Maenner sind Wehrpflichtig, bis Sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind (ob nun durch Wehrdienst als SaZ oder anderweitig).

Sodenn.. was das an geht, stimmt sollte man sich mit Widerruf verpflichten trifft das zu. Tut man dies allerdings nicht, hat man sogesehen nicht mehr allzuviel damit zutun. Ich wollte eigentlich auch nur verdeutlichen, das du als SaZ dann nicht erst die 9 Monate GWD absitzt und erst dann loslegst.

Alles in allem.. hast du genau das gesagt was ich meinte. Das nächste mal sag ich einfach was ich meine und du schreibst es am besten für mich, dann treten keine Mißverständnisse auf ;D

Gruß Aleya

Simon

Zitat von: Lady Aleya X am 13. März 2007, 10:22:15
...Korrekt, aber wie bereits gesagt, als ROA und meines wissens wollte er ja kein Reserveoffz werden, das es den FWDL23 gibt, war mir auch klar, doch bin ich hierbei schlichtweg von der Variante ausgegangen, das er nicht als GWDler verlängert, sondern sich gleich als SaZ bewirbt...

In aller Regel sind das Kameraden, die Reserveoffizier werden wollen ja, erstmal sind das aber ganz normale SaZ in der Laufbahn der Manschaften. Es gibt die Verpflichtung fuer 2 Jahre als Manschafter ;-)

Zitat
...Alles in allem.. hast du genau das gesagt was ich meinte. Das nächste mal sag ich einfach was ich meine und du schreibst es am besten für mich, dann treten keine Mißverständnisse auf ;D
...

Okay....was auch immer Du grad gesagt hast (?!?!?!?)....das waren mehr als 5 Worte und dann auch noch ein Komma, wie soll man(n) da mitkommen??

Lady Aleya X

He ho!

Zitat von: Simon am 13. März 2007, 10:43:51
In aller Regel sind das Kameraden, die Reserveoffizier werden wollen ja, erstmal sind das aber ganz normale SaZ in der Laufbahn der Manschaften. Es gibt die Verpflichtung fuer 2 Jahre als Manschafter ;-)

Hm.. Das mag schon sein, aber da ist es dann nicht unbedingt einfach zum Offz zu wechseln.


Zitat von: Simon am 13. März 2007, 10:43:51
Okay....was auch immer Du grad gesagt hast (?!?!?!?)....das waren mehr als 5 Worte und dann auch noch ein Komma, wie soll man(n) da mitkommen??

Extra für dich nochmal umformuliert. Das nächste mal, sage ich dir was ich sagen möchte, damit du es schreibst :P

Gruß Aleya

Schulz

Danke für die Antworten. Mir ist es nicht wichtig wo ich beim Bund hin muss. Ich will nicht Offizier werden, und das mit dem Studieren, meinte ich Zivil, wenn es bei der Bundeswehr nicht klappt. Ich verstehe, dass ich wenig Einfluss auf meiner Verwendung habe, aber da ich ein bisschen seekrank werde will ich nicht zur Marine. Wird sowas berücksichtigt, obwohl ich dafür keinen medizinischen Beweis habe?

schlammtreiber

Wenn Du sagst Du wirst seekrank dann wird man das besser berücksichtigen, allerdings hat die Marine auch genug Stellen für Landratten ;-)
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Lady Aleya X

He ho!
Zitat von: schlammtreiber am 13. März 2007, 14:26:20
Wenn Du sagst Du wirst seekrank dann wird man das besser berücksichtigen, allerdings hat die Marine auch genug Stellen für Landratten ;-)

Kommt zwar immer auf die Laufbahn an, aber bei der Marine ist es eh schon ziemlich eng was SaZ angeht *g

@ Schulz
Wenn du zivil Studieren willst, dann trifft das von Simon zu, wird also sehr eng bis unmöglich mit dem Wintersemester.

Gruß Aleya

Simon

Wintersemester 2008 - ca Oktober 2008

Daher spaetester Einzugtermin Januar 2008....find ich jetzt nicht schwer sondern durchaus machbar :-)

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