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Konflikt Ausbildung & 9 Mon. Grundwehrdienst

Begonnen von David123, 22. März 2007, 21:21:51

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David123

Hallo Leute! Habe ein Problem.

Ich versuche euch mal meine Geischichte zu schildern.

Irgendwann 2006 bin ich auf die Bundeswehr zu und wollte mich für den Grunddienst verpflichten. (zu der Zeit keine Schule mehr und leider auch keine Ausbildungstelle in Sicht gehabt)
Am 20.09.2006 wurde ich T2 Gemustert. Man sagte mir, man würde mich so schnell wie möglich einplanen. Sollte dann am 1.1.2007 in der Kaserne (nähe Ossnabrück, Versorger) meinen Dienst antreten. Auch alles ok. Nebenbei habe ich mich zivil beworben, mit dem Glück eine Ausbildungszusage für den 1.8.2007 als Groß und Ausenhandelskaufmann. Dachte gut mache ich meine Ausbildung un dann mach ich anschließend nach den 3 Jahren meinen Dienst beim Bund. Gut, Arbeitgeber hat KWEA schriftlich zugesichert, das er mich für den 1.8.2007 nimmt und bis dahin ein Praktikum mit mir macht. War einverstanden und das KWEA auch. Wurde bis nach der Ausbuildung freigesprochen.
Habe nach 2 Wochen gemerkt, dass dieser Betieb mir überhaupt nicht zu sagt. Die haben da im Büro eine Kippe nach der anderen Gepafft war echt schlimm , die Wände gelb usw.. Konnte man nix machen, nichtmal Fenster auf , da haben die einen schon dumm angeguckt!!! Hab die Stelle nach 2 Wochen Praktikum sausen lassen.
Gut, KWEA meldet sich Tage darauf, das meien Zurückstellung eingestellt wurde (verständlich) und ich wurde für den 2.4.2007 neu eingeplant.
So dachte ok kein Problem , habe ja nix gegen die Bundeswehr, aber bewerbe mich halt weiter.

Heute hatte ich ein Vorstellungsgespräch, was positiv verlaufen ist. Die wollen mich nehmen. Ich soll auch wieder in ein Praktikum starten. MEINT IHR, WENN ICH DEM KWEA JEZT MIT EINEM AUSBILUNGSVERTAG ANKOMME, ICH EIN ZWEITES MAL BIS NACH DER AUSBILDUNG FREIGESPROCHEN WERDE.
Eine Ausbildung würde ich liebendgern meinem Dienst vorziehen. Danach würde aber auch leibendgern mal die Bundeswehr erleben 

Bitte helft mir, kann ich mich im Falle des Falles auf irgendein Gesetz beruhen, dass z.B sagt Ausbildung geht vor 9 Monatigen Dienst oder so?
Zeit ist leider auch wieder knapp für mich 

Vielen vielen Dank für evl Antworten.

David

Dennis812

Mh, also normalerweise gilt ein Ausbilungsvertrag alf Rückstellungsgrund - soweit, so gut. Nur, wenn du alle 2 Wochen im KWEA aufschlägst, wird irgendwann deinem Wusch nicht mehr stattgegeben - darfst deine Glaubwürdigkeit nicht verlieren. Und nach 2 Woche alles zu schmeißen ist - mit Verlaub - sehr charakterschwach!
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David123

hi, ja davor habe ich auch Angst, dass die denken ich will mich eben nur drücken. Aber eine Ausbildung zu finden, durch die Tests durch zukommen, ist das charackterschwach.
Problem ist es, dass es eben mein zweites Mal mit der Rückstellung ist.
Meint ihr, ich soll einen netten Brief mit einer Entschulduigung und dem neuen Ausbildungsvertag denen im KEWA zusenden?

Khal Drogo

Zweites Mal zurückstellen sollte kein Problem sein, ich wurde nach der Musterung für 5 Monate zurückgestellt wegen Schule und danach noch mal für drei Jahre wegen Ausbildung.
1./LwAusbRgt

wolverine

Ein fester Ausbildungsvertrag ist immer ein Rückstellungsgrund und da sollte es keine Probleme geben. Wenn dieses Spielchen jedoch öfter läuft, wird das KWEA bald eine Ausbildungszusagen einem Vertrag nicht mehr gleichstellen!
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Dennis812

Zitat von: wolverine am 23. März 2007, 07:52:43
Ein fester Ausbildungsvertrag ist immer ein Rückstellungsgrund und da sollte es keine Probleme geben. Wenn dieses Spielchen jedoch öfter läuft, wird das KWEA bald eine Ausbildungszusagen einem Vertrag nicht mehr gleichstellen!

Eben genau das wollte ich aussagen - und was die erwähnte Charakterschwäche angeht, so wollte ich nur sagen, dass man(n) auch mal beissen muss...
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wolverine

Das steht ausser Frage! Zumal die Arbeitsschutzgesetze auch für Auszubildende gelten!
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David123

hi wolverrine

beszieht sich deine Antwort auf meine Frage ob ich freisgestellt werde oder nicht?
Könnte ich mich dann im schlimmsten Fall auf dieses Arbeitschutzgesetz berufen.
Vll reicht ja auch ein netter Breif an KEWA + Ausbildungsvertag.

wolverine

Die Arbeitsschutzgesetze regeln, dass man ein Recht auf einen rauchfreien Arbeits-/ Ausbildungsplatz hat! Das bezog sich auf den Abbruch nach zwei Wochen!
Aber Berufen kann man sich auf das Arbeitsplatzschutzgesetz, jedoch wird das KWEA das schon beachten. Dieses regelt jedoch nur den Schutz eines bestehenden (Ausbildungsvertrag unterschrieben!) Ausbildungsverhältnisses!
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