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Herz OP

Begonnen von Cezka, 24. März 2007, 23:42:34

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Cezka

Hallo,

Habe eine Frage und zwar ich hatte einen angeboren Herzfehler ( Loch zwischen rechten und linken Herzkammer) mit 6 jahren also vor 10 jahren wurde ich operiert, die OP verlief gut und der Arzt hat gesagt das ich eigentlich jetzt alles machen könnte wie ein normaler mensch.

Daher wollte ich fragen ob ich trotz der Herz OP zur Bundeswehr gehen kann?

danke.

Lady Aleya X

He ho!

Ich bin mir nicht sicher, aber ich würde jetzt sagen NEIN. Denn es werden viele auch wegen Krankheiten die sie in ihrer Kindheit hatte für untauglich erklärt.

Gruß Aleya

Cezka

hmm schade..naja ich werd mich noch irgendwo erkundigen

Lady Aleya X

He ho!

Ich denke mal genaueres kann dir hier in diesem Falle aber auch nur der WDB sagen, ausser es weiß jemand sicher das soetwas ein Nichttauglichkeitsgrund ist.

Gruß Aleya

Dennis812

Langsam! Für sowas gibts immer die guten Bw-Ärzte  :D - imho wird man dich nach der Musterung weder als tauglich noch als untauglich einstufen, sondern dich in ein BWK oder zu einem Facharzt schicken!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 12 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Lady Aleya X

He ho!

Ups, ich wollte natürlich Musterungsarzt sagen und nicht WDB, war wohl schon etwas spät *g

Gruß Aleya

Cezka

Also besteht eine Hoffnung das ich genommen werde? also ich war beim Arzt und der hat mich kontroliert und hat keine Merkmale gefunden das ich eine Herz Op hatte..außer die Narbe an der Brust.

Beobachter

Zitat von: Cezka am 25. März 2007, 16:12:17
Also besteht eine Hoffnung das ich genommen werde?
Da wir keine Musterungsärzte sind, können wir das nicht beurteilen. Du solltest die OP auf jeden Fall bei deiner Musterung angeben und den den Musterungsarzt entscheiden lassen.

Huey

So nicht ganz richtig.

Du musst die OP angeben-ebenso wie alle sonstign Erkrankungen/Einschränkungen.

Alles andere erfüllt den Strafbestand des Einstellungsbetruges.
Kommt das ganze dann raus (und es kommt raus-denn SaZ werden regelmässig untersucht) wirst du u.U. entlassen und musst entstandene Ausbildungskosten zurückzahlen.

Alles weitere kann dir nur ein Bw-Arzt sagen; also: mustern lassen, evtl. ärztliche Befunde aus der OP mitnehmen, und alles weitere abwarten.

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