Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Mobilitätszuschlag ???

Begonnen von Bambione, 30. Mai 2007, 23:27:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Bambione

HI,
hab mich versucht schlau zu machen darum unten der Text aber bin mir jetzt nicht sicher wie das ist
damit ich nach hause fahren darf bekomme ich ja ne 2 klasse Fahrkarte fürn zug schön und gut aber wozu gibt's dann diesen Mobilitätszuschlag???

( muss ab 1.10 am WE um nach hause zu kommen ((kürzeste strecke Auto Roller oder sonst was)) 335 km hinter mir bringen oder bekomme ich Etwa dafür das ich mit dem zug fahre auch noch Geld also diesen Mobilitätszuschlag ???
Wie ihr sehr ich verstehe das einfach nicht BITTE HELFT MIR ...

Bei der Berechnung des Wehrsoldes und des Wehrdienstzuschlags wird von 30 Monatstagen ausgegangen. Weiterhin werden unter Berücksichtigung von zehn dienstfreien Tagen im Monat 72 Euro Verpflegungsgeld ausgezahlt. Zusätzlich zum normalen Sold gewährt die Bundeswehr für jeden Soldaten, der mehr als 30 Kilometer von seinem Heimatort entfernt stationiert ist, einen Mobilitätszuschlag. Dieser Zuschlag beträgt monatlich 0,51 Euro je Entfernungskilometer, ist jedoch auf 204 Euro im Monat begrenzt.

StOPfr

Der Mobilitätszuschlag hat nichts mit den kostenlosen Familienheimfreifahrten zu tun, er wird zusätzlich gewährt. Es handelt sich um einen Ausgleich für heimatferne Einberufung (nur bis W9). Der von Dir zitierte Text ist nahezu korrekt.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Bambione

Also bekomme ich diesen zuschlag aber halt nur die ersten 9 monate RICHTIG ???

Dennis812

Wichtig wäre es, deinen Status zu kennen - GWDL;FWLD;SaZ?!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 12 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

StOPfr

Die Frage von Dennis ist berechtigt. Jetzt liest es sich nämlich so als würdest Du FWDL oder SaZ, weil von mehr als neun Monaten die Rede ist...
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Timid

Ansonsten gibt es zu dem Thema übrigens schon einige andere Threads, in denen die Modalitäten für den Mobilitätszuschlag in allen Einzelheiten aufgedröselt und erklärt wurden - die Suchfunktion hilft hierbei  ;)

Auch die Aussage mit den 72 Euro Verpflegungsgeld bedeutet nicht, dass man tatsächlich 72 Euro Verpflegungsgeld bekommen kann - der tatsächliche Betrag berechnet sich ausschließlich nach den dienstfreien Tagen, die der Soldat in dem jeweiligen Monat hatte, und ist damit kein Pauschalbetrag!
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

bambione

Ich mache insgesamt 22 monate also glaube ich FWDL

mailman

Du wirst doch wohl wissen für was du unterschrieben hast ::)

Timid

Zitat von: bambione am 31. Mai 2007, 16:53:20Ich mache insgesamt 22 monate also glaube ich FWDL

Ja, dann ist es FWDL - "freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst" (bzw. die ersten 9 Monate noch ganz normaler Grundwehrdienst, die Freiwilligkeit kommt erst bei den folgenden 13 Monaten ins Spiel ;) ).
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

StOPfr

Zitat von: Timid am 31. Mai 2007, 15:04:43
...- die Suchfunktion hilft hierbei  ;)

...was nicht immer so einfach ist wie es klingt: Mobilitätszuschlag oben rechts eintragen und "Suche" anklicken. Dann kommen (bei mir) die heutigen Einträge zum Thema.
Wenn Du dann einfach nochmal "Suche" anklickst (ohne neues Stichwort) erscheinen auch die früheren Einträge...
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

bambione

Also bekomme ich für 335 KM kürzeste Auto strecke 170,85 €
Oder rechnen die Flug liene was ungefähr 273 KM weit weg ist (139,23€) ???

StOPfr

#11
In den Bestimmungen ist die Rede von "einfacher Entfernung zwischen Dienst- und Wohnort von mehr als 30 km". Da üblicherweise nicht geflogen wird, kann es sich nur um Straßenkilometer handeln.
Das gilt aber nur bis W9. Ab 10. Monat gibt es die Zuschläge zum Wehrsold; der Mobilitätszuschlag fällt weg.   
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Timid

Uns hatte man damals erzählt, dass "Bahnkilometer" als Berechnungsgrundlage genommen würden - also die kürzeste Strecke, die mit bestehenden öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Dienst- und Wohnort zurückgelegt werden muss. Oder entsprechend die per Routenplaner ausgerechnete kürzeste Straßenverbindung (ja, auch bei der Bundeswehr hat die schöne neue Welt des Internets Einzug gehalten ;D ), je nachdem, was kürzer wäre.

Ob das allerdings so zutreffend ist, oder z.B. nur die Entfernung aus dem Routenplaner oder ähnlichen Hilfsmitteln als Berechnungsgrundlage herangezogen wird - keine Ahnung, ich bin kein Refü oder Mitarbeiter in der Wehrverwaltung ...

Zitat von: StOPfr am 31. Mai 2007, 17:34:28Dann kommen (bei mir) die heutigen Einträge zum Thema.
Wenn Du dann einfach nochmal "Suche" anklickst (ohne neues Stichwort) erscheinen auch die früheren Einträge...

Und wenn man direkt Links in der Menüleiste auf Suche klickt, wird auf jeden Fall das gesamte Forum als "Suchraum" herangezogen, es sei denn, man schränkt es über die dort mögliche Erweiterte Suche weiter ein ;)  Genauso würde, wenn man direkt im Forum "Wehrpflicht" nach dem Begriff sucht, so einiges an Treffern zustande kommen ...
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

StOPfr

Zitat von: Timid am 31. Mai 2007, 18:32:20
Ob das allerdings so zutreffend ist, oder z.B. nur die Entfernung aus dem Routenplaner oder ähnlichen Hilfsmitteln als Berechnungsgrundlage herangezogen wird - keine Ahnung, ich bin kein Refü oder Mitarbeiter in der Wehrverwaltung ...
Ein bisschen Arbeit im Detail sollten wir der Wehrverwaltung auch noch überlassen. Dort wird sicher die jeweils kürzeste Verbindung gefunden, um der Staatskasse unnötige Ausgaben zu ersparen ;).

Zitat von: Timid am 31. Mai 2007, 18:32:20
Und wenn man direkt Links in der Menüleiste auf Suche klickt, wird auf jeden Fall das gesamte Forum als "Suchraum" herangezogen,...
Vielen Dank für den Tipp. Ich bin bisher immer über die Suchfunktion oben rechts gegangen. Wie schön: Man lernt nie aus!
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Timid

Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.