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Anreise DVag in Feldanzug, vorher noch zum Anwalt in Uniform?

Begonnen von Pioneer, 26. Juni 2007, 15:07:24

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GebJgOffz

Salve Kameraden,

Pioneer_Carpenter's Veranstaltung ist eine DVag (Dienstliche Veranstaltung). Damit ist er für den im Zuziehungsschreiben genannten Zeitraum Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Die An- und Abreise kann - insofern genehmigt - im befohlenen Anzug erfolgen. Ein kurz Besuch bei seinem RA ist auch in Uniform problemlos möglich. Allerdings darf nicht der Eindruck erweckt werden das er in einem Dienstverhältnis steht bzw. die Bundeswehr bei seinem RA vertritt!
Wichtig: Auf keinen Fall dürfen Sie in Uniform einen privaten Gerichtstermin oder außergerichtliche Termine mit dem Prozeßgegner warnehmen!!!

Das Tragen der Uniform begründet kein Dienstverhältnis! Damit jeder erkennen kann, das der "vermeindliche Soldat" keiner ist - in keinem Dienstverhältnis steht - wird die schwarz-rot-goldene-Litze getragen. Dennoch darf nicht jeder die Uniform nach eigenen Ermessen anziehen sondern muß sich eine generelle oder einzelfall UTE (Uniformtrageerlaubnis) bei seinem LKdo einholen. Eine allgemeine UTE ist auf bestimmte Veranstaltungen begrenzt bei denen der Dienst- bzw. Gesellschaftsanzug zu tragen ist. Bei besondern förderungswürdigen Veranstaltungen kann auch eine UTE für den Feldanzug (auch bekannt als Arbeits-/Kampfanzug) beantragt werden.


Mit kameradschaftlichen Grüßen,
GebJgOffz

Pioneer

Aaahja.

Nein, ich befinde mich sozusagen auf der Hinreise zur DVag. Den Anschein, daß ich die Bundeswehr vertrete werde ich wohl nicht erwecken (dazu bin ich als HG d. R. denke ich mal ein zu kleines Licht... :D) Ich fahre nur ca. eine dreiviertel bis eine Stunde früher los, der Anwalt liegt auf dem Weg. Ich muß wegen einer Geschäftlichen Sache zum Anwalt. Und die UTE kann ich nachweisen weil ich ja die Zuziehung zur DVag mitführe, die so rund eine dreiviertel bis eine Stunde nach dem Termin beginnt. Mir reicht eben grade die Zeit, um vom Anwalt bis zur Kaserne zu kommen und dabei noch einen kleinen Zeitpuffer von ca. 10 - 15 Minuten einzuplanen.
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Pioneer

Bin beim stöbern auf diesen Thread gestoßen, will euch noch kurz berichten wie es ablief:

Ich hab beim FwRes angerufen, der riet mir doch dringend vom Besuch des Anwalts im FA ab. Bei der Einschleusung wäre ein Zeitpuffer von rund einer halben Stunde drin um Fahrtkostenerstattungsantrag und den Wisch von der Rentenversicherung auszufüllen sowie die Verpflegung zu empfangen (dachte ich bin zum Unterricht dort, nicht zum verpflegen... ;D), da könne ich mich dann umziehen, auch würden nicht alle Kameraden soooooo pünktlich erscheinen, der Zeitpuffer würde evtl. noch größer...

So hab ich´s dann auch gemacht und war - trotz Stau auf der Autobahn - noch halbwegs rechtzeitig zur Einschleusung und Ausbildung am G36 dort.

Danke nochmal für alle Antworten hier, von meiner Seite her ist nun
Grüße aus Middlfranggn


Hans

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Dennis812

Zitat von: Pioneer_Carpenter am 23. August 2007, 15:49:14
[....]
Danke nochmal für alle Antworten hier, von meiner Seite her ist nun


Dem ist nichts mehr hinzuzufügen
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bayern bazi

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- der threadersteller kann auch selber schließen

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