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Nimwegen-Marsch

Begonnen von Peter22, 13. Juli 2007, 16:38:31

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Andi

Da war die Recherche wohl zu kurz - man braucht nicht weit zu lesen, denn:

ZDv 37/10
Satz 111. "Kennzeichnungen (Kapitel 4), Abzeichen (Kapitel 5) sowie Orden und
Ehrenzeichen (Kapitel 5 Abschnitt XIV), die nicht in dieser Dienstvorschrift
aufgeführt
sind oder für die keine Tragegenehmigung durch BMVg - Protokoll erteilt
wurde
, dürfen an der Uniform nicht getragen werden (Anlage 1).
Soweit Abzeichen ausländischer, bi-/multinationaler Streitkräfte (Kapitel 5
Abschnitt XIII) oder ziviler Institutionen einem Soldaten als Anerkennung für
sportliche Leistungen oder ehrenhalber verliehen worden sind, dürfen diese nur am
Tage der Aushändigung oder wenn es die Höflichkeit gegenüber dem Verleiher
gebietet, zu bestimmten Anlässen angelegt werden.
"

Gruß Andi
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schlammtreiber

Zitat von: T.Guender am 26. Juli 2007, 14:23:56
Kann mir jetzt vielleicht nochmal jemand höflich erklären, warum das Tragen des Berner Marschabzeichen verboten sein soll?

Ich tippe mal hierauf:

ZitatAbzeichen ausländischer Streitkräfte

Diese Medaille ist meines Wissens kein Abzeichen der schweizerischen Streitkräfte, sondern quasi privat (wird verliehen vom Organisationskommitee des Marsches oder so ähnlich). Bin jetzt zu faul um nachzusehen, das Ding fliegt irgendwo im Keller rum...

Wir hatten damals die schriftliche Erlaubnis eines Vorgesetzten, den ich nicht näher benenne (aus gutem Grund), das Ding am Dienstanzug zu tragen...


edit: ok Andi war schneller  ;D
Semper Communis
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T.Guender

Na also. Jetzt wirds verständlich.  ;)

Heist dass dann, dass man die Abzeichen des Monte-Kali-Schießens etc auch nicht tragen darf?

Meines Wissens gibt es für diese dann ja gleich eine Urkunde und Trageerlaubnis mit dazu.
In der ZDV stehen die aber nicht drinnen.

Andi

Grundsätzlich gilt bei Tragegenehmigungen, dass die entsprechende Genehmigung über den S1 bei BMVg Abt. Protokoll i.d.R. nach der Verleihung an hand der ,,Veränderungsmitteilung J2" eingeholt wird.

Ansonsten gilt die ,,Liste der Orden und Ehrenzeichen für die eine Annahmegenehmigung nicht erforderlich ist" des Auswärtigen Amtes (letzter Stand von 1997) in der eben Orden und Ehrenzeichen stehen, die eben ohne dieses Verfahren in Deutschland (auch) zu einer Bundeswehr-Uniform getragen werden dürfen.

Gruß Andi
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T.Guender

Hab wieder recherchiert und folgendes herausbekommen:

Auf folgender HP hat sich jemand die Mühe gemacht alle Abzeichen aufzulisten, die in der ,,Liste der Orden und Ehrenzeichen für die eine Annahmegenehmigung nicht erforderlich ist" (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 67 vom 10.04.1997, Seite 4729) stehen:

Unten bei "Allg. Truppenkunde":
http://home.arcor.de/krist/privat/reserve/handbuch/hb-Teil%201.htm

Und bei den Marschorden ist der Berner Marschorden mit aufgelistet. Man darf ihn also wohl doch tragen.

Andi

Würde ich so nicht unterschreiben, bevor ich ihn nicht auf einer offiziellen Liste gesehen habe. Auf einer Internetseite kann man leider viel schreiben.

Gruß Andi
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T.Guender

Ich schreib mal das Auswärtige Amt an.
Das interessiert mich jetzt nämlich richtig  ;)

Andi

Mich auch. Wäre schön diese ominöse Liste mal zu bekommen. ;)
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T.Guender

E-Mail ist raus.
Bin gespannt wie ein Flitzebogen,was da bei rauskommt  :D

Werd euch informieren, wenn ich ne Antwort habe.

wolverine

sofern sie im
Dienst, bei dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 4 Soldatengesetz


erklärt?
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T.Guender

Zitat...oder im
Rahmen von Patenschaftsveranstaltungen aufgrund einer
– besonderen militärischen Ausbildung
oder
– nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B. Schiessen)...

Ganz lesen  ;)

wolverine

#26
Und? Ist es eine offizielle Patenschaftsveranstaltung (durch die Bw), eine besondere militärische Ausbildung (durch die Bw)? Nach Ihren Informationen ist es eine rein private Veranstaltung ohne UTE. Und mit den Informationen ist es all das in meinen Augen nicht.
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Landser

Was mich persönlich interessieren würde ist, wie alt man mindestens sein muss, um dort (auch privat) mitmachen zu dürfen!

T.Guender

Zitat von: Landser am 27. Juli 2007, 11:47:49
Was mich persönlich interessieren würde ist, wie alt man mindestens sein muss, um dort (auch privat) mitmachen zu dürfen!

Auf der offiziellen Homepage gibt es eine Tabelle mit den Laufdistanzen nach Alter der Teilnehmer gestaffelt.
Das niedrigste Geburtsjahr das angegeben ist, ist 1995. Also denk ich doch mal, dass man als Zivilist ab 12 Jahren Teilnahmen darf.


snitch

#29
Habe keine Ahnung wo das genau in den Vorschriften bzw. Gesetzen steht:
Aber ein Orden muss vom Staatsoberhaupt einer Nation verliehen werden, um in D als solcher anerkannt zu werden.
Der Nijmegenorden wird offiziell von der Holländischen Königin verliehen, der Berner Marschorden definitiv nicht vom Schweizer Staatspräsidenten oder wie ich immer seine richtige Bezeichnung ist!
"The price of freedom is eternal vigilance." - Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit. (Thomas Jefferson)