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Erneute Einberufung zum GWD nach abgeleistetem GWD

Begonnen von Tomas24, 13. Juli 2007, 17:47:26

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Tomas24

Ich habe im letzten Jahr in Hammelburg im JgLBtl 353 meinen 9-monatigen Wehrdienst geleistet. Als ich dann fertig war, wurde diese Einheit leider aufgelöst.
Aber so weit so gut.

Heute kommt ein Brief per Einschreiben in dem steht, dass ich zum 01.10.2007 zum 9-monatigen Grundwehrdienst in das Jägerbataillon 292 in Donaueschingen einberufen werde. Da kann doch was nicht stimmen. Man muss doch nur einmal seinen Wehrdienst absolvieren.

Was soll ich tun?


€: Thread-Titel aussagekräftiger gestaltet. -Piet-

Fiestaman

Na beim Kreiswehrersatzamt anrufen und die Sache klarstellen  ;)

Und JA man muß nur einmal in seinem Leben Wehrdienst leisten.

Timid

Einen netten Brief an das Kreiswehrersatzamt schreiben, in dem du den dortigen Sachbearbeitern mitteilst, dass du auf Grund des schon geleisteten Grundwehrdienstes (Bescheinigung o.ä. über den Wehrdienst auf jeden Fall, notfalls in Kopie, beilegen!) davon ausgehst, dass es sich bei dem E-Bescheid um einen Fehler handelt und du daher gerne bestätigt hättest, dass dieser ungültig ist.

Du kannst auch vorher dort anrufen, aber in dem Fall unbedingt das alles schriftlich festhalten/bestätigen lassen!
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Tomas24

Mal anders gefragt:

Wäre es denn möglich, dass ich einfach so hingehe und nochmal den normalen Wehrdienst leiste?

Dann wäre ich wohl der erste in der Geschichte der Bundeswehr das getan hätte.

Flexscan

 ;D

ne ich denke mal das dann der dortige S1 spätestens beim Erhalt deiner PersAkte feststellen wird das Du schon deinen Dienst abgeleistet hat und wird dich umgehend wieder heimschicken.

Mir ist kein Fall bekannt wo ein Wehrpflichtiger zweimal seinen Wehrdienst abgeleistet hat.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Timid

Zitat von: Tomas24 am 13. Juli 2007, 19:32:02Wäre es denn möglich, dass ich einfach so hingehe und nochmal den normalen Wehrdienst leiste?

Es dürfte sich bei dem E-Bescheid um einen einfachen Fehler irgendwo im System handeln. Ich bezweifel, dass dieser nicht innerhalb der nächsten Tage und Wochen revidiert wird (andernfalls bitte nochmal hier melden - so kuriose Sachen sind immer lustig!  ;D). Und selbst wenn, sollte es spätestens in der Kaserne auffallen, wenn dort auf einmal eine schon recht gut gefüllte Personalakte auftaucht, die zu einem Wehrpflichtigen gehört.

ZitatDann wäre ich wohl der erste in der Geschichte der Bundeswehr das getan hätte.

Ich weiss nicht, ob das so erstrebenswert ist ...
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wolverine

Man bekommt nach abgeleistetem Wehrdienst auch eine Wehrdienstbescheinigung und wenn man diese dem Schreiben beilegt, reduziert man Ermessensausübung gewaltig.

Zu den Fehlern: Evtl. ist das KWEA gar nicht allein schuld. Vielleicht hat dort auch jemand einen Wohnortwechsel nicht vorschriftsmäßig gemeldet und somit konnte die Akte nicht "mitumziehen"!? ;)
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Tomas24

Andererseits hätte ich schon Bock nochmal eine Jäger-AGA zu machen.
War damals im LehrBtl schon toll.

Tomas24

Es wird langsam doch ein Fall für die Bild-Zeitung.

Ich hatte gestern ein Gespräch mit dem KWEA, dort wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass dort keinerlei Akten vorhanden seien, über einen "angeblich" von mir bereits geleisteten Wehrdienst.

Diesen Schrieb, den man am Ende der Wehrdienstzeit erhält, auf dem die Ableistung des Wehrdienstes bestätigt wird, wird vom KWEA nicht anerkannt.
Die meinten, "das könne jeder am eigenen PC machen" und "Sie glauben garnicht, was wir hier jeden Tag alles an Ausreden zu hören bekommen".

Mir wurde nochmal ausdrücklich meine Eineberufung ins JgBtl 292 bestätigt.
Zudem wurden mir ausführlich die Folgen erläutert, sollte ich dem nicht nachkommen.

Piet

#9
Die doppelte Einberufung zum gesetzlichen Wehrdienst ist quasi der Schulbuchfall zum nichtigen Verwaltungsakt. Ich würde sofort den Leiter des KWEA hinzuziehen, der einzelne Sachbearbeiter ist da anscheinend nicht mehr der richtige Ansprechpartner.


Edit: Abgesehen davon...es stimmt, dass die Wehrdienstzeit-Bescheinigungen nur noch maschinell erstellt werden. Aber Du hast definitiv noch Unterlagen, auf denen ein Dienstsiegel zu finden ist, z.B. das Dienstzeugnis, der Beförderungs-Nachweis etc.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)

peppie

Ohne mich Lustig machen zu wollen, aber das ist doch mal sehr kurios. Von so einem Fall habe ich noch nie gehört. Zum Leiter des KWEA gehen und Dienstzeugnis, Beförderungsnachweis oder ähnliches mitnehmen und Beschwerde gegen den Mitarbeiter einreichen. Der Satz "das könne jeder am eigenen PC machen" wirst du der Urkundenfälschung beschuldigt und das würde ich mir nicht gefallen lassen. Und das es viele Betrugsversuche gibt rechtfertigt auch nicht, dass jeder erst einmal unter Generalverdacht gestellt wird.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Timid

Zitat von: Tomas24 am 24. Juli 2007, 20:56:04Es wird langsam doch ein Fall für die Bild-Zeitung.

Ich wüsste da vorher noch ein paar andere, für die das ein Fall wäre - der Dienststellenleiter etwa, dessen Vorgesetzter, der Wehrbeauftragte ...

Wie schon vorgeschlagen: Ruf umgehend beim Kreiswehrersatzamt an, lass dir einen persönlichen Termin (direkt mit Hinweis: dringend) beim Dienststellenleiter geben, nimm alle deine Wehrdienstunterlagen (PSBS, Wehrdienstbescheinigung, Einberufungsbescheid, Beförderungsurkunden, Lehrgangszeugnisse etc.) mit und erläuter ihm die Sachlage. Bei der Gelegenheit kannst du auch durchaus nochmal den Namen des Sachbearbeiters erwähnen, den du da an der Strippe hattest. Wahlweise kannst du ihn natürlich auch direkt anrufen und fragen, ob das so seine Richtigkeit hat, was da in seiner Dienststelle passiert, aber damit machst du dir definitiv keine Freunde ...

Parallel dazu auch einfach nochmal unverbindlich bei deinem alten Verband anrufen und nachfragen, ob die dort noch deine Akte o.ä. haben, was deine dortige Anwesenheit bestätigt. Vielleicht könnte bei der Gelegenheit auch einer der dortigen S1-Abteilung mal bei PERFIS nachschauen, ob sich da Informationen zu dir finden lassen. Wenn es vor Ort noch Akten gibt, einfach darum bitten, dass diese in Kopie an das KWEA geschickt werden bzw. irgendwer aus der Abteilung dem KWEA (mit Unterschrift und Dienstsiegel) mitteilen kann, dass du dort warst.

Und unabhängig davon kannst du ja beim Dienststellenleiter des KWEA eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, da es nicht sein kann/darf, dass solche Sachen einfach verschwinden.


Wahlweise kannst du natürlich auch die Unterlagen, die du hast, zusammenpacken, und möglichst direkt morgen zum KWEA fahren und den Sachbearbeiter verlangen.
Auf jeden Fall solltest du nicht nochmal so lange warten! (E-Bescheid am 13., erster Anruf erst 10 Tage später!)

Und wenn mich nicht alles täuscht, kann man 2 Wochen Widerspruch gegen den E-Bescheid einlegen. Das sollte dann, alleine zur Fristwahrung, vermutlich sicherheitshalber auch noch erfolgen ...

Zitat von: peppieno am 24. Juli 2007, 21:22:37Der Satz "das könne jeder am eigenen PC machen" wirst du der Urkundenfälschung beschuldigt

Allerdings bin ich mir nicht so wirklich sicher, dass eine Wehrdienstbescheinigung eine Urkunde ist. Wenn da nicht einmal eine Unterschrift oder ein Dienstsiegel drauf kommt ...
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peppie

Dann wird er halt wegen §18 Abs. 1 "Dienstentziehung durch Täuschung" beschuldigt.

Zitat
§ 18 Dienstentziehung durch Täuschung

(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften dem Wehrdienst dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz oder teilweise entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Das ist eine Straftat und jemand anderen dessen zu beschuldigen ist mindestens Üble Nachrede, wenn nicht sogar  Verleumdung.

Ich bin kein Jurist, aber wenn ich dessen beschuldigt werden würde, würde ich Anzeige erstatten.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Timid

Zitat von: peppieno am 24. Juli 2007, 22:32:53Dann wird er halt wegen §18 Abs. 1 "Dienstentziehung durch Täuschung" beschuldigt.

Was auch nicht zwangsläufig der Fall sein muss.

ZitatDas ist eine Straftat und jemand anderen dessen zu beschuldigen ist mindestens Üble Nachrede, wenn nicht sogar  Verleumdung.

Ich bin kein Jurist, aber wenn ich dessen beschuldigt werden würde, würde ich Anzeige erstatten.

Und würdest dich damit richtig schön in die Nesseln setzen, da sowohl die üble Nachrede, als auch die Verleumdung ausscheiden werden. Für die üble Nachrede fehlen die Dritten, denen gegenüber das passiert sein soll, für die Verleumdung zusätzlich das "wider besseres Wissen".
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Piet


ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

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