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Piercing und Tatoo????

Begonnen von morpheus, 05. April 2004, 14:27:01

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ulli76

Zum Thema Karriereprobleme mit Tattoos hab ich schon mal was geschrieben, hab aber keinen Bock das jetzt zu suchen. Deswegen nochmal:

In unserer Gesellschaft gelten ausgeprägte Tattoos nun mal als unseriös. Je höher man im Dienstgrad und in der Position steht, desto kleiner und unauffällig sollte ein Tattoo sein. Als Ausbilder in einer AGA-Kp kann man sich sicher auch mal ein größeres Tattoo leisten, als als General. Selbst wenn so was nie von VOrgesetzten angesprochen wird, kann es trotzdem Auswirkungen haben.

Und nein, egal wo das Piercing steckt- im Dienst gehört es raus!

Wenn man sich ein Tattoo in einem dreiwöchigen Urlaub stechen lässt, sollte das keine Probleme geben (Jetzt mal abgesehen vom Tattoo an sich).
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

StOPfr

Zitat von: Starfox am 17. September 2009, 15:45:57
Wie ist es, wenn man sich im Urlaub stechen lässt? Angenommen man hat 3 Wochen Urlaub und lässt sich am ersten Tag gleich stechen. Bis man dann wieder zum Dienst antritt ist i.d.R. das Schlimmste verheilt und man ist eigentlich im Sinne der Erfüllung seiner Pflichten nicht behindert.
Was würdet ihr dazu sagen?

Als Nachfrage an ulli76 und zur Vertiefung der Frage:
Meines Erachtens reicht es nicht, wenn "das Schlimmste verheilt ist". Sollte nicht bis zum Dienstbeginn eine vollständige Heilung zwingend erforderlich sein? 
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ulli76

Kommt auf den Dienstposten und die Größe des Tattoos an. Wenn es die Ausübung des Dienstes behindert, kann es Ärger geben (Stichwort: Pflicht zur Gesunderhaltung, Pflicht zum treuen Dienen)
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Starfox

Zitat von: ulli76 am 17. September 2009, 17:42:36
In unserer Gesellschaft gelten ausgeprägte Tattoos nun mal als unseriös. Je höher man im Dienstgrad und in der Position steht, desto kleiner und unauffällig sollte ein Tattoo sein. Als Ausbilder in einer AGA-Kp kann man sich sicher auch mal ein größeres Tattoo leisten, als als General. Selbst wenn so was nie von VOrgesetzten angesprochen wird, kann es trotzdem Auswirkungen haben.

Da magst du recht haben, aber dieses allgemein engstirnige Denken finde ich trotzdem schon fast traurig irgendwo. Kann man halt nicht viel dran ändern an den Ansichten der Menschen.

miguhamburg

So langsam entwickelt dieser Thread eine etwas skurrile Anmutung: Auch wenn Körperschmuck jeglicher Art zuallererst persönliche Geschmacks- und Ansichtssache sind, über die Werturteile zu fällen, nicht weit führen:

1)  Die Anzugsordnung der Bundeswehr ist in den entsprechenden Passagen vollständig und richtig zitiert worden. Demnach ist der Schmuck beschrieben worden, den Männlein und Weiblein zur Uniform offen tragen dürfen. Hierzu gehört eben kein Piercing, weil bei Männern sowieso verboten, und bei Frauen nicht dezent. Und die Folge eines großflächigen Tatoos ist ebenso wie dienstlich nicht gelieferte/vorgesehene Kleidungsstücke ebenfakks eindeutig geregelt: Sie dürfen nicht sichtbar sein (heißt: Von der Uniform überdeckt). Bei dieser Frage mag zwar der einzelne Vorgesetzte Derartiges cool finden, dies ist aber bei der Beurteilung vollkommen unerheblich.

2) Offz/Uffz haben ein Vorbild in Haltung und Pflichterfüllung zu sein. Dies leitet sich aus dem SG ab. Heißt, sie haben selbst für Soldaten geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten und in ihrem Verantwortungsbereich diese Gesetze und Vorschriften angemessen durchzusetzen. Und dies meint ausdrücklich ALLE! Wie dies mit großflächigen Tatoos und Pircings im Gesicht, im Mund, am Bauchnabel (Sport-/Schwimmausbildung) oder sonstwo zu bewerkstelligen wäre, bleibt unerfindlich.

2)  Der Soldat/die Soldatin ist zur Gesunderhaltung verpflichtet. Dies gilt auch für den Urlaub, das Wochenende oder die Zeit abends nach Dienst bis zum Dienstbeginn am nächsten Morgen. Und dabei ist es unerheblich, ob sie/er bekannte Risiken aus übermäßigem Alkoholgenuss, dem Stechen von Piercings oder Tatoos oder sonstwelchen Betätigungen eingeht. Allein aus diesem Grund ist es auch nicht zulässig, Piercings im/am Mund, Bauchnabel oder sonstigen Körperstellen zu tragen, die zu Entzündungen führen können, weil man sich nicht regelmäßig waschen kann oder die für die Gesunderhaltung notwendige Hygiene nicht vorhanden ist (mehrtägige Übungen, Klima in Einsatzländern etc.). Übrigens gilt dies im Dienst ja auch für die dezentesten Perlenohrringe bei Frauen: Auch die sind verboten!.

3)  Wer also der Meinung ist, vorab bezeichneter Körperschmuck gehöre zum persönlichen Wohlergehen oder wäre zum Glücklichsein erforderlich, der solle wirklich ernsthaft prüfen, ob die Bundeswehr der richtige Arbeitsplatz für ihn/sie ist.

Starfox

Tattoos sind also Anzugverfälschung... so so. ::)

Piercings und Schmuck (über das erlaubte Limit heraus) hat für mich sicher nichts am Soldaten verloren. Jetzt mal abgesehen von Verletzungsrisiko & Co. kann man sich so etwas während des Dienstes entfernen und danach wieder einsetzen. Hat jeder den ich kenne im Dienst so gemacht und ist ja kein Hexenwerk.

Ein Tattoo kann man sich bekanntlich nicht einfach an- und ausziehen. Deswegen muss man das gleich mal aus einem ganz anderen Blickwinkel sehen.
Und jemandem mit Körperschmuck jeglicher Art gleich vorzuwerfen, er habe sich den falschen Arbeitgeber gesucht halte ich auch für vollkommen übertrieben.

Gesunderhaltung schön und gut... ich glaube kaum, dass sich jemand kurz vor Übungen/Einsätzen/etc., die bekanntlich nicht einfach am nächsten Tag stattfinden, auf die Idee kommt sich kurz davor einfach noch mal stechen zu lassen. ;)

miguhamburg

Hallo Starfox, habe auch nicht von jeglichem Körperschmuck gesprochen, wenn Sie mal richtig nachlesen. Ich sprach von denen, die großflächigen Körperschmuck oder Körperschmuck an allen Körperteilen so wichtig finden, dass sie schlecht damit leben können, ihn im Dienst abgedeckt zu halten und/oder zeitweise zu entfernen, sicher schlecht beraten sind, auf Dauer Dienst in der Bundeswehr zu tun.

Sonst stimme ich mit Ihnen überein, über persönlichen Geschmack kann man ja nicht wirklich ernsthaft streiten...

wolverine

#37
Zum "Ansehen in der Öffentlichkeit" gehört schlicht auch das Bild, dass die Bevölkerung mit einem Amtsträger verbindet. Verschiedene Oberverwaltungsgerichte haben hier für ihre Polizeibeamten bereits entschieden, dass Tätowierungen und Piercings hierzu nicht gehören. Für Bundesbedienstete existiert noch keine Entscheidung. Jedoch kenne ich Wehrdisziplinaranwälte, die auf Grund der Argumentationen der OVG-Urteile ein Tatoo während der Dienstzeit als Dienstvergehen ansehen.
Die Anschauung der Bevölkerung ist einem Wandel unterworfen und muss nicht für die Ewigkeit zementiert sein. Tätowierungen und Piercings sind jedoch immer noch eine Stigmatisierung von sozialen Randgruppen und als modisches Acessoir meines Erchtens wieder abnehmend. Als sozial anerkannt sehe ich sie daher nicht. Oder warum sieht man Josef Ackermann so selten mit einem Spinnenetz über dem Gesicht? Und auf Wahlplakaten machen sie sich auch rar. Außer vielleicht bei den "Fiesen" oder den "Häßllichen".
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miguhamburg

@ volverine: Wir haben hier ja einen versierten Juristen. Da ich in meinem Verantwortungsbereich noch nicht mit derartigem Schmuck noch nicht offen konfrontiert wurde, sprich: In meinem Stab trägt kein/e Soldat/in sichtbare Piercings oder Tätowierungen (also im Ohr, in der Zunge oder Tätowierungen am Kopf/Nackenbereich oder Handrücken), würde ich allerdings davon ausgehen, dass in diesem Fall ein Soldat ein Dienstvergehen beginge, da er mit dieser Art sichtbarem Körperschmuck eindeutig gegen die Anzugsordnung der Bundeswehr verstößt, die für Männer ja bekanntermaßen maximal 2 dezente Ringe erlaubt. Sehen Sie dies auch so??

StOPfr

Zitat von: wolverine am 18. September 2009, 17:01:13
Außer vielleicht bei den "Fiesen" oder den "Häßllichen".
Solche "Körperzier" könnte sich langfristig als Erkennungszeichen der Piratenpartei durchsetzen. Falls die also mal den Verteidigungsminister stellen...

Ansonsten kann der Eindruck von wolverine nicht ganz falsch sein: Ich las und hörte in letzter Zeit gelegentlich, dass die Zahl derjenigen, die sich erstmalig tätowieren lassen rückläufig sei. 
Belastbare Zahlen kann ich aber nicht beisteuern. Mein ganz persönlicher Eindruck ist eher, dass das noch nicht abklingt. Die Meldungen beziehen sich häufig auf bestimmte Tätowierungen (Arschgeweih).     
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MediNight

Das in Deutschland so beliebte "Arschgeweih" heisst übrigens auf Schwyzerdütsch "Schlampenstempel" und lehnt sich damit sehr eng an die amerikanische Bezeichnung "Tramp Stamp" für diese Art von Tattoo an ;) !

Aber die schwyzerdütsche Variante hat ja schon Michael Mittermeier bekannt gemacht ... ;) ! Er muss wohl total schockiert gewesen sein, als er das gehört hat, weil er mit irgendeinem Begriff, der auf "...li" endet, gerechnet hatte :D !

mailman

Ich müßte mal zählen wie viele Mädels aus meinem Bekanntenkreis keins haben  ;D

wolverine

Anzugsordnung kann beim Piercing greifen; beim Tatoo tut man sich schwer. Es ist nun einmal da. Wenn es vor der Dienstzeit gestochen wurde, gibt es da disziplinar keine Handhabe (außer das Bild selbst zeigt bestimmte Inhalte). Aber den Befehl, Tätowierungen abzudecken (z. B. auch im Sommer das Hemd, Langer Arm) halte ich für rechtmäßig.
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DeZo2008

gehört zwar nicht zu Tatoo und zungenpiercing...
Aber wenn man 2 Ketten hat und die man jeden Tag gern anziehen würde, darf man das?

ulli76

Nein, das ist nicht erlaubt. Du darfst eine Kette tragen- nämlich die Erkennungsmarke.
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