Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

ROB EÜ - Laufbahbeurteilung

Begonnen von Pete2002, 21. September 2007, 20:44:40

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Chris2701

So Leute ich habe mal in der ZDv 20/6 Nr.207c nachgeschaut

Hier der Auszug:


Bei Vorschlägen oder Anträgen von Soldatinnen und Soldaten in einem MANNSCHAFTSDIENSTGRAD auf Übernahme/Zulassung
zu einer Laufbahn der Offiziere, der Feldwebel bla bla bla ist an der Stelle der Laufbahnbeurteilung eine Stellungnahme durch die nächsten Disziplinarvorgesetzten abzufassen, wenn die Soldatin oder der Soldat sechs Monate und mehr Dienst geleistet hat. Weitere Regelungen enhält Anlage 10.

In Anlage 10 steht aber genau dasselbe nur das auf die Merkmale: soziale Kompetenz,intelektuelle Kapazität eingegangen werden soll.

Ich frage mich nun ob es für die Stellungnahme ein bestimmtes Formblatt gibt??? Oder wird das dann auch mit dem Formblatt "Laufbahnbeurteilung" gemacht? Bei mir wurde damals auch ne Stellungnahme abgegeben für die Bewerbung zum OA aber habe ich nicht gesehen war ja alles ok soweit :P weiß nur nicht ob dafür ein bestimmtes Formblatt gibt.

@pete: Beschreibe mal das Blatt das du von deinem KpChef bekommen hast? Steht da oben Laufbahnbeurteilungsentwurf darauf?
           Wenn dann tatsächlich eine laufbahnbeurteilung kommt..wüsste ich jetzt ehrlich gesagt nicht wo man sich beschweren
           könnte außer beim PersAmt. Aber wenn dein Bearbeiter selber die ZDv nicht kennt und die Beurteilung annimmt weiß ich selber
          nicht. Vielleicht kann dir da jemand anders weiterhelfen.

@F_K: Ich denke nicht das es ein Unterschied gibt zwischen Reservist oder aktivem Soldat. In der ZDv ist das ja klar formuliert;)


Wer kennt denn die Vorschriften ganz genau und auf welche Aussage kann man sich jetzt verlassen? Wir haben hier ja zwei verschiedene Meinungen. Die einen sagen Laufbahnbeurteilung die anderen Stellungnahme??? Bin nun auch ein bißchen verwirrt. Vielleicht sollten wir mal die eine Beurteilung von einer Stellungnahme differenzieren....





wolverine

Um ehrlich zu sein: Sehr wahrscheinlich ist es völlig egal ob es jetzt eine Beurteilung oder eine Stellungnahme ist. Fakt ist, dass der Bewerber übt und das PersABw hinterher eine Entscheidung trifft. Ob auf Grund einer StlgN oder Beurteilung ist wohl schnurzepiepegal. Beschwerde gegen eine "bewertende Beschreibung" ist immer problematisch, da hier ja gerade das Ermessen des Bewertenden mitspielt. Wenn eine juristische Insatanz eine Leistung hinterher aus der Aktenlage besser bewerten könnte, wäre das Vorverfahren redundant. Beschwerdefähig sind damit lediglich formale Fehler. Zuständig für die Bescheidung ist die vorgesetzte Insatanz dessen, der die endgültige "Beurteilung" (untechnisch) erstellt hat. Bekommt man diese vom Bearbeiter PersABw ist das der Amtschef; ebenso bei ablehnender Entscheidung über den Antrag auf Zulassung ROA. Alle bewertenden Beschreibungen, die lediglich der Vorbereitung der Letztentscheidung dienen, sind nicht angreifbar.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

jupp

@Richhardt (mit 2 h-war kein böser Wille..)
@Chris2701

Also nochmal. Ich spreche von ROB a.d.W. d.h. Reservisten (meinethalben auch Ungediente), die sich für die ROA a.d.W. Laufbahn bewerben. Hierfür gilt ZDv 20/3 Anlage 29, modifiziert. Da steht:

"
Bewerbungen von Soldaten/Reservisten...die mit Ablauf des GWD/akt. Wehrdienstes oder außerhalb eines Wehrdienstes...eingehen...sind an das PersAmt zu senden... und eine Bewerberakte zu erstellen.

Inhalt:
...
3. Laufbahnbeurteilung nach ZDv 20/6 Nr. 207, Nr. 208 sowie zusätzlich ergänzende Aussagen zu nachstehenden Eignunsmerkmalen..

"
Hier folgen dann die angesprochenen 5 Punkte und weitere Dinge für die Bewerberakte.

Wenn für aktive Soldaten ausschließlich ZDv 20/6 gilt, reicht vielleicht eine Stellungnahme, aber hier in diesem Topic gehts um Reservisten.
Und wenn der Kamerad eh schon Problem mit der Beurteilung durch den Kp-Chef hatte, nützt es herzlich wenig, ihm hier einen von einer Stellungnahme zu erzählen. Da gibts bei dem nächsten Gespräch wieder nur Unsicherheiten auf beiden Seiten.

Selbst in dem Bestätigungsschreiben für die Eignungswehrübung vom PersAmt steht eindeutig: "..ROB die sich nicht in einem Wehrdienstverhältnis befinden, haben im Hinblick auf die Feststellung ihrer Eignung eine Wehrübung von mindestens 12 Tagen zu absolvieren, zu deren Abschluß eine Laufbahnbeurteilung und die Bewerberakte zu erstellen ist..".

So, ich werde meine Unterlagen jetzt wieder im Schrank verstauen, mein Standpunkt sollte klar sein. ;-)
Wenn die Sonne tief steht werfen auch Zwerge lange Schatten.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau