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Betrug????

Begonnen von der wiedereinsteller, 18. Oktober 2007, 18:10:39

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der wiedereinsteller

hallo

ich hab ein problem die am besten nur alt eingesessenne beantworten können.

und zwar ich war im juni im znwg hannover und beim psychologen wurde ich gefragt ob ich ein führerschein besitze ich antwortete mit nein in meiner bewerbung steht auch drinn das ich keinen besitze. nun kommt der clou in meiner pers akte steht das ich Bfo hab (geht ja nicht weil ich hab weder zivil noch bw führerschein) nun is die sache ich steh auf einem dienstposten rettass der natürlich führerschein benötigt.

heute ruft mich  mein spieß rein und sagt ich hab ein problem und zwar steht jetzt in meiner bewerbung das ich ein B führerschein hab dies wurde aber nicht von mir reingeschrieben das ist nicht meine schrift!!! nun geht die sache zur sdh und mir wurde gesagt entweder werde ich unehrenhaft entlassen oder im zweifel für den angeklagten. hmm was kann ich da machen??? ich durfte in meine akte gucken und sah das da noch mein handschriftlicher lebenslauf ist dort ist haargenau zu erkennen das dieses B nicht von mir stammt kann ich das zur meiner verteidigung nehmen??

ich freu mich auf antworten vorallem von dennen die richtig ahnung haben sollten sich offiziere das hier durchlesen und mir einen rat geben können werde ich auf anfrage meine tele nr geben weil für mich das doch echt ernsthaft ist

mfg Unteroffizier (unleserlich)

Timid

Bin zwar kein "alt eingesessener", aber vielleicht trotzdem ein, zwei Hinweise:
- Du solltest, soweit noch nicht geschehen, natürlich mal mit deinem Spieß und Disziplinarvorgesetzten sprechen und ihnen deine Sicht der Dinge schildern. Mit dem DV vor allem auch abklären, ob der Vorgang an sich beschwerdefähig ist - immerhin wurden deine Bewerbungsunterlagen nachträglich verändert, woraus man dir jetzt einen Strick drehen will.
- Am besten mal mit dem Bundeswehrverband Rücksprache halten, vielleicht können die dir bei einer Suche nach einem entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt helfen, bei dem du juristischen Rat einholen kannst.
- Es gibt bei der Bundeswehr keine unehrenhafte Entlassung ...
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Der wiedereinsteller

mein spieß hat mir das ja erst erzählt das mit dem bundeswehrverband is ne gute sache werd ich mal nachfragen

dazu das die mir ein strick drehn wollen glaub ich nich weil ich gerade erst seit dem 1.10.2007 wieder da bin

hmmmmm ich weiß auch nicht so recht bin halt sprachlos.....

Andi

Ich hoffe du bist Mitglied im Bundeswehrverband, denn über den hättest du dann eine Dienstrechtsschutzversicherung. Als nächstes empfiehlt es sich natürlich auch umgehend deine rechtlichen Mittel auszuschöpfen und das könnte mit einer Beschwerde beginnen...

Gruß Andi
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wolverine

Nun mal locker bleiben! Beschwerdefähig ist erst ein Entlassungsbescheid der SDBw und der ist bisher noch nicht verfügt, oder? Wenn ein Dienstvergehen vorgeworfen wird, wird der Soldat zunächst vernommen und die angenommene Pflichtverletzung benannt. Ist das geschehen? Sonst dabei möglichst ausführlich und detailliert die hier geschilderten Umstände angeben, eine Schriftprobe anbieten und die Vertrauensperson hinzuziehen.

Wenn gewünscht, kann in diesem Verfahren auch ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, dessen Kosten man entweder selbst oder eine Rechtsschutzversicherung (vorher die Deckung bestätigen lassen!) trägt. Durch die Mitgliedschaft im DBwV ist man nicht automatisch rechtsschutzversichert. Der Verband übernimmt nur die Kosten von Verfahren, die grundsätzliche Bedeutung für eine Vielzahl von Verbandsmitgliedern haben. Für die individuellen Fälle bietet der Verband eigene Versicherungspakete an.

Nur wenn eine vorsätzliche Falschauskunft vorliegt, steht ein Entlasungsverfahren an. Sonst ist es auch möglich, die Dienstfahrerlaubnis durch die Bw zu erlangen, wenn sie denn für den Dienstposten zwingend notwendig ist. Das sind die Fälle für den B (Anfänger).
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der wiedereinsteller

ich danke dir wolvorine für deine fachliche auskunft das beruhigt mich

so weit ich mitbekommen hab soll ich am montag zum s1 zur anhörung usw.

ich hab auch schon mit meinem alten zugführer telefoniert und der weiß nix von einem b fo lehrgang komisch nur das der in meiner stamm akte eingetragen ist.

und ich erinnere mich das der psychologe damals beim znwg nord in meinen unterlagen "gemalt" hat

das heißt ich nehme an er ging davon aus als ich sagte ich geh zur fahrprüfung und werde diese auch besten hat er in meinem bewerbungsbogen das B eingetragen.

die sache ist ich bin umgezogen und die fahrschule hat es nicht gepackt meine unterlagen mir zu schicken damit ich in der zeit meine prüfungen machen kann.

also hab ich immer noch kein führerschein!!!

aber ich schätze mal das das als missverständniss geahndet wird.

oder???

Andi

Zitat von: wolverine am 19. Oktober 2007, 08:47:37
Nun mal locker bleiben! Beschwerdefähig ist erst ein Entlassungsbescheid der SDBw und der ist bisher noch nicht verfügt, oder?

Den meine ich gar nicht - ich meine die Tatsache, dass jemand offenbar in den Bewerbungsunterlagen evtl. nicht statthafte Eintragungen vorgenommen hat.

Gruß Andi

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Huey

Zu Zeiten, in denen noch mit dem PSBS gearbeitet wurde, tauchten dort immer wieder einmal Lehrgänge auf, die der Soldat gar nicht besucht hatte/haben konnte...

Da gab es einmal einen Mannschaftssoldaten (SaZ 8), der bereits den SGL absolviert hatte.....

Soll heissen: Bei der Einsatzverwaltungsarmee "Bundeswehr" gibt es immer wieder mal Fehler in den Unterlagen...und fast alle klären sich auch wieder auf...

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