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Fahrtkostenerstattung bei Einkleidung

Begonnen von Stromberg, 15. November 2007, 20:03:00

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Stromberg

Kameraden,

eine Frage: Gestern bekam ich ein Schreiben für die Einkleidung bei der nächsten LHD Station. Diese liegt ca. 80 Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Kann ich Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten erheben? Bin Reservist, jedoch nicht MOB-Beordert. Benötige die Uniform für die diversen DVags.

TheAdmin

Da eine Einkleidung weder eine DVag ist, bei der das Landekommando die Fahrkosten zahlt, noch eine VVag, bei der der Verband die Fahrtkosten zahlt, wirst du, wenn du deine Klamotten haben willst, die Kosten selber tragen müssen.
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mib

Diese Argumentation trifft in keinem Fall zu.

Die Wehrdiensterstattungsverordnung (WDErstattV) sieht auf jeden Fall die Erstattung von solchen Kosten, die im Rahmen der Wehrüberwachung entstehen, vor.

Die Frage ist eher, ob dies nur "normale" Ein- und Auskleidungen bei Mobeinplanungen betrifft, oder auch diese vom FwRes initiierten "Mini"-Einkleidungen ... die Verordnung unterscheidet dabei auch allerdings diese Fälle nicht explizit.
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

TheAdmin

Zumindest unser LKdo erstattet mit genau der Begründung keinen Cent.
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dada81

Zitat von: mib am 15. November 2007, 22:43:34
Die Frage ist eher, ob dies nur "normale" Ein- und Auskleidungen bei Mobeinplanungen betrifft, oder auch diese vom FwRes initiierten "Mini"-Einkleidungen ... die Verordnung unterscheidet dabei auch allerdings diese Fälle nicht explizit.

Wenn es sich um die Einkleidung für FrwResArb handelt, die Betonung liegt auf "Freiwillig", fährst du auch freiwillig zur Einkleidung und kannst deine Spritkosten selbst bezahlen
Fragt nicht was Euer Land für euch tun kann, sondern was Ihr für euer Land tun könnt!

PommesWeis2

Bei uns MV gibt es für Einkleidung jeglicher Art eine Zuziehung und wird als DVAG gehandhabt.
Somit gibts selbestverständlich Fahrkosten erstattet.
Frag doch einfach ob dein FwRes dir eine Einzelzuziehung schreibt.

mib

Mag ja sein dass es in letzter Konsequenz kein Geld dafür gibt...

aber bis dahin argumentier bitte den Satz aus der WDErstattV [...werden auf Antrag auch die notwendigen Transportkosten für das Übernehmen, Vorlegen oder Zurückgeben der Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke ... erstattet] mit Angabe der Quelle vom Tisch.

Lediglich auf das Wort freiwillig" (~e Reservistenarbeit) dabei abzuzielen reicht m.E. nicht ... (bei den meisten meiner WÜ steht "freiwillige Meldung" dran und ich bekomme trotzdem mein Geld  ;) )
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Pioneer

Also bei meiner Einkleidung gab es aus genau dem vorgenannten Grund auch keine Fahrtkostenerstattung...

Laut FwRes gibt es jedoch für die Einkleidung beorderter Reservisten Fahrtkosten erstattet... Weiß ich aus dem Grund, da ich erst mit dem Teilsatz für die freiwillige, beorderungsunabhängige Reservistenarbeit eingekleidet wurde und demnächst mit dem Teilsatz beorderter Reservisten eingekleidet werde. Allerdings mußt Du dann die Klamotten für die frwResArb zurückgeben bzw. umbuchen lassen, da eine doppelte Einkleidung nicht erfolgt.

Soweit ich meinen FwRes so richtig verstanden habe...
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

PommesWeis2

@ Pio

Was war denn bei deinen Beroderungsklamotten bei was im Teilesatz nicht drinne war?
Ich bin beordert und wurde trotzdem komplett über den FwRes einkleidet, bis auf ABC (aber die will ich gar nicht  ;D  )
Meine Mob Einheit hat mich noch nie gesehen....

Pioneer

Ich habe die Beorderungsklamotten noch nicht...  :(

Aber ich plane, eine WÜ zu machen und werde dann aus diesem Anlass eingekleidet. Wahrscheinlich bezog er das mit den Fahrtkosten darauf, daß ich zu der WÜ sowieso die Fahrtkosten bezahlt bekomme und dann halt im Zuge der WÜ am 1. Tag auch eingekleidet werde...  ??? ???

Ansonsten kann ich mir das mit den Fahrtkosten auch schlecht vorstellen... Wenn ich den Einberufungsbescheid habe werde ich mich mal mit meinem TrT in Verbindung setzen, ob ich das mit den Klamotten vorher regeln soll oder ob das am 1. Tag der WÜ gemacht wird.

Wenn ich etwas näheres weiß, werde ich es hier posten!
Grüße aus Middlfranggn


Hans

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Stromberg

Ein Nachtrag: War heute bei der Einkleidung. Habe mit dem FwRes geredet. Bei dieser Art Einkleidung werden keine Fahrtkosten erstattet.

PommesWeis2

Bei uns in MV gibt es wie gesagt für alles in dieser Art und Weise eine Zuziehung und somit Fahrkostenerstattung.
Ich war 5mal Bekleidungs/Einkleidungstechnisch unterwegs, und jedesmal gabs Fahrgeld.

Pioneer

Hmmm. Stromberg, welches Landeskommando ist denn für Dich zuständig?
Grüße aus Middlfranggn


Hans

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Stromberg

Zitat von: Pioneer am 25. November 2007, 09:13:25
Hmmm. Stromberg, welches Landeskommando ist denn für Dich zuständig?


Für mich ist das Landeskommando Bayern zuständig.

Pioneer

Hmtja.... Bei mir auch....

könnte das vielleicht ein Problem sein, welches Landeskommando zuständig ist? Denn warum ist das mit der DVag in Mecklenburg-Vorpommern möglich bzw. wird so praktiziert und beim Lkdo BY wird das ganze wegen "ist nicht" ausfallen gelassen.

Nicht, daß ich auf die Fahrtkostenerstattung angewiesen wäre, aber hier geht es meiner Meinung einfach ums Prinzip. Ich habe das Ganze damals halt so gemacht, daß ich noch 3 Kameraden ins Auto mit reingepackt habe welche Klamotten tauschen wollten, nach der Rückkehr haben wir dann die Spritkosten aufgeteilt.
Grüße aus Middlfranggn


Hans

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