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Fragen zur ersten Wehrübung

Begonnen von SilentDeath, 23. November 2007, 12:49:45

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SilentDeath

Hallo Kammeraden,

ich habe einige Fragen zur Wehrübung, die ich so nach und nach (wie sie mir grad einfallen) hier stellen möchte.

- Ich reise ja, da ich noch keine Uniform habe, in Zivil an und muss mich dann beim Spiess/KpFü melden. Darf/Muss ich in Zivil grüßen?
- Werde ich (annähernd) komplett eingekleidet? Bekomme ich neue (uneingelaufene) schuhe oder schon eingelaufene von vorherigen resis?
- ich bekomme OG-Gehalt. Wieviel ist das pro Tag? Bin dann 22

Soweit erstmal.
Dank und Grüße
SilentD

schlammtreiber

ZitatDarf/Muss ich in Zivil grüßen?

Nein.

ZitatBekomme ich neue (uneingelaufene) schuhe oder schon eingelaufene von vorherigen resis?

Hmm, eigentlich solltest Du nach der Auskleidung beim GWD Deine Stiefel behalten haben... aber jedenfalls kriegst Du KEINE alten gebrauchten Stiefel mit Fußpilz  ;)
Semper Communis
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Fallschirmjäger

#2
Du bekommst OG-Gehalt ??? ? Wovon träumst du eigentlich nachts :D ?

Was du bekommst, ist Wehrsold und Leistungen von der Unterhaltssicherungsbehörde! Detailliert steht das alles drinnen im sog. "Leistungskatalog für Wehrpflichtige und Reservisten"! Einfach mal googeln ;) ! Oder hier nachschauen:


Ach ja, ein Obergefreiter bekommt unabhängig von seinem Alter Wehrsold in Höhe von täglich € 8,95 (für das Jahr 2007). Für das Jahr 2008 gibt es eine Wehrsolderhöhung um € 2,--, dann werden es also für den OG am Tag € 10,95 werden.

Für die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz ist entweder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Entgeltausfall, der dann natürlich ersetzt wird, notwendig, oder aber es wird der sog. Mindestsatz gezahlt, der für einen LEDIGEN Obergefreiten OHNE unterhaltspflichtige Kinder täglich € 19,43 beträgt!

Somit wären wir also ohne so profane Dinge wie das Verpflegungsgeld für die Wochenenden, an denen du nicht an der Truppenverpflegung teilnimmst, Leistungszuschlag, den ohnehin nur beorderte Reservisten bekommen, Familienheimfahrten, die dir nur dann zustehen, wenn du mehr als 12 Tage am Stück übst, bei täglich € 28,38 (2007) bzw. 30,28 (2008) was bei einem Monat mit 30 Tagen € 851,40 (2007) bzw. € 911,40 (2008) ausmacht! Damit wären wir dann aber von der Besoldungsstufe A4, die ein Obergefreiter bekommt, schon ein wenig weg! Der einzige Vorteil, den du hast, ist die Tatsache, dass von den oben erwähnten Bezügen keine Steuern weg gehen!

Edit BAzi - hab mal den link angepasst - der hat den rahmen gesprengt

Pioneer

Hallo SilentDeath,

wie lange ist denn Dein Wehrdienst her?

Du mußt die Stiefel, Sportschuhe sowie die persönliche Bekleidung (Unterwäsche grün und weiß) 3 Jahre aufbewahren und darfst sie dann erst auftragen. Wenns weniger als 3 Jahre sind und Du da ohne Stiefel auftauchst geht es Dir wie mir 1995 bei meiner ersten WÜ, als erstes mal ein Fön und als zweites dann getragene Stiefel, die Du am Ende der WÜ wieder abgeben mußt.

Sollten Deine Stiefel kaputt sein kannst Du die tauschen, auch wenn sie gelocht sind. Genauso isses mit Unterwäsche.
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

SilentDeath

Also, ich bin 06/2004 ausgeschieden, also bin ich zum Beginn der Wehrübung 3 Jahre und 6 Monate raus.
Also bekomm ich neue, oder? (Btw.: Der Hauptmann L. vom PerABw meinte, ich brauch nichts mitbringen, aber unabhängig davon: woher sollte ich denn wissen, das ich innerhalbt der 3 jahre mein zeuch mitbringen muss?)

Bekomm ich die Unterhaltssicherung unabhängig vom Wehrsold oder wird nur die Differenz zwischen Wehrsold+Bezüge zu meinem Durchschnittslohn gezahlt?

Danke für die restlichen Infos.


mailman

Bei der Auskleidung bekommt man einen Zettel, auf dem steht das die Stiefel und die Thshirts nach 3 Jahren in deinen Besitz übergehen, außer man wird in dieser zeit zu einer Wehrübung einberufen.

Pioneer

Hmmm, meines Wissens wird die Leistung nach USG unabhängig vom Sold gezahlt.

Das mit den Stiefeln und der Leibwäsche hab ich bis dato auch noch nicht gewußt... Bei der Entlassung ´93 wurde mir gesagt, daß ich nicht mob-eingeplant wäre und von der Bw nix mehr hören würde...

im Frühjahr 1995 kam dann ein Einberufungsbescheid zur Alarmreserve und einige Monate später ein Einberufungsbescheid zur Wehrübung...

Hätte ich das gewußt, daß ich dort die Stiefel hätte tauschen können wären die schön mit zur WÜ gekommen. Egal wie kaputt die gewesen wären. Aber die waren gelocht und somit für mich von der Bw "entwertet"

Japp, mailman. Aber die wenigsten lesen den  ;D
Grüße aus Middlfranggn


Hans

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Pios grüßen 24x24

SilentDeath

Zitat von: mailman am 23. November 2007, 20:02:27
Bei der Auskleidung bekommt man einen Zettel, auf dem steht das die Stiefel und die Thshirts nach 3 Jahren in deinen Besitz übergehen, außer man wird in dieser zeit zu einer Wehrübung einberufen.

Hab den Zettel grad in der Hand gehabt. Da steht es im Endeffekt so wie du geschrieben hast...

mailman

Das Lochen wird auch nur gemacht, das du die Stiefel nicht einfach so tauschen kannst.

Fallschirmjäger

Kamerad SilentDeath,

Unterhaltssicherungsrecht ist so einfach auch nicht, wenn man es doppelt nimmt ;) ! Hier solltest du vielleicht einmal nach dem Stichwort "Unterhaltssicherungsgesetz" googeln!

Aber nur für dich und in ganz kurzer Form: Student ohne eigenes Einkommen (nur als Beispiel!) ---> Mindestsatz (siehe oben); Arbeitnehmer mit regelmäßigem Entgelt, der für diese Wehrübung vom Arbeitgeber freigestellt wurde ---> Leistungen nach der Bescheinigung, die der Arbeitgeber ausgestellt hat; alle anderen Fälle ---> kompliziert ;) !

Der Arbeitgeber bekommt von dir mit einer Mehrfertigung des Einberufungsbescheides zusammen eine Bescheinigung ausgehändigt, die dem Einberufungsbescheid beiliegt. Darin bestätigt er dir den Entgeltausfall für die Zeit der Wehrübung. Und genau diesen Nettobetrag bekommst du von der Unterhaltssicherungsbehörde überwiesen. Der Wehrsold ist immer zusätzlich, steuerfrei und darf nirgendwo angerechnet werden (auch nicht auf eventuelle Sozialleistiungen, also z. B. auf Hartz-IV!), also sozusagen wie ein "Taschengeld"!

SilentDeath

Vielen Dank für die Info...

Jetzt bleibt für mich vorerst abzuwarten, bis der Einberufungsbefehl kommt. Dann kann ich ja Unterhaltsicherung beantragen..

Grüße
SilentDeath

Fallschirmjäger

Absolut richtig! Denn dem Kuvert mit dem Einberufungsbescheid liegen nicht nur alle Merkblätter für dich und deinen Arbeitgeber bei, sondern auch eine Mehrfertigung des Einberufungsbescheides für den Arbeitgeber und eine für die Unterhaltssicherungsbehörde. Weiterhin liegen (zumindest tun sie das bei mir immer ;) !) noch ein Antragsformular (Antrag auf Leistungen für Wehrübende, Übende und Teilnehmer an einer besonderen Auslandsverwendung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)) und ein Formular für den Arbeitgeber (Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 13 Unterhaltssicherungsgesetz (USG)) bei!

Und dann macht es auch erst Sinn einen solchen Antrag zu stellen, wenn du alle Unterlagen komplett hast!

mib

Zitat von: SilentDeath am 23. November 2007, 20:14:55
Zitat von: mailman am 23. November 2007, 20:02:27
Bei der Auskleidung bekommt man einen Zettel, auf dem steht das die Stiefel und die Thshirts nach 3 Jahren in deinen Besitz übergehen, außer man wird in dieser zeit zu einer Wehrübung einberufen.
Hab den Zettel grad in der Hand gehabt. Da steht es im Endeffekt so wie du geschrieben hast...

Steht das da inzwischen tatsächlich so?
Bei mir steht da nämlich nichts von Wehrübung, sondern von Beorderung, nach deren Ende 3 Jahre gewartet werden muss ehe es Eigentum wird.

Kann das einer von Euch zur Klärung noch mal mit Verstand lesen und hier zitieren?
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

SilentDeath

Da steht:

ZitatBestimmte Bekleidungsstücke (z.B. Unterwäsche, Schwerschuhzeug) gem. RL Bekl. sind von mir nicht zurückzugeben. Diese Artikel gehen vielmehr drei Jahre nach meiner Entlassung oder nach einer Zugehörigkeit zur Verfügungsbereitschaft/Alarmreserve in mein Eigentum über. Die Dreijahresfrist wird durch eine neue Beorderung zur Alarm-/Personalreserve unterbrochen.

mib

Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

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