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Von den Ärzten hingehalten.. wer weiss Hilfe ???

Begonnen von derthoto, 12. Dezember 2007, 11:15:42

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derthoto

Hallo leute,
habe seit ende der AGA Probleme mit meinem Knie die ärzte schicken mich immer weiter ... von einem arzt zum andern!!
Wurde einmal geröngt (im Aug). war letzte woche im BwK sollte Operiert werden dann ist doch nichts passiert!!! jetzt wieder krankengymnastik und auf einmal soll ich irgendwelche Tabletten nehmen ... . was is das los.
Meine frage:

Wer weiss an wen ich mich da wenden kann ??? Will eig nur noch weg von dem Verein das kann ja nicht wahr sein .. kann ich erzwingen zu einem Zivil arzt zu kommen .. den ICH aussuche ?

Danke für die hilfe

Dennis812

#1
Dir steht selbstverständlich der Beschwerdeweg offen. Aber ein Gespräch mit dem Leiter des zuständigen SanZ kann Wunder wirken.
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schlammtreiber

Done.

Dafür schuldest Du mir natürlich 1x lebensrettende Erstversorgung unter Beschuss  ;)
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Dennis812

Danke fürs verschieben!

Zitat von: schlammtreiber am 12. Dezember 2007, 12:36:19
Done.

Dafür schuldest Du mir natürlich 1x lebensrettende Erstversorgung unter Beschuss  ;)

Zählen Zeiträume ab Aschermittwoch mit dazu^^  :D
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schlammtreiber

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Gräfin

Zurück zum Thema.
@TE: wende dich doch erstmal an die zuständigen Leute in deinem San-Zentrum und sprich freundlich und bestimmt mit ihnen und erkläre ihnen die Sachlage.
Da wird sich bestimmt eher eine Lösung finden, als irgendwie anders.
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

wolverine

Die freie Arztwahl ist zu Dienstzeiten auch nur eingeschränkt und nicht aufgehoben. Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit stehen unter verfassungsgaratierten Freiheitsgrarantien. Wenn man dem behandelnden Arzt nicht mehr vertrauen kann, kann man selbstverständlich auf einer Überweisung bestehen.
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Zebra

OT: Ich habe es so gelernt, wolverine, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit eben eines von den Grundrechten ist, die bei Soldaten in Deutschland eingeschränkt sind. Das damit natürlich nicht mißglückte Behandlungen oder Ähnliches gemeint sind, ist mir auch klar.

MkG

Zebra

F_K

@ Wolverine:

Hast Du für die Behauptungen Quellen?

Ich gehe vielmehr davon aus, das man MAXIMAL einen TrpArzt "ablehnen" kann, aber dann wird der Dienstherr einen anderen TrpArzt die Behandlung fortführen lassen.

Ansonsten könnte ja jeder nach Belieben einen zivilen Arzt nehmen ...

Im übrigen: Das Recht auf körperliche Unversehrheit ist bei Soldaten (je nach Situation) bis zur Aufgabe des Lebens eingeschränkt, viel weiter geht es wohl nicht mehr ... der Soldat MUSS in Gefecht auch lebensgefährliche Befehle ausführen, da wird deutlich, das eine nichtinvasive Untersuchung immer hinzunehmen ist.

wolverine

#9
1. Die Einschränkung der Freiheitsgarantie habe ich zugestanden!(In Friedenszeiten außerhalb jeder Bedrohung und Gefährdungslage fällt es schwer das Lebensrecht endgültig zu suspendieren - zumindest rechtmäßig.)
2. Jede behördliche Maßnahme steht unter den Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Einer meiner Staatsrechtslehrer nannte das plakativ das "Spiel von Grund und Gegengrund". "Gegengrund" wären rein monitäre Interessen, "Grund" die körperliche Unversehrtheit. Abwägung?
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Fiestaman

Du kannst deinem Truppenarzt auch das Vertrauen entziehen und dann mußt du einem anderen Arzt zugewiesen werden.

F_K

@ Wolverine:

Es geht NICHT um körperliche Unversehrheit, der Patient WILL behandelt werden. In diesem Fall ist es sogar der Patient, der eine Kniespiegelung (also eine Operation) möchte, der Arzt möchte diesen Eingriff nicht.

Ein Arzt kann sicherlich besser entscheiden, was hier angemessen ist.

... letztendlich: Du kannst / willst keine Quelle nennen, sondern nur grundsätzliche Erwägungen heranziehen.

Willst Du ernsthaft dem Patienten den Ratschlag geben: Klag doch?

Wie gesagt, die Rechtslage ist klar: Du kannst einem Truppenarzt das Vertrauen entziehen, dann "gibt" dir der Dienstherr einen neuen ...

Grund: Rein monitär, da der Patient aber NICHTS für den Arzt zahlt, darf der Dienstherr die Organisation der freien Heilfürsorge in sehr weiten Grenzen frei gestalten.

wolverine

#12
Den Einzelfall berate ich überhaupt nicht, da dies unzulässig wäre! Zudem fehlem mir die spezifischen Details des Einzelfalls, um eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Das ist also gar nicht mein Anliegen. Ich äußere mich daher ausdrücklich nur grundsätzlich und möchte mich auch so verstanden wissen!

Art. 2 GG schützt die körperliche Unversehrtheit und ist gleichzeitig Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs 1 GG i. V. m. Art 1 Abs. 1 GG) und damit eng mit freiem Willen und Menschenwürde verbunden. D. h. alle Entscheidungen in diesem Bereich stehen erst einmal dem Grundrechtsberechtigten zu. Nicht nur der Wunsch nach einer Behandlung sondern auch das wann, wo, wie und vom wem! Die Ansicht, wenn ich eine Behandlung anstrebe, dann muss "ich nehmen, was ich kriegen kann", geht unter diesen Voraussetzungen fehl.
Eine direkte Quelle kann ich in der Tat z. Zt. nicht nennen, da ich nicht in der Sanität eingesetzt bin und auch nicht alle Vorschriften Bw bei mir ´rumliegen. Wenn ich wieder Zugriff auf das IntraNetBw habe, kann ich aber gerne versuchen, dies nachzuholen.
Dennoch bleibe ich bei meiner Ansicht, da sich alle diese Vorschriften normenhierarchisch an den vorgenannten Grundsätzen orientieren müssen
Und zum gutem Schluß: Ich werde hier keinen bekehren. Ich habe lediglich einige Erfahrung in der Entscheidung solcher Streitfälle. Wer mir aber nicht glauben möchte oder meint, größere Erfahrung auf diesem Gebiet zu haben, darf es  hierbei belassen. 
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F_K

Hallo Wolverine,

es gibt GRUNDSATZurteile zum SanDienst in der Bw, die alle zugunsten der Bundeswehr ausgegangen sind ...

sprich: Der Dienstherr hat das Recht, die freie Heilfürsorge selbst zu gestalten. (Genauso wie die gesetzlichen Krankenkasse auch den Leistungsumfang festlegt, nicht alle möglichen Behandlungen sind erstattungsfähig. Und im Falle der GKV zahlt der Versicherte einen Beitrag.).

Selbstverständlich steht dem Soldaten die Option zu, eine Behandlung abzulehnen und sich selber einen PRIVATEN Arzt zu nehmen.

Gar keine Frage. Allerdings muss dann der Arzt vom Patienten auch selber BEZAHLT werden.

Insoweit ist die Argumentation mit dem GG zwar nicht falsch (sondern im Grundsatz sogar richtig), aber halt nicht zielführend.

.. und all dies ist Grundrechtskonform und normenhierachisch abgesichert.

(Genauso könnte man mit dem freien Willen / Menschenwürde / Freizügigkeit argumentieren, das ich meinen PKW ja wohl überall abstellen darf .... trotzdem gibt es Bußgelder für Parkverstöße: Woran liegt das? Genau, es gibt ANDERE Grundrechte, ich muss abgewägt werden.
Ein anderes Grundrecht ist z. B. das Eigentumsrecht des Dienstherren, der den SanDienst möglichst kostengünstig gestalten möchte.)

Dennis812

Im Sinne des allgemeinen Friedens im "Allgemein"-Board: Ist so eine überhebliche Schreibweise notwendig?


Differenzen bitte ich des Weiteren per PM zu klären, falls der Bedarf da sein sollte.


Dennis,
Mod
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