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Verpflichtung wiederrufen/verschieben

Begonnen von Phobos, 30. März 2008, 16:36:42

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Phobos

Hallo Leute,

Ich habe Folgendes Problem, unzwar habe ich mich letztes Jahr im September für 8 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet (unteroffizierslaufbahn dual Bürokaufmann) jedoch wiederruflich. Irgendwie wurde ich durch meine bekannten auf die Bundeswehr aufmerksam gemacht und hatte nach der 10ten Klasse keine Ausbildung geschweige denn irgendeine vorstellung was ich machen sollte. Nunja Zeiten ändern sich, Lebenseinstellungen ebenfalls.
In diesem einen Jahr habe ich 5 Praktika absolviert und mich in der Musikpsychologie fortgebildet (Fernkurse etc).
Ich habe hiermit meinen Berufswunsch gefunden nur brauche ich dafür Abitur und Studium. Meine Frage an euch lautet: Kann ich die Verpflichtung wiederrufen und den Grundwehrdienst verschieben bzw. verweigern obwohl ich den Einberufungsbescheid schon vor 2 Monaten erhalten habe??? Ich würde nämlich gerne im August mit dem Abitur beginnen.

Ps: Ich soll am 1.7.08 in Rotenburg eingezogen werden

Mfg Peter

Pioneer

1. Du hast das Widerrufsrecht. Also kannst Du - wenn Du Dich dazu entschließt - Deine Laufbahn bei der Bw sogar noch im ersten halben Jahr nach Dienstantritt in die Tonne treten.

2. Hast Du einen Einberufungsbescheid bekommen oder eine Aufforderung zum Dienstantritt?

3. Solltest Du einen Einberufungsbescheid haben dann schnellstmöglich beim KWEA anrufen und dort einen Termin machen um das weitere Verfahren abzustimmen, denn auch wenn Du Dich nicht verpflichtest hast Du die Pflicht, deinen GWD bzw. Ersatzdienst abzuleisten.

4. Solltest Du eine Aufforderung zum Dienstantritt erhalten haben meldest Du Dich bei der Einheit in Rotenburg und beim KWEA ab, damit Deine Stelle so bald als möglich wieder frei gemeldet wird. Sonst verbaust Du womöglich einem anderen seine Chance.

Machst Du das Abi in Vollzeitunterricht oder per Fernstudium?
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Phobos

Ok mein Abitur mache ich beim Westfalenkolleg in Bielefeld also Vollzeit, nebenbei belege ich noch den Fernlehrgang der ILS in Praktischer Psychologie.

Im schreiben steht "Einberufung zum Grundwehrdienst", also denke ich mal das dies ein Einberufungsbescheid ist.
Also beim zuständigen KWEA anrufen und Termin ausmachen? Wie stehen denn die Chancen auf eine Verschiebung bzw. Verweigerung (wenn das überhaupt noch geht), also wenn das hier einer absehen kann.

Mfg Peter

Pioneer

Schwer abzusehen, Fitsch hat noch die Kristallkugel als Türstopper ;)

Ne, im Ernst:

nachdem Du Deinen Einberufungsbescheid hast, aber noch nicht mit der Schule begonnen bzw. Dich da angemeldet hast wird es schwer werden, da rauszukommen. Am ehesten wird Verschiebung klappen, bei einer Verweigerung müßtest Du ja Ersatzdienst leisten.

KWEA anrufen, Termin ausmachen, das Ganze darlegen.
Grüße aus Middlfranggn


Hans

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