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Autor Thema: Wehrübung,nach BFD..  (Gelesen 14840 mal)

Greitler

  • Gast
Wehrübung,nach BFD..
« am: 13. Oktober 2008, 10:01:44 »

Hallo war SaZ 4 und habe bis jetzt BFD gemacht mit 90% ÜG weill ich Schule gemacht habe...also ca 1200Euro im Monat.Jetzt habe ich einen Teil der Prüfung nicht bestanden umd muss in 4 Monaten nochmal hin.Jetzt könnte ich eine Wehrübung bis zu meiner Prüfung machen,sagte mein alter Chef

Nur die Frage ist was verdiene ich da...bin ja ab 1 Nov arbeitslos.
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der Lt

  • Gast
Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2008, 10:26:00 »

Als Wehrübender erhält man Wehrsold. Die genaue Höhe des Wehrsoldtagessatzes kannst du dem Leistungskatalog entnehmen: http://www.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_P3/PortalFiles/C1256EF40036B05B/W265ZEAN062INFODE/LeistungskatalogWehrpflichtigeReservisten.pdf?yw_repository=youatweb
Des Weiteren kannst du Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz beantragen. Auch zur Höhe dieser Leistungen findest du Angaben im Leistungskatalog.
Zusatz: Der Leistungskatalog wurde seit der letzten Erhöhung des Wehrsoldtagessatzes (+2,- Euro/Tag) noch nicht aktualisiert.
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2008, 10:39:19 von der Lt »
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Greitler

  • Gast
Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #2 am: 13. Oktober 2008, 15:24:50 »

Konnte die Frage in deinen link..nicht finden...kannst du mir grob sagen was ich kriegen würde mehr als 800EUR IM MONAT????
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der Lt

  • Gast
Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #3 am: 13. Oktober 2008, 18:26:20 »

Obwohl ich nicht nachvollziehen kann, warum du die relevanten Infos im Leistungskatalog nicht finden konntest, helfe ich dir mal auf die Sprünge.
Da ich weder deinen Dienstgrad, noch deine familiäre Situation kenne, kann ich nur in Form eines Rechenbeispiels mutmaßen:

Wehrsold
Wehrsoldtagessatz (hier:Stabsgefreiter) * Anzahl Wehrübungstage (hier:30):
13,25 Euro * 30 = 397,50 Euro

Es können ggf. weitere Leistungen (z.B. Reisebeihilfen) beantragt werden.

Unterhaltssicherung
Mindestleistung gem. § 13c USG (hier: Stabsgefreiter, ledig, ohne Kinder) * Anzahl Wehrübungstage (hier: 30):
20,45 * 30 = 612,- Euro

TOTAL: 1009,50 Euro




« Letzte Änderung: 13. Oktober 2008, 18:34:14 von der Lt »
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FlipIII

  • Gast
Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2008, 21:59:18 »

Das sind mal gute Fragen,

Mein Sohn will das auch machen.Er war Stabsgefreiter und Fahrer.Ist jetzt leider arbeitslos und hatte 1400euro Verdienst,letztes Gehalt im Oct08.Habe gehört der Bund zahlt soviel das er genau so viel zahlt was er vorher verdient hat.Laut ihrer Rechnung s.o kommt das ja nicht hin.
Er bekommt Arbeitsamt seine 600 Euro im Monat,wird das eingestellt??
Gibt es noch Zuschläge vom Bund?für die Wohnung 15 km von der Kaserne,Essen?
Er möchte auch länger machen 3-6 Monate.

Das Problem ist habe gehört,das die Leute die arbeitslos sind bei einer Wehrübung richtig gut verdienen...wenn ich aber jetzt Rechne im Monat 20 Arbeitstage...laut ihrer Rechnung oben.komme ich auf fast das gleiche wie das Arbeitslosengeld.Und das verstehe ich nicht.???Gibt es noch was dazu???





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der Lt

  • Gast
Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #5 am: 14. Oktober 2008, 08:41:30 »

Durch Wehrübungen wird man nicht reich!
Die Zahlung des Arbeitslosengelds entfällt während einer Wehrübung.
Mietbeihilfe wird für Wehrübende nicht gewährt. Der Wehrsoldempfänger hat Anspruch auf freie Verpflegung, Unterkunft sowie unentgeltliche ärztliche Versorgung. Wehrsold wird für den gesamten Zeitraum der Wehrübung gezahlt (also auch an Wochenenden und Feiertagen). Hinzu kommt noch die Erstattung von Reisekosten. Wie oben bereits erwähnt, kann man Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz bei der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde beantragen. Als Arbeitsloser erhält man ZUSÄTZLICH zum Wehrsold den Mindestsatz nach §13c USG. Das sind für Ihren Sohn PRO WEHRÜBUNGSTAG mindestens 20,45 Euro.
Ihr Sohn darf im Regelfall maximal 3 Monate/Kalenderjahr wehrüben.
Ich verweise auf den Leistungskatalog (siehe Link in meiner ersten Antwort).
Weitere Infos gibts auch in dieser Broschüre:
http://www.terrwv.bundeswehr.de/portal/PA_1_0_P3/PortalFiles/C1256F8900489C69/W269NGTE573INFODE/InformationenfuerWehruebende_Uebende_09_2008.pdf?yw_repository=youatweb
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F_K

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Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #6 am: 16. Oktober 2008, 08:40:05 »

@ Der Lt:

Ich rate ein nochmaliges Lesen des USG Gesetzes an.

Ist man als "ehemaliger" Arbeitnehmer jetzt arbeitslos, wird die USG Leistung nach dem Gehaltsausfall berechnet, den man gehabt hätte, als man noch gearbeitet hat.

Die Darstellung, man erhalte also sein letztes Gehalt, ist sachlich richtig.

(Siehe §13
3) Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht vor, erhält der Wehrpflichtige für jeden Wehrdiensttag 1/360 des Arbeitslohns, der in dem Jahre erzielt wurde, das dem Kalendermonat vor der Einberufung vorausgeht, nach Abzug der entrichteten Steuern vom Einkommen und der Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozial- und Arbeitslosenversicherung. § 10 Abs. 2 Nr. 2 zweiter Halbsatz und § 10 Abs. 3 gelten entsprechend.
)

Hinzu kommen dann die Wehrsoldzahlungen.(man erhält also insgesamt MEHR als damals).

Da das Arbeitslosengeld nicht weitergezahlt wird, verlängert sich natürlich die Bezugsdauer desselben.

Deshalb "lohnt" es sich für Arbeitslose ja, Wehrübungen zu machen.
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Greiner

  • Gast
Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #7 am: 16. Oktober 2008, 13:12:48 »

 ;D

Jetzt wird Besser..danke für deine Mail.

Und wie erfahren sie das??

Habe einen Antag auf Wehrübung gestellt aber nix reingeschieben das ich Arbeitslos bin...bin ich auch nicht ganz krieg ja noch Übergangsgebühren bis 30.09.08

Gestern haben sie mich angerufen das es klappt und ich von 1Nov-31.Dez und 01.01.09-31.03.08 machen kann.

Muss ich da noch Zettel ausfühlen??krieg ich dann das Geld in höhe der Übergangsgebühren (hab ja Schule gemacht)zählt das als Lohnausfall???


Oder muss ich mich jetzt irgentwo melden....

Danke
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der Lt

  • Gast
Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #8 am: 16. Oktober 2008, 17:29:06 »

@F_K

Danke für den Rat... damit muss ich mich zum Glück nicht befassen  ;)
Wenn das so der Fall ist, dann ist das für diese Arbeitslosen in der Tat sehr lukrativ.
« Letzte Änderung: 16. Oktober 2008, 17:44:59 von der Lt »
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F_K

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Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #9 am: 16. Oktober 2008, 20:23:00 »

@ Greiner:

Ja, Leistungen nach USG werden nur auf ANTRAG gewährt, da sind einige "Zettel" auszufüllen.

@ der Lt:

Na, aber mit dem § 13 USG doch dann hoffentlich irgentwann, oder willst Du selbstständig werden?

(Ansonsten: Gesetzestext ist ja genannt.)
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der Lt

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Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #10 am: 17. Oktober 2008, 05:00:57 »

@F_K

Oeffentlicher Dienst  ;)
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Greiner

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Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #11 am: 17. Oktober 2008, 18:45:20 »

@ Greiner:

Ja, Leistungen nach USG werden nur auf ANTRAG gewährt, da sind einige "Zettel" auszufüllen.

 ??? ??? ??? ??? ???

wo kriege ich denn Antrag her???
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wolverine

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Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #12 am: 17. Oktober 2008, 21:21:47 »

Der wird mit dem Einberufungsbescheid mitversandt.
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Greiner

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Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #13 am: 20. Oktober 2008, 11:22:52 »

Hallo.

So der die Einberufung ist da....

Naja der Antrag nach USG ist ja nicht so toll für mich,

3.11.08 gehts los

1.Kann ja keinen Verdienstausfall melden da ich ja noch in BFD bin bis 31.10.08
habe ganz frech denn BFD zu meinem Arbeitgeber gemacht.
Arbeitgeberbescheinigung konnte ich daher nicht ausfüllen......
2.Habe ich meine SaZ Zeit + meine BFD Zeit bis jetzt angeben + meinen Lohnzettel vom October 2008.
Und einen Brief beschriebn und ihnen die Lage beschrieben das,SaZ wat und jetzt Schule gemacht habe(BFD) mit gehalt usw....

Hoffe das klappt und ich kriege nicht nur eine Mindesleistung....


Oder???
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wolverine

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Re: Wehrübung,nach BFD..
« Antwort #14 am: 20. Oktober 2008, 17:18:03 »

Wenn Sie z. Zt. im BFD sind, bekommen Sie mEn die Mindestleistung.
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