Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Tauglichkeitsgrad ändern

Begonnen von LesPaul, 03. November 2008, 16:18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LesPaul

Hallo Leute,
bin neu hier und Habe eine Frage

Ich war heute bei der Musterung. Das Ergebnis war T2 was mich schon irgendwie enttäuscht hat, da ich mich gerne als Pilot bei der Bundeswehr beworben hätte.
jetzt Glaube ich habe ich es mir auch selbst verbockt, denn auf die berühmte drogenfrage habe ich geantwortet, dass ich einmal vor 1,5 jahren Hasch probiert habe. in der Abeschlussbesprechung hat der Arzt gesagt dass alles in Ornung wäre nur dass "die Bundeswehr Drogen nicht gerne sieht". Jetzt bin ich also T2 gemustert, und auf dem 2. Zettel steht dass ich u.a. kein FLugschüler und Kraftfahrer werden kann. Jetzt ist meien Frage ob dieser Tauglichkeitsgrad für immer gültig, oder kann sich dieser auch noch ändern? Kann ich mich so trotzdem Als Offizier im FLiegerischen Dienst bewerben?? Denn das eine mal ist ja nicht mehr nachweisbar sprich könnte ich ja auch die Drogenfrage mit nein beantworten. Hab ich irgendwie noch ne chance zu fliegen??

BulleMölders

Natürlich kann man auch eine Nachmusterung beantragen nur warum glaubst du das diese zu einem anderen Ergebnis führen würde.
Ich glaube kaum, dass deine Angaben zum Drogenkonsum zu diesem Musterungsergebniss geführt haben. Außerdem wie willst du diese Aussage bei einer Nachmusterung aus der Welt schaffen? Schließlich steht das in deiner Akte.

LesPaul

Ich möchte ja jetzt nicht einen 2. Musterungstermin haben. Wie gesagt würde ich mich gerne als Pilot bei der Bundeswehr bewerben, nach meinem GWD. Jetzt ist halt meine Frage ob meine Bewerbung eigentlich angenommen wird? Sehen die sich vorher an, wie ich gemustert wurde und lassen mich gar nicht zu den Tests zu? Oder kann ich mich trotzdem bewerben, die Eignungstests vielleicht sogar erfolgreich absolvieren obwohl ja bei der musterung gewisse Mängel bei mir gefunden wurden?

BulleMölders

Natürlich sehen die sich das Musterungsergebnis an und ob du Eingeladen wirst hängt halt von vielen Faktoren ab, die wir hier nicht kennen und deshalb sicher auch keine Aussage dazu treffen können ob du Eingeladen wirst oder nicht.
Einer dieser, die wir nicht kennen, ist z. B. warum du kein Flugschüler werden kannst.

Aber mein persönlich Meinung ist, das du wohl wenig Chancen hast, wenn die Flugschülereigenschaft schon ausgeschlossen ist.
Bewerben kannst du dich natürlich und wenn die OPZ die Gründe für den Ausschluss nicht so schwerwiegend sieht, könntest du sogar Eingeladen werden.