Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Neue Bundeswehrreisetickets?

Begonnen von Bunnychecker, 03. Dezember 2008, 18:17:53

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andi

Zitat von: Spike486 am 22. Mai 2012, 09:33:52
Aber meiner Meinung nach hat JEDER Soldat eine zweite chance verdient

Nein, absolut nicht. Warum auch? Du bist ja nicht im Kindergarten, du bist bei der Bundeswehr.
Wir reden hier nicht davon, dass jemand eine dienstliche Batterie in den privaten MP3-Player getan hat, wir reden hier von einer gemeinschaftlichen Straftat mit doch durchaus schon erheblicher aufgewendeter krimineller Energie.
Irgendwie habe ich das Gefühl dir fehlt da ein wenig ein objektives Vergleichsmaß.

Zitat von: Spike486 am 22. Mai 2012, 09:33:52
Aber ICH muss mich dafür glaube ich nicht rechtfertigen,dass ich mich für einen Soldaten einsetze!!!

Keine Ahnung. Warum nicht? Klingt für mich alles ziemlich naiv.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Paramedic

Öhm

1. Fehler -> gefälschter Ausweis
2. Fehler -> Ausweis jemanden gegeben
3. Fehler -> Geld dafür genommen
.
.
.

Da wird aus einem Fehler ne Handvoll  >:(
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

Flexscan

dieses mal wars nur der Ausweis. das nächste Mal verscheuert er oder sie Inventar aus der Waffenkammer.....

Einmal gemacht, ist die Hemmschwelle zu "größerem" wohl nich allzu gross.

Ok ich sprech mich nicht ganz frei von Schuld.
Wir haben damals im Sanbereich auch einen kleinen "handel" Betrieben.
Kopfschmerztabletten gegen Batterien für den Spieß,
der Küchenbuckel bekam für ne extra Portion Futter beim Biwak was gegen seine Grippe,
die Frau des UHG Betreibers Creme für die Hand wir dafür ein oder zwei Bier umsonst.

(Natürlich ohne das der Doc des verschrieben hat).
Alles im Rahmen, niemals gegen Geld!

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Spike486

Vermutlich habt ihr Recht...
Im zivilen kämen die beiden damit auch nicht durch.
Danke für die Denkhilfen und eure Geduld...

F_K

Zitatdie Frau des UHG Betreibers Creme für die Hand wir dafür ein oder zwei Bier umsonst.

Diebstahl und Hehlerei  (es wird nicht besser dadurch, dass hier kein Geld fliest).

miguhamburg1

Lieber Fragensteller, Sie sollten sich einmal ernsthaft mit den Grundlagen, Aufgaben und Vorschriften für die Vertrauenspersonen vertraut machen. Mit Ihrer Wahl sollten Sie die entsprechenden Unterlagen ausgehändigt bekommen haben. Denn ein Teil Ihrer Äußerungen legt die Vermutung nahe, dass Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe teilweise falsch interpretieren.

Sie sind nicht der "Robin Hood" Ihrer Kamerad/innen, Sie haben auch nichts zu kompensieren, schon gar haben Sie keine Einzelperson zu "retten" oder was auch immer Sie in Ihren Beiträgen andeuteten. Vor allem besteht Ihre Aufgabe nicht darin, Einzelpersonen aus Ihrem Vertretungsbereich zu einer "zweiten Chance" zu verhelfen! Gemäß Soldatenbeteiligungsgesetz/ZDv 10/2 sind sie "Mittler zwischen dem Disziplinarvorgesetzten und den Soldaten ihrer Wählergruppe, ... ihrer Tätigkeit kommt große Bedeutung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die Erhaltung des kameradschaftlichen Vertrauens und das innere Gefüge der Streitkräfte zu" Hierbei hat sie das Gebot der Objektivität zu wahren, indem sie auch wenn sie "zugunsten einzelner oder einzelner Gruppen ihres Wahlbereiches tätig wird, die Belange ihrer Wählergruppe als Ganzes ... zu berücksichtigen".

Insofern haben Sie bei Ihrer Anhörung durch den Disziplinarvorgesetzten selbstverständlich im Auge zu behalten, welche Wirkung derartige Straftaten auf die anderen Mannschaftsdienstgrade haben (könnte) und welche Folgen bei einer Nicht- oder zu geringfügigen Ahndung in Ihrer Wählergruppe entstehen könnten. Hierüber wird Ihr Kompaniechef ggf. auch mit Ihnen diskutieren, aber anschließend ist er in seiner Entscheidung frei. Möglicherweise kommt es aber auch gar nicht zu dieser Anhörung, weil er die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft abgibt/abgeben muss. Dann wird eine disziplinarische Würdigung ggf. erst nach Abschluss des dann folgenden Verfahrens erfolgen. Sollte er das Verfahren gem. § 41 WDO an die Einleitungsbehörde für ein gerichtliches Disziplinarverfahren abgeben (Heer/Luftwaffe Divisionskommando, Marine Flottenkommando, SKB noch WBK etc.), werden Sie von dort aus angehört werden.

Also: Mehrfache, gemeinschaftlich begangene Straftaten von Soldaten auch nur irgendwie abzuschwächen oder kompensieren zu wollen, kann nicht Aufgabe einer Vertrauensperson sein.

Pete85

Zitat von: F_K am 22. Mai 2012, 10:16:24
Zitatdie Frau des UHG Betreibers Creme für die Hand wir dafür ein oder zwei Bier umsonst.

Diebstahl und Hehlerei  (es wird nicht besser dadurch, dass hier kein Geld fliest).

Dem kann ich nur zustimmen! Der Tatbestand ist prinzipiell der Gleiche...
Gott und den Soldaten ehrt man nur in den Zeiten der Not - und zwar nur dann.

Doch ist die Not vorüber und die Zeit hat sich gewandelt, wird Gott halb vergessen und der Soldat schlecht behandelt...

Spiritus

Zitat von: Spike486 am 21. Mai 2012, 19:09:18
Adam hat unter anderem zugriff auf Bahnberechtigungsausweise usw.
Harald hat sich einen davon ausstellen lassen.

Adam ist seit einiger Zeit bereits SaZ4 und Harald wurde vor kurzem ebenfalls zum SaZ4 ernannt.

Nun hat Harald von Adam einen Bahnberechtigungsausweis bekommen,der ihm ja eigendlich nicht mehr zusteht.
Harald zahlte Adam für diese nette geste 200 Euro. Die Unterschrift auf dem Berechtigungsausweis will keiner von beiden gesetzt haben.

Regelmäßig erfolgt in Fällen des Missbrauchs eines Bahnberechtigungsausweises tatsächlich die Anwendung des § 55 Abs. 5 SG.
Interessanterweise kommt es nach ständiger Rechtsprechung bei § 55 Abs. 5 SG nicht wie bei Disziplinarmaßnahmen auf die eigentliche Schwere des konkreten Dienstvergehens an, sondern maßgeblich auf den Ernst der der militärischen Ordnung oder dem Ansehen der Bundeswehr ohne die fristlose Entlassung drohenden Gefahr. (BVerwGE 38, 178-185)

Nutzt der Soldat seinen eigenen Bahnberechtigungsausweis nach Ernennung zum SaZ unerlaubt weiter, so kann hier der notwendige Ernst der drohenden Gefahr u.U. noch nicht erreicht sein, eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis daher rechtswidrig sein (OVG Rheinland-Pfalz 10 A 10243/06; VG Minden 10 K 180/10). Dies sind aber Ausnahmefälle, da regelmäßig ein unmittelbarer Zusammenhang der dienstpflichtverletzung und der Gefahr für die militärische Ordnung besteht (z.B. VG München M 21 K 06.4531; VG Aachen 1 K 3296/04), insbesondere natürlich dann, wenn ein Soldat wie "Harald" sich einen Ausweis fälschen lässt und dafür bezahlt.
Dass "Adam" seine Dienststellung missbraucht und Dienstpflichten in einem solchen Ausmaß verletzt hat, dass sein Verbleiben im Dienstverhältnis nahezu unmöglich ist, sollte offensichtlich sein.

Was § 58 WDO und die Anmerkungen im Schnell/Ebert betrifft, sollte sicherheitshalber klargestellt sein, dass es dort nicht um Entscheidungen der personalbearbeitenden Stelle, sondern um das gerichtliche Disziplinarverfahren geht und die dortigen Maßnahmen auch gegen BS und SaZ nach den ersten vier Jahren verhängt werden können. Hier gelten dann wieder die Wertungsmaßstäbe des Disziplinarverfahrens und das Gebot Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des Soldaten zu berücksichtigen (§ 38 Abs. 1 WDO).

Strafrechtlich gesehen liegt zumindest die Urkundenfälschung vor, ein vollendeter Betrug bzw. Erschleichen von Leistungen hingegen ließe sich wohl nur bejahen, wenn "Harald" den Ausweis tatsächlich genutzt hat, was aus den Schilderungen nicht ausdrücklich hervor geht.

F_K

ZitatStrafrechtlich gesehen liegt zumindest die Urkundenfälschung vor, ein vollendeter Betrug bzw. Erschleichen von Leistungen hingegen ließe sich wohl nur bejahen, wenn "Harald" den Ausweis tatsächlich genutzt hat, was aus den Schilderungen nicht ausdrücklich hervor geht.

Ich sehe ebenfalls Unterschlagung (eben kein Diebstahl) der Blankourkunde - sowie Anstiftung zur Unterschlagung. Dazu kommt die Hehlerei und die Anstiftung dazu - sowie die gemeinschaftliche Urkundenfälschung (da wäre mir in der Wertung egal, wer die Unterschrift gesetzt hat - gemeinsamer Tatplan und Umsetzung - da kommt es auf solche Details nicht mehr an - da beide Interesse am Taterfolg hatten).

BESONDERS SCHWER wiegt hier, dass sich zwei Soldaten im Vorfeld zu einer gemeinschaftlichen Straftat gegen die Bundeswehr und die Bahn AG verabredet haben - unabhängig vom tatsächlichen Schaden ("Schwarzfahren") sehe ich eine Entlassung für  zwingend geboten.

miguhamburg1

... ggf. parallel oder nachrangig zu einem Strafverfahren, das sich durch die Abgabe an die StA ergeben könnte...

Spike486

Das Thema ist von meiner Seite aus erledigt...
Die Abgabe an den Staatsanwalt war unerlässlich.
Desweiteren habe ich mich nun für die Entlassung der beteiligten Soldaten ausgesprochen...

Vielen dank für eure Meinungen...

MkG

InstUffzSEAKlima

Wie lange hat es denn noch gedauert, bis die beiden aus dem Dienst entfernt wurden?

justice005

Man, man... jetzt habe ich mich hier durchgelesen und wollte grade ansetzen, meinen Senf dazu zu geben, als ich gesehen habe, dass der Thread ja schon schimmelt, weil er so alt ist.

Wieso wurde der wieder hervorgekramt??


Thufir

Zur Beantwortung Deiner Frage, empfehle ich Dir den Vorpost zu lesen.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau