Aber mal eine andere Frage, darf denn der Schaffner dieses Ticket einfach so einziehen?
Der Bahnberechtigungsausweis ist ein Fahrschein der Deutschen Bahn, der von der Bundeswehr nach vertraglich festgelegten Voraussetzungen ausgegeben wird. Ja, der Schaffner darf den Bahnberechtigungsausweis einziehen, in diesem Fall ist er zudem noch Beweismaterial in einer Strafsache.
Zumal es ja noch gültig war
Was war an meiner obigen Auskunft nicht zu verstehen? Der Bahnberechtigungsausweis ist nur in Verbindung mit einem Truppenausweis gültig. Du bist weder Soldat, noch hast du (dementsprechend) einen Truppenausweis, dementsprechend ist der bahnberechtigungsausweis nicht mehr gültig, auch wenn du dem Schaffner unter Vorspiegelung falscher Tatsachen weißmachen wolltest er wäre noch gültig.
und ich, wenn ich denn wieder in die Kaserne wöllte, das Ticket gebraucht hätte.
Gelitten, aber du bist ja kein Soldat, von daher stellt sich die Frage gar nicht.
Ich habe auch keinerlei Andeutungen gemacht, dass ich kein Bundeswehrsoldat mehr bin.
Sei froh, sonst hätten wir gleich die nächste Straftat.
Er meinte nur, dass das Ticket ohne Truppenausweis nicht gültig sei.
Eben...
Daraufhin sagte er, ich müsse den Truppenausweis nachreichen. Danach habe ich gefragt ob nicht auch mein Personalausweis als Identitätsnachweis reichen würde. Da nahm er meinen Personalausweis notierte sich irgendetwas und gab mir nur noch meinen Personalausweis zurück, die Fahrberechtigung behielt er, obwohl am Anfang nur von einem Nachreichen die Rede war?!
Wo ist denn jetzt das Problem? Die Sache wird geprüft, die Prüfung wird ergeben, dass du mehrfach gelogen und zwei Straftaten begangen hast. Kommt öfter vor und der Abgleich der aufgenommenen Personalien mit der Personaldatenbank der Bundeswehr dauert vielleicht zwei Minuten. Alles was dann wieder nervigen Schreibkram darstellt ist die Anzeige, aber es gibt halt nicht nur die Kür, sondern auch die Pflicht.
Alles schon mal dagewesen, vom gefälschten Bahnberechtigungsausweis als Farbkopie oder sogar auf einem echten Formular hatte ich alles schon in der Hand. Dürfte relativ zügig nen Strafbefehl geben und damit wars das.
Gruß Andi