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fahren ohne einweisung -> dienstvergehen?

Begonnen von spaehfuchs, 12. Dezember 2008, 14:17:39

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spaehfuchs

liebe community,
ich würde gerne wissen, ob das fahren eines wolfes ohne Einweisung ein Dienstvergehen darstellt.
Wenn ein Kamerad als KvD eingesetzt ist, allerdings noch nicht den Wolf gefahren ist, kann man die erste Fahrt dann als Einweisungsfahrt geltend machen?


Stellt es andersrum ein Dienstvergehen dar, wenn man noch kein B-fortg. hatte, allerdings den zivilen führerschein B hat?

horrido

mailman

Also wenn man nur den zivilen B hat dann darf man zb. einen Wolf nicht fahren. Aber zum Beispiel diese Fuhrparkservicekfz.

Und so einfach kann man eine Fahrt nicht zur Einweisungsfahrt machen. Das muss auf dem Fahrauftrag stehen und es muß jemand dabei sein.

Andi

Der Wolf ist ein militärisches Fahrzeug mit Sonderausstattung. Deswegen ist zwingend eine Einweisung und eine Überprüfung notwendig. Die Überprüfung ist zwingend durch einen Militärkraftfahrlehrer oder anderes befugtes Peronal (Schirrmeister) durchzuführen. Eine Einweisung, inklusive Einweisungsfahrt darf nur durch einen für dieses Modell erfahrenen Militärkraftfahrer vorgenommen werden.

Fahren eines Dienstfahrzeugs ohne Dienstfahrerlaubnis ist zunächst ein mal nicht nur ein Dienstvergehen, sondern auch eine Straftat nach § 248b STGB:

"Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs
(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.[...]
"

Wer nur eine zivile Fahrerlaubnis der Klasse B hat kann "Selbstfahrer" werden:

"ZDv 42/2 Kraftfahrvorschrift für die Bundeswehr - Bestimmungen für den Betrieb und Verkehr von Dienstfahrzeugen
116. Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer des Geschäftsbereichs des
Bundesministeriums der Verteidigung dürfen handelsübliche, nichtgeländegängige Personenkraftwagen mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz als Selbstfahrer (1) auch mit der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 führen.(3)
Die Berechtigung erteilt der/die Dienststellenleiter(in) (Halter des Dienstfahrzeugs) mit der Erteilung des Fahrauftrags. Im Fahrauftrag ist im Feld ,,Fahrer", der Name mit dem Zusatz ,,Selbstfahrer(in) gem. VMBl 1998 S. 109" zu vermerken.
"

Gruß Andi
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BPz M88

Zitat von: mailman am 12. Dezember 2008, 15:59:28
Also wenn man nur den zivilen B hat dann darf man zb. einen Wolf nicht fahren. Aber zum Beispiel diese Fuhrparkservicekfz.

Und so einfach kann man eine Fahrt nicht zur Einweisungsfahrt machen. Das muss auf dem Fahrauftrag stehen und es muß jemand dabei sein.

Nur allein das reicht nicht:

Es muß ein Dienstplan erstellt werden mit Inhalt über den Umfang der Ausbildung (Theorie, Praxis, Technik). Der Inhalt und der Zeitansatz der Ausbildung ist für jedes Fz/Fz-Typ genau definiert wie z.B. AusbStd Straße / Gelände. Nach Abschluß erfolgt eine Überprüfungsfahrt durch einen MKL oder KfFw.

"Eben mal so" geht eine Einweisung/Überprüfung nicht

mailman


Schußi

Guten Abend zusammen,

Ich bin seit zwei Wochen vom Führerscheinlehrgang BC zurück und soll jetzt unseren 2 Tonner der Kompanie fahren.

Unser SG sollte mich schon mal mit dem Fahrzeug vertraut machen: Fahren nur innerhalb der Kaserne ohne Gelände und später kommt dann die Einweisungs- und Überprüfungsfahrt.

Dann sagte aber unser Schirrmeister-Uffz, dass nur die Instler ein Fahrzeug in der Kaserne bewegen dürfen und wir nicht, schon gar nicht ohne Fahrauftrag.

Meine Frage jetzt: Stimmt das denn? Den Fahrauftrag braucht man doch nur, wenn man außerhalb der Kaserne fahren will.
Aber wie soll ich denn sonst üben?

Danke für eure Hilfe!

ulli76

Hast du denn nicht im Rahmen des Lehrgangs die Einweisung bekommen?
Wie du üben kannst? Indem du so schnell wie möglich die Einweisung bekommst.

Wer hat denn gesagt, dass du ohne Einweisung fahren sollst?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schußi

Nein, im Lehrgang gab es die Einweisung auf den 2 Tonner nicht.

Also die Einweisungsfahrt ist (ja, ich weiß, wie im Grunde der Name schon sagt) dazu da, dass ich die Erlaubnis bekomme, zu Übungszwecken zu fahren bis ich soweit bin, um die Überprüfungsfahrt machen zu schaffen?
Und die muss auf dem Fahrauftrag stehen, auch wenn ich nicht aus der Kaserne fahre?

Mein Stellv-TE Führer hat gesagt, ich soll mich darum kümmern und dann bin ich zu unserem SG...

mailman

Macht sowas nicht der Schirrmeister?

Was für einen Dienstposten hat den "euer Stabsgefreiter"?

Ich vermute mal es liegt nicht in seinen Kompetenzen Einweisungsfahren durchzuführen.

Bei uns haben das immer mind Unteroffiziere (damals "alter Art) gemacht.


Schußi

Es hieß der Schirrmeister macht dann die Überprüfunsfahrt und die Übungsfahrten könne er auf erfahrene Kraftfahrer deligieren...

Es geht um eine reine Übungsfahrt auf Kasernengelände. Und da braucht man ja keinen Fahrauftrag.
Und auch auf dem Lehrgang hatte ich nicht gehört, dass nur die Instler Fahrten in der Kaserne machen dürfen...

Also: bevor ich auch nur ansatzweise übe, brauche ich die Einweisungsfahrt. Und die muss auf einem Fahrauftrag stehen, auch wenn wir nicht aus der Kaserne fahren?

Lidius

Zitat von: Schußi am 11. Januar 2013, 18:48:49
Es hieß der Schirrmeister macht dann die Überprüfunsfahrt und die Übungsfahrten könne er auf erfahrene Kraftfahrer deligieren...

Es geht um eine reine Übungsfahrt auf Kasernengelände. Und da braucht man ja keinen Fahrauftrag.
Und auch auf dem Lehrgang hatte ich nicht gehört, dass nur die Instler Fahrten in der Kaserne machen dürfen...

Also: bevor ich auch nur ansatzweise übe, brauche ich die Einweisungsfahrt. Und die muss auf einem Fahrauftrag stehen, auch wenn wir nicht aus der Kaserne fahren?

Kurz: Ja, du brauchst einen Fahrauftrag, ohne geht nix. Auch innerhalb der Kaserne.

Für ne Einweisungsfahrt brauchts nen erfahrenen Kraftfahrer, das kann ein SG durchaus sein.

Instler dürfen Fahrzeuge zu Instandsetzungszwecken auch ohne bewegen. Solche Fahrten wie vom Parkplatz in die Insthalle bspw.

Lidius

Zitat von: Schußi am 11. Januar 2013, 18:31:12
Nein, im Lehrgang gab es die Einweisung auf den 2 Tonner nicht.

Also die Einweisungsfahrt ist (ja, ich weiß, wie im Grunde der Name schon sagt) dazu da, dass ich die Erlaubnis bekomme, zu Übungszwecken zu fahren bis ich soweit bin, um die Überprüfungsfahrt machen zu schaffen?


Auch dazu noch kurz. Es gibt für jede Fahrzeugart nen bestimmten Zeitansatz für Einweisungsfahrten (Bestimmte Stundenanzahl Straße, Gelände usw.). Schau mal in die Zdv 43/1 oder 43/2 (ich mein es war die 43/2, bin aber nicht ganz sicher), da steht das drin.

YPs-81

Also, irgendwo gibt es da ein Missverständnis... Für eine Einweisungsfahrt wird ein Fahrauftrag erstellt, auf dem Sie und der Sie Einweisende draufstehen.
Diese Fahrt wird nicht in der Kaserne gemacht, ausser, Sie drehen dort vorher ein paar Runden, um sich an das Fahrzeug zu gewöhnen.
Eventuell können auch mehrere Einweisungsfahrten gemacht werden, wenn Sie sich unsicher sind. Danach erfolgt die Überprüfung durch einen Kraftfahrfeldwebel oder Schirrmeister.
Ich verstehe das mit dem "Üben" in der Kaserne nicht so ganz....

Schußi

Es tut mir leid, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch. Die Einweisungsfahrt muss auf den Fahrauftrag stehen und bestimmte Kriterien erfüllen (s. die ZdV, Danke dafür, ich schau da am Montag gleich rein), das ist klar.

Aber: um in der Kaserne zu fahren brauche ich doch keinen Fahrauftrag! Oder stimmt es, dass das nur die Inst. darf?
Oder muss zwingend die erste Fahrt die Einweisungsfahrt sein, weil ich ohne sie nicht das Fahrzeug bewegen darf, egal ob es in det Kaserne ist oder draußen?
Zum "Üben" in der Kaserne: ich fand es an sich besser, erstmal nur auf dem Kasernengelände zu fahren als direkt im Steaßenverkehr mit evtl. Engen und Gefahren..

ulli76

Nein, ohne offizielle Einweisung auf das Fahrzeug darfst du es nicht fahren.
Dazu gehört eine theoretische Einweisung, eine Einweisungsfahrt (oder mehrere) und die Überprüfungsfahrt.
Für die Einweisungsfahrt brauchst du nen erfahrenen Kraftfahrer und nen Fahrauftrag.

Aber spricht ja auch nix gegen im Rahmen einer Einweisungsfahrt erstmal ein paar Runden durch die Kaserne zu fahren und dann erst aus dem Tor raus.
Dass du prinzipiell mit nem Tonner fahren kannst (und wahrscheinlich auch die was größeren, weil unter 2 Tonner gibbet kaum was und dafür hast ja noch keine Einweisung) hast du ja schon bewiesen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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