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Gehalt bei der Bundeswehr

Begonnen von gast09, 24. August 2004, 16:04:16

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wanjka

Die Tabelle von Calimero, die zahlen sind doch Brotto oder????
Zb krieg ich 1700€ Brotto das bedeutet ck 1500€ richtig?

Timid

Zitat von: wanjka am 20. Februar 2010, 12:38:14Die Tabelle von Calimero, die zahlen sind doch Brotto oder????

Da nirgendwo in der Tabelle "netto" steht (und gleichzeitig auch noch die genauen Faktoren, die zur Berechnung des Netto herangezogen wurden ...), kann man davon ausgehen, dass es Brutto ist. Alles andere würde in einer Besoldungstabelle allerdings auch wenig Sinn machen ...
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Calimero


Zitat von: wanjka am 20. Februar 2010, 12:38:14
Die Tabelle von Calimero, die zahlen sind doch Brotto oder????
Zb krieg ich 1700€ Brotto das bedeutet ck 1500€ richtig?

Hallo wanjka,
was du Netto ~  rausbekommst kannst du hier ausrechnen.

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-ue-2009&g=A_6&s=1&stkl=1&r=&kk=&z=100&zkf=&zv=VBL&f=0&zulage=

dazu  musst du noch die Unterkunft abziehen:
Bei ledigen Beamten oder Soldaten, die auf Grund dienstlicher Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, werden
in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 98,76 EUR
in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 104,85 EUR auf das Grundgehalt angerechnet (§ 39 Abs. 2 BBesG).

Bis zum 25 Geburtstag ist man (frau) Kasernenpflichtig, das heißt du musst da schlafen aber auch Zahlen.
dazu kommt noch mal das Essendsgeld  was du zahlen musst wenn du Essen gehst ~ 7,5€ pro Tag  bei allen drei Malzeiten.

Beispiel.  StUffz 21 Jahre A6 1   ledig Steuerklasse 1  keine Kinder, in der Kirche.
A6 1   1827€  Brutto,   Netto =  1593.14€ 
                    1593,14€ Netto  minus
               -       98,76€    Unterkunft
               -      120,00€    Verpflegung  ( 16 Arbeitstage mal 7,50€  Vollverpflegung, setzt sich wie folgt   
                                      zusammen   4 Wochen = 1 Monat,  1 Woche = 5 Tage , Montag Dienstbegin       
                                      ohne Frühstück, mit Mittagessen und Abendessen, Dienstag, Mittwoch, 
                                      Donnerstag =  Vollverpflegung, Freitag nur Frühstück.   Macht  viermal in der
                                      5 Tagewoche Vollverpflegung .  )  OK  es gibt Monate mit mehr Arbeitstagen
                                      aber auch welche mit weniger,  da zu kommt das man ja nicht immer Hunger 
                                      oder das Essenmöchte  was angeboten wird, aber als Anhaltspunkt reicht es.
                    1375,00€   Ausgezahlt.

Ob man in der AllGa ( AgA) die Verpflegung bezahlen muss weiß  ich nicht da man ja zum Essen gehen ( geführt)  wird. 

Gruß
Calimero

wolverine

Zitat von: Calimero am 22. Februar 2010, 20:07:26
Ob man in der AllGa ( AgA) die Verpflegung bezahlen muss weiß  ich nicht da man ja zum Essen gehen ( geführt)  wird.
Man muss nicht mehr bezahlen obwohl man hingeführt wird! ;)
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AriFuSchr

das ist eh der Hammer überhaupt....

Begleitservice ohne bezahlen zu müssen...

wo gibt es das sonst noch - nur bei Y-Tours
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

snake99

Zitat von: AriFuSchr am 23. Februar 2010, 18:10:50
das ist eh der Hammer überhaupt....
Begleitservice ohne bezahlen zu müssen...
wo gibt es das sonst noch - nur bei Y-Tours

Naja, in mach einen Behindertenwohnheim wird man je nach Art der Behinderung auch noch begleitet ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

McOnion

Guten Abend,

ich werde am 1.7 als Wiedereinsteller zurück in den Dienst gehen.
Allerdings frage ich mich noch immer, wieviel ich verdienen werde.

Mir wird immer gesagt, das ich um die 1500€ haben werde.
Aber wenn ich selber in den Tabellen schaue kommt immer etwas anderes raus.

Kurz zu mir, ich bin 28, verheiratet,Steuerklasse 3 und habe eine Tochter.
Ich habe bereits 9 Monate Grundwehrdienst abgeleistet und steige als Stuffz wieder ein.
Ich steige auch nicht bei den Stufen durch.
A6 als Stuffz ist klar, aber wird die Ausbildung, die ja vom Bund verwendet wird angerechnet?
Oder zählt nur die reine Dienstzeit und somit Stufe 1?

Kann mir vielleicht jemand sagen, was ich da verdienen werde?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

mfG McOnion


Rollo83

Das ist nen Scherz die Frage oder????
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Besoldungstabellen/Besoldungstabellen07-2009.pdf

Was gibt es daran nicht zu versteh bitte?
Sie steigen bei Stufe 1 ein da es nicht mehr nach dem Alter geht wie vorher.
Bei Steuerklasse 3 sind ja kaum noch Abzüge also Brutto gleich Netto.Dazu verheirateten Zuschlag und Kinderzuschlag.
Jeweils ca 100€

Wenn man es auf den Pfennig ausrechnen möchte dann hier http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/

McOnion

Guten Tag,

nein es war kein Scherz.
Wie ich schon erwähnt habe wurden mir immer die niedrigen Beträge (1500,-)gesagt und ich wollte mich hier lediglich absichern, daß das
nicht richtig ist und ich dann doch ein paar euro mehr bekomme.
So wie sie es mir jetzt geschrieben haben, habe ich es auch selber immer verstanden und ausgerechnet.
Wollte meine Rechnung nur bestätigt haben.

Vielen Dank dafür.

McOnion



hanni1258

@ McOnion

Du bekommst mehr wie 1500 Euro als Stuffz wenn Du verheiratet bist und Steuerklasse 3 hast,ich glaube das müßten so 2100 sein bei dir.

MfG hanni

Rollo83

Was soll so eine Vermutung wenn 2 Postings drüber ein Rechner ist womit man sich seine Dienstbezüge relativ genau ausrechnen kann!!!

Thomas von woanders

Also mich würde das auch mal interessieren, wie hoch das ungangssprachlich genannte "Ausscheidergeld" ist.
Man sagt bei SaZ 4 das 4 fache der letzten Bruttobezüge was in meinem Fall bei 7300€ lege.
Seit neuestem gibt es ja die neue Regelung, das alle die ab dem 01.01.2006 zum Bund gekommen sind, diesen Betrag versteuern müssen.

Hat da schon jemand eine grobe Summe was dann noch über bleibt?

BulleMölders

Das wird man so pauschal nicht sagen können, da auch hier die Höhe der Steuer von den Persönlichen Umständen abhängt.
Zusätzlich noch, was und in welcher Höhe man zu dem Zeitpunkt sonst noch zu versteuernde Einnahmen hat.
Da sich die Berechnung der tatsächlichen Steuer ja auch ein ganzes Jahr erstreckt ist das im Voraus kaum verlässlich zu errechnen. Das läst sich erst dann sagen, wenn verlässlich alle anderen Faktoren die das beeinflussen feststehen. Also im Grunde erst nach Ablauf des Jahres, in dem das Geld gezahlt wurde.

OFw F.

Zitat von: Rollo83 am 25. Februar 2010, 15:55:15

Sie steigen bei Stufe 1 ein da es nicht mehr nach dem Alter geht wie vorher.


Das ist so nicht ganz richtig. Ich hab mal bei der WBV nachgefragt und dort wurde mir gesagt das es wohl so ist das bei Wiedereinstellern mit höheren Dienstgrad ab dem 21 Lebensjahr gerechnet wird. Als Beispiel bei mir:
30 Jahre also Einstieg in der Stufe4.
Allerdings war die Angabe von dem Herrn in der WBV ohne Gewähr. Sollte er mich falsch informiert haben dürft ihr mich ruhig verbessern.
AGA 4./PiBtl4 Bogen von 03/2000 bis einschließlich 04/2000
Kfz/Pz Inst Soldat 1./PiBtl4 Bogen von 05/2000 bis einschließlich 12/2000
(Wiedereinsteller) Kfz/Pz Inst Uffz 2./LogBtl4 Regensburg von 08/2003 bis 03/2007
Kfz/Pz Inst Uffz 1./PzGrenBtl112 Regen 04/2007 bis einschließlich 06/2007

Rollo83

#269
Also davon gehört hab ich noch nichts aber es ist gut möglich.
Ich würde mich auch drüber freuen denn mit fast 27 würde ich dann auch in Stufe 3 anfangen und das sind ja doch nch mal gu 100€ mehr als bei Stufe 1.

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