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Einige Fragen zum Wehrdienst

Begonnen von Maverick_91, 03. Januar 2009, 01:22:10

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Maverick_91

Einige Fragen zum Wehrdienst
Erst mal ein Frohes Neues

Welche Bundeswehr Standorte kommen für den Wehrdienst in Frage?? ??? ???

Besteht die Möglichkeit während dem Wehrdienst den Beruf "Kampfpilot"  bessere Chancen zu bekommen?? (Währe sehr net wen mit Link oder Erklärung)! ??? ???



Die Moveelemente habe ich entfernt - kriegt man ja Augenkrebs von
Der Beweis von Heldentum liegt nicht im Gewinnen einer Schlacht, sondern im Ertragen einer Niederlage.

Flexscan

#1
1. die smilyflut hab ich mal gelöscht zum schluss
(magst du zwar lustig finden aber wir nervend)

2. nein als wehrpflichtiger wirst du sicher kein Kampfpilot werden, dazu musst du dich verpflichten.

3. www.bundeswehr-karriere.de

4. welche Standorte??
Weis ich wo du wohnst? nein.
Bundesweit
MkG Flex
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Maverick_91

Ich wohne in Uebigau/Elster!
Mit bessere Chancen bei Kampfpilot meine ich, wenn man sich richtig ins Zeug legt das man vielleicht bessere Chancen bekommt, den Beruf zu erlernen bzw, ausgewählt werden! ???
Der Beweis von Heldentum liegt nicht im Gewinnen einer Schlacht, sondern im Ertragen einer Niederlage.

Jales

Als Grundwehrdienstleistender wirst du kein Kampfpilot werden, auch wenn du Jesus persönlich bist. Dafür reicht die Dienstzeit von 9Monaten (bzw. 6 Monaten nach der Grundausbildung) nicht aus.

Andi

Der einzige Beruf, den man bei den Streitkräften der Bundeswehr ausüben kann ist der Soldatenberuf und kein anderer!

Gruß Andi
the rest is silence...

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Flexscan

hat wohl jemand zu oft Top Gun geschaut....... ::)
MkG Flex
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SpaxXx

#6
Ich glaube er meinte mit der Kampfpilot Frage, ob er, wenn er sich während des Wehrdienstes richtig ins Zeug legt, dann höhere Chancen hat zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden für die Verwendung des Piloten.

So hab ich das zumindest verstanden.

Und die Antwort ist Nein.
Wobei die Chancen aber sinken können, wenn du während des Wehrdienstes nur "Scheisse" baust. (umgangssprachlich gesagt)

Aber aufgrund des Mangels an Piloten stehen deine Chancen, wenn du denn Abitur hast, recht gut eingeladen zu werden.

Was danach kommt liegt allein in deiner Hand.

Flexscan

Zitat von: SpaxXx am 05. Januar 2009, 20:07:02
Ich glaube er meinte mit der Kampfpilot Frage, ob er, wenn er sich während des Wehrdienstes richtig ins Zeug legt, dann höhere Chancen hat zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden für die Verwendung des Piloten.

So hab ich das zumindest verstanden.

Ich frage mich nur, was daran so schwer ist, sich vertändlich auszudrücken. nen 18jähriger (wie ich es aud dem nick entnehme ......91) sollte es doch schaffen......



MkG Flex
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kickers1901

hallo, ich hab ma ne frage ich wollte zum bund und hab mich freiwillig gemeldet und hab aufgehört zu kiffen war bei meiner musterung aber immer noch positiv und wurde ausgemustert... muss die bundeswehr mich ein 2 mal mustern? den ich würd alles geben um angenommen zu werden

Dennis812

Nein, muss sie nicht. Erst recht nicht bei Drogenabhängigen.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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No_limit19862

Ich bin zur zeit FWDL 23 und will aber verkürzen auf Gwdl, der antrag ist abgegeben aber des geht jetzt über den Komadeur und der will des ablehnen. was mch ich jetzt.

Bitte helft mir

schlammtreiber

"will ablehnen"... also nur ein Gerücht? Dann Füße stillhalten und abwarten was kommt.

Oder "hat abgelehnt"? Dann hast Du einen Bescheid in der Hand, auf dessen Rückseite bzw als Anhang eine Rechtsbehelfbelehrung stehen sollte...
Semper Communis
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No_limit19862

der chef meinte es zu mir, obwohl ich meinen antrag abgegeben hatte und er dann drei anträge die fürs kreiswehr ersatzamt sind unterschreiben lassen hat, er selbst hat diesen auch unterschrieben aber es läuft noch alles über den komandeur, and wie gesagt er soll es angeblich ablehnen sollen.

wolverine

Anträge müssen bearbeitet werden - nicht postiv beschieden! Es gibt keinen Anspruch darauf, eine einmal rechtmäßig eingegangene Verpflichtung (und sei es auch "nur" auf zusätzlichen Wehrdienst) rückgängig zu machen. Und wenn man Zweifel an einer Maßnahme (bedeutet: Entscheidung! Bisher ist "soll .... sollen" nur ein Gerücht) hat, wurde auf die Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen. Dem Soldat steht der Beschwerdeweg offen. Aber - noch einmal! Das bedeutet auch nur die Prüfung auf Rechtsfehler; keinen Anspruch auf eine anderslautende Entscheidung.
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Sanchess3

moin moin,

habe ma eine frage, ich habe von verwandten gehört das sie während des grundwehrdienstes gefragt wurden ob sie 4 jahre länger machen wollen. und da würde ich gern wissen ob das so geregelt ist das sie während der 9 monate einen fragen...Denn ich will 4-12 jahre machen, habe nur damals zur musterung nur die 9 monate angegeben und bereue es mittlerweile... :-[

mfg