Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wohnsitz in der Kaserne melden?

Begonnen von PioMin, 16. Januar 2009, 19:29:48

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andi

the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Weiß

Ich bin zwar weder Jurist noch Anwalt hab mich aber anscheinden mehr in die Materie eingelesen als Du.

Wenn keine persönlichen Nachteile für mich entstehen würden wenn ich meinen Hauptwohnsitz in die Kaserne Verlege, würde ich nicht dagegen Klagen.
Es geht ja schon bei den Amtsgängen los.
Ich komme aus München und werde körperlich auch dort meinen BFD verbringen.
Ich wohne dort auch schon seit 22 Jahren.
Ich verbringe also sogar die Überwiegende Zeit des kommenden Jahres nicht an meinen Heimatstandort. Und selbst wenn es so wäre steht in keinem Gesetz weder im MeldeG noch wo anders, dass ich meinen Hauptwohnsitz dort haben muss wo ich die überwiegende Zeit verbringe.
Im Meldegesetz steht lediglich Hauptwohnung ist die Wohnung die ich vorwiegend nutze.
Über §9 BGB brauchen wir ja nun nicht mehr Diskutieren. Das haben wir in den Threads vorher glaub ich eindeutig geklärt.

Wenn ich meinen Nebenwohnsitz in der Kaserne anmelde und meinen Hauptwohnsitz an meinem Hauptwohnsitz verstoße ich definitiv nicht gegen geltendes Recht.

Und Du hast es richtig erkannt. Den Gemeinden geht es ums Geld. Und da dieses Interesse keine Rechtsgrundlage darstellt wird versucht die Soldaten mit Drohbriefen einzuschüchtern.
Jeder ist selbst schuld der dieses Bußgeld bezahlt bzw. sich Ummeldet.

Das gilt natürlich nur für die die wirklich eine eigene Wohnung besitzen und nicht in unmenschlich weiter Entfernung zu ihrem Standort wohnen.

Spiritus

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Über §9 BGB brauchen wir ja nun nicht mehr Diskutieren. Das haben wir in den Threads vorher glaub ich eindeutig geklärt.

Die historische Herkunft ändert aber nichts an der Gültigkeit. Der Gesetzgeber hat den § 9 BGB im Jahr 1956 im Wortlaut geändert und 2002 bei der Neuverkündung des BGB beibehalten und damit zumindest vorkonstitutionelles Recht in seinen Willen aufgenommen.

Gefordert ist im Grundsatz auch tatsächlich eine Anmeldung des Hauptwohnsitzes.
Hierzu ein kurzer Auszug aus einem Urteil im Falle eines Soldaten, der versucht hat seinen privaten Wohnsitz in Rostock (B) als Haupt- und den Standort Wilhelmshaven (A) als Nebenwohnsitz anerkennen zu lassen:

ZitatDer Antragsteller ist Berufssoldat bei der Bundesmarine und leistet seinen Dienst seit Oktober 2008 auf der in A. stationierten Fregatte ,,..." ab.
Während seiner Diensterbringung wohnt er in einer Gemeinschaftsunterkunft.
Seit dem 1. August 2007 ist er in B. mit seiner Hauptwohnung gemeldet. Der Antragsteller selbst hat in A. keine Wohnung bei der dortigen Meldebehörde angemeldet. Im Rahmen einer Überprüfung durch eine Mitarbeiterin der Meldebehörde der Antragsgegnerin am 8. Juni 2009 wies diese den Antragsteller auf seine Verpflichtung hin, seine Unterkunft in A. als seine Hauptwohnung anzumelden. Eine entsprechende Anmeldung durch den Antragsteller erfolgte danach nicht. Am 3. August 2009 änderte die Antragsgegnerin die Angabe bezüglich der Hauptwohnung des Antragstellers im dortigen Melderegister dahingehend, dass diese ab dem 8. Juni 2009 in A. gelegen ist. Dadurch wurde zugleich die vom Antragsteller bisher als Hauptwohnung angegebene Wohnung in B. als Nebenwohnung vermerkt. [...]
Diese Wohnung des Antragstellers in A. ist auch seine Hauptwohnung im Sinne des NMG. Seine Wohnung in B. ist die Nebenwohnung. Welche von mehreren Wohnungen vorwiegend benutzt wird und somit Hauptwohnung ist, ist anhand einer rein quantitativen Betrachtung und ohne Gewichtung der Aufenthaltszeiten zu bestimmen. Mit dem gesetzlichen Anliegen einer raschen und zuverlässigen Bestimmung der Hauptwohnung wäre es nicht zu vereinbaren, wenn diese zusätzlich von der Ermittlung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen des Meldepflichtigen abhinge (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 1 C 24.90 -, BVerwGE 89, 110; Urteil vom 20. März 2002 - 6 C 12.01 -, NJW 2002, 2579). Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, bei einem in nicht unerheblicher Entfernung von seinem Heimatort stationierten Berufssoldaten zunächst davon ausgehen, dass dieser vorwiegend die Unterkunft an seinem Dienstort nutzt. [...]
(VG Oldenburg Beschluss vom 23.09.2009, 12 B 2541/09)

Heisst im Umkehrschluss aber auch: Der Heimschläfer, der jeden Tag nach Hause in die Nachbargemeinde fährt, kann durchaus seinen Hauptwohnsitz dort anmelden. Der Soldat der seine Wohnung nur am Wochenende und im Urlaub sieht dagegen nicht.
Bei bemerkten Zuwiderhandlungen erfolgt dann mit ziemlicher Sicherheit ein Bußgeldverfahren + Berichtigung des Melderegisters von Amts wegen.

Weiß

Dieses Urteil ist das erste Argument was mich überzeugt. Danke dafür.
Aber wie man hier sieht stütz es sich nicht auf das BGB sondern aufs MeldeG

zitat
Welche von mehreren Wohnungen vorwiegend benutzt wird und somit Hauptwohnung ist, ist anhand einer rein quantitativen Betrachtung und ohne Gewichtung der Aufenthaltszeiten zu bestimmen. Mit dem gesetzlichen Anliegen einer raschen und zuverlässigen Bestimmung der Hauptwohnung wäre es nicht zu vereinbaren, wenn diese zusätzlich von der Ermittlung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen des Meldepflichtigen abhinge (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 1 C 24.90 -, BVerwGE 89, 110; Urteil vom 20. März 2002 - 6 C 12.01 -, NJW 2002, 2579). Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, bei einem in nicht unerheblicher Entfernung von seinem Heimatort stationierten Berufssoldaten zunächst davon ausgehen, dass dieser vorwiegend die Unterkunft an seinem Dienstort nutzt. [...]


justice005

Das Urteil ist ein gutes Argument, keine Frage.

Trotzdem ist es "nur" ein Urteil eines einzelnen Verwaltungsgericht, welches nicht zur höchstrichterlichen Rechtsprechung gehört, und man auch nicht die genauen Hintergründe des Einzelfalls kennt. 
Die Sache mit dem sozialen Lebensmittelpunkt ist an anderern Stellen durchaus schon anerkannt worden, ich habe aber leider spontan keine Urteile präsent.

Was ist denn mit einem Soldaten, der 30 Kilometer vom Standort entfernt seinen Hauptwohnsitz anmeldet und dort im Stadtrat oder Gemeinderat aktiv ist? Der kann keinesfalls den Hauptwohnsitz ändern und ich vermute, in einem solchen Fall würde auch das Verwaltungsgericht die Sache anders bewerten.

Da kann man hier zu keinem ganz klaren Ergebnis kommen. Im Einzelfall liegt es dann in der Kunst der Anwälte, das Gericht zu überzeugen.

Es sind jedenfalls hier mehrere Ergebnisse rein rechtlich vertretbar.


Weiß


Hier hab ich nochmal den ganzen Fall in aller Ausführlichkeit gefunden. Hab mir grad alles Durchgelesen und auch verstanden.
Das hat schon Hand und Fuß. Jedoch ging es eigentlich darum dass Das Landratsamt selbstständig die Wohnsitze korrigiert hat.
Die Begründung des Gerichts lässt sich aber fast 1zu1 auf meinen Fall übertragen.
Ich will ja auch eigentlich gar nicht klagen sondern lediglich nicht dass Bußgeld bezahlen und biete sogar an mit meiner Meinung nach ausreichender Begründung meinen Nebenwohnsitz am Standort zu melden.
Das muss der Anwalt halt nur wie schon erwähnt überzeugend genug rüberbringen.

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE060027893&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true

F_K

Zitatsondern lediglich nicht dass Bußgeld bezahlen und biete sogar an mit meiner Meinung nach ausreichender Begründung meinen Nebenwohnsitz am Standort zu melden.

@ Weiss:

Du bist aktuell also nicht am Standort gemeldet? -> Das Bußgeld wird also zu RECHT erhoben, unabhängig davon, ob Du "anbietest" den fehlerhaften Zustand nunmehr abzustellen.

Da wird Dir auch kein cleverer Anwalt helfen können.

Balboa

Wie ist das während  der AGA kann man sich die drei Monate auch als Hauptwohnsitz melden lassen?

Für mich wäre das nähmlich vorteilhaft aus persöhnlichen Gründen.



Andi

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Ich bin zwar weder Jurist noch Anwalt hab mich aber anscheinden mehr in die Materie eingelesen als Du.

Meinst du? Ich ärgere mich mit dieser Rechtslage schon ein wenig länger herum als du und kenne diverse Kommunen und ihren Umgang mit der Problematik. Und ich kenne auch die Hintergründe der Regelung, die dieses Jahr ja mal wieder umfassend von der Presse ausgeschlachtet wurden.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Wenn keine persönlichen Nachteile für mich entstehen würden wenn ich meinen Hauptwohnsitz in die Kaserne Verlege, würde ich nicht dagegen Klagen.

Zu klagen ist doch dein gutes Recht, nur ändert das nichts an der Rechtslage! Und offenbar bist du nicht in der Lage diese Rechtslage zunächst einmal als gegeben hinzunehmen - das irritiert ein wenig.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Es geht ja schon bei den Amtsgängen los.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Wenn ich meinen Nebenwohnsitz in der Kaserne anmelde und meinen Hauptwohnsitz an meinem Hauptwohnsitz verstoße ich definitiv nicht gegen geltendes Recht.

Doch, denn: Es steht geschrieben. ;) Ob du das nun persönlich akzeptieren willst oder nicht ist völlig hupe.
Wenn du allerdings - so verstehe ich deine Lage - dauerhaft auch unter der Woche in deiner Wohnung in München bist, weil du dort über mehrere Monate/Jahre deine BFD-Maßnahme durchführst, dann wird das höchstwahrscheinlich eine Ausnahme vom Grundsatz sein. Begründung: siehe obiger Beitrag von mir.
Das ändert aber eben nichts an der grundsätzlichen Rechtslage.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Und Du hast es richtig erkannt. Den Gemeinden geht es ums Geld. Und da dieses Interesse keine Rechtsgrundlage darstellt wird versucht die Soldaten mit Drohbriefen einzuschüchtern.

Ich weiß nicht was in deiner Welt so los ist, aber in meiner erhält sich jede staatliche Struktur durch Steuern. Und die Erhebung eben dieser zum Selbsterhalt ist eines der unbestreitbarsten Rechte des Staates überhaupt. Und wie diese Steuern dann innerhalb der staatlichen Strukturen verteilt werden ist ebenfalls elementarer Bestandtel unseres Staatsaufbaus (föderales System) und damit direkt der freiheitlich demokratischen Grundordnung auf die du mal einen Eid geleistet hast.
Vielleicht solltest du deine leicht naiv anmutende Mentalität mal mit ein wenig Realismus anreichern.

Zitat von: Weiß am 13. Dezember 2012, 08:40:53
Jeder ist selbst schuld der dieses Bußgeld bezahlt bzw. sich Ummeldet.

*gähn* Immer diese staatliche Willkür. Werd erwachsen und fang schon mal an zu sparen...

Ansonsten steht es jedem Soldaten frei an seinen Standort zu ziehen. Das gibt sogar noch ne Umzugskostenerstattung vom freundlichen Dienstherrn.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Spiritus

Zitat von: Balboa am 13. Dezember 2012, 13:10:03
Wie ist das während  der AGA kann man sich die drei Monate auch als Hauptwohnsitz melden lassen?

VMBL 1997 S. 42f. ("Meldepflichten des Soldaten"):
ZitatA. Meldepflicht 1. [...] Die Pflicht zur An- und Abmeldung besteht auch, wenn der Wohnungswechsel im Zusammenhang steht mit
- der Einstellung in die Bw [...]
Die Frist dafür beträgt eine Woche. Der Disziplinarvorgesetzte hat laut diesem Erlaß auch über die Meldepflicht zu informieren und Gelegenheit zu ihrer Erfüllung zu geben.

Roughnecks

Verstehe ich dies richtig dass ich mich an meinem Standort meiner Kaserne anmelden MUSS?
Selbst wenn mein verbleib dort noch nicht sicher ist und ich die nächsten Monate auf meinen Laufbahnlehrgängen bin?


Roughnecks


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau