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"Rückvergütung" für AGA bzw. GWD

Begonnen von roberto24487, 17. Februar 2009, 19:34:07

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roberto24487

Hi!

habe vom "hören-sagen" etwas aufgeschnappt von dem ich wissen möchte ob es stimmt.

Ich bin zum 1.4.09 zum GWD einberufen, möchte aber SAZ12 werden, habe auch eine für die Bundeswehr verwertbare Berufsausbildung.
Beworben habe ich mich schon letztes Jahr, wurde auch eingeladen musste die Eignungsfestellung aber
am zweiten Tag aus Gründen die ich in meinem letzten Thread schon geschildert habe abbrechen.
Mein WDB kann mir nun sehr kurzfristig einen Termin noch diese Woche machen da mein Einstellungsbescheid am Donnerstag vorliegt. Er reicht diesen beim KWEA ein, damit ich nicht zum 1.4.09 zum GWD muss und meine AGA als SAZ mache. Da mein Arbeitsvertrag aber zum 31.3. endet hänge ich dann "in der Luft". Denn ich kann mir nicht vorstellen dass nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen diese Woche noch VOR dem 1.4. die Einladung und die Eignungfeststellung erfolgt und ich bei Eignung zum 1.4 als SAZ anfange.
Also wurde mir geraten "geh zum 1.4. als GWDLer hin, wenn du dann später als SAZ eingestellt wirst wirst, z.B. zum 1.10. bekommst du die Zeit als GWDLer rückvergütet"
Ist dass wirklich möglich, dass man die Anfangszeit des GWDienstes umwandeln kann und mir dieses rückvergütet wird?
Ich meine, es wäre zweifelsohne keine schlechte Sache! Ich bilde mir ein sowas ähnliches schonmal im Bezug auf die 4-monatige Probezeit gehört zu haben wenn man als SAZ kommt und keine verwertbare Berufsausbildung hat. Kann mich aber auch irren.

Bin dankbar über jede Info!

MfG
AGA 5/13 Gotha
FWDL Stab 1. PzDiv Hann
SaZ LogBtl 4/141 Lutt

mailman

Nein das ist nicht möglich. Das was du meinst, ist die Verpflichtung auf Widerruf. Hier erhält man in den ersten 6 Monaten nur Wehrsold. Wenn man sich dann entscheidet SaZ zu werden bzw. nicht widerruft erhält man die Dienstbezüge zum größten Teil nachbezahlt.

Eine Einstellung mit höherem Dienstgrad aufgrund eines Berufes. ist m.W eine sogenannte Eignungsübung. Hier kann man nicht auf Widerrruf unterschreiben, da man in der Probezeit jederzeit aufhören kann.

HangLoose

Zitat von: mailman am 17. Februar 2009, 19:47:59
Hier kann man nicht auf Widerrruf unterschreiben, da man in der Probezeit jederzeit aufhören kann.
Nicht in der Probezeit, sondern in der 4monatigen Eignungsübung kann man zum 15. oder Ende des Monats auf Antrag die Eignungsübung beenden. Die Probezeit geht 6 Monate.