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Urlaub

Begonnen von for.pleasure, 26. Februar 2009, 15:54:50

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for.pleasure

Hi,

also wie schon geschrieben darf mein Freund ja zum Wehrdienst ...
Nun habe ich mir Gedanken über Urlaub gemacht. Habe gelesen ihm stehen in den 9 Monaten 20 Tage zu ... richtig?
Ich weiß auch das es in der Grundausbildung kein Urlaub gibt ... aber darum gehts mir nit.

Mir ist wichtig ob die Urlaubstage die er jetzt bei seiner Arbeit hat in Verbindung stehen mit dem Urlaub bei der Bundeswehr?
Das heißt wenn er seinen Jahresurlaub den er bei seinem Job rechtmäßig hat bis zum Wehrantritt (1.4.) aufgebraucht hat, kriegt er dann beim Bund auch automatisch keinen mehr in diesem Jahr, oder ist das beides unabhängig voneinander?

LG

bayern bazi

rechtmäßig stehen deinem freund vom zivilem ag 3/12 des jahresurlaub zu

dazu kommt der von dir erwähnte urlaub der bundeswehr in diesem jahr

für planungen des urlaubs kannst du davon ausgehen das er 04./05./06.2009 - also während der AGA keinen urlub nehmen kann - bleibt noch der Rest für das restliche jahr

bei dezember ausscheidern ist noch die besonderheit, das sie einige urlaubstage für das ausscheiden benötigen, das es "normalerweise" bei dezember resis schon vor weihnachten zur entlassung kommt

ob es jetzt noch einen kompanieurlaub gibt - einen von der kompanie vorgeschriebenen zeitraum im sommer wird er erst in der stammeinheit erfahren - hängt auch von den ausbildungsvorhaben der einheit ab


was lehrnen wir da raus ??????????

urlaubsplanung als Gwdl ist sehr schwer und relativ kurzfristig

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

for.pleasure

Danke schonmal ... nein also planen will ich auch gar nicht, darum gehts nicht. Ich will nur wissen ob er jetzt bis zum Antritt noch Urlaub von seinem Job nehmen kann, und dieser keinen Einfluss auf die 20 Tage beim Bund hat.

Also ich habe es jetzt so verstanden, dass der Jahresurlaub bei seim Job nix mit dem Urlaub beim Bund zu tun hat, richtig?
Also könnte er jetzt theoretisch allen Urlaub nehmen, den er noch hat, kriegt aber beim Bund dann trotzdem seine 20 Tage, ja?

LG

bayern bazi

er könnte nicht - er muss ;)


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

for.pleasure

#4
wieso muss?

ich glaube der chef ist nicht traurig wenn er nicht seinen ganzen urlaub in anspruch nimmt oder?

Also ich habe jetzt gefunden das ihm nur noch so viel Urlaub zusteht wie er auch noch arbeitet. Also pro Monat beim Bund kann ihm der Chef 1/12 seines Jahresurlaubs streichen ... bleibt also nimmer viel übrig :(

bayern bazi

#5
Zitat von: bayern bazi am 26. Februar 2009, 16:11:30
rechtmäßig stehen deinem freund vom zivilem ag 3/12 des jahresurlaub zu


wer lesn ko is klar im vorteil

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

for.pleasure

danke ich kann lesen ... aber ohne weitere erläuterungen ist einem vielleicht nicht immer gleich klar was damit gemeint ist ... ich mein was ist ziviles ag ?!?

tu ma nich so ...

StOPfr

ziviler ag = ziviler Arbeitgeber.

Dein Freund hat Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub für die ersten 3 Monate. Das hängt nicht vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab. 
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for.pleasure


Jen87

Zitat von: bayern bazi am 26. Februar 2009, 16:11:30


was lehrnen wir da raus ??????????

Dass LERNEN nicht mit h geschrieben wird. ;D

F_K

@ Jens87,

Toll, nach nur 2,5 Jahren bemerkst Du einen so kleinen Typo? Prima.

StOPfr

Zitat von: F_K am 30. November 2011, 13:44:34
@ Jens87,

Toll, nach nur 2,5 Jahren bemerkst Du einen so kleinen Typo? Prima.
Jens ist - glaube ich - eine Jen(ny) oder so...  ;)
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Jen87

Richtig :) Bin eine Jenny.
Und zumal ich noch nicht seit 2,5 Jahren hier angemeldet bin,und mir erst jetzt einige Beiträge durchlese.
Fühl dich doch net so uffen Schlips getreten.Ich will doch nur spielen 8)