Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Grundausbildung mit 24

Begonnen von Skylla, 16. Juni 2009, 02:23:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Skylla

Hallo erstmal an Alle!!!

Ich fang dann mal an  :)

ich bin mittlerweile 24 Jahre,seit einem Monat arbeitslos, bekam bei der Musterung damals (2003) T3 (also Wehrdienstfähig) War also für einiges "Verwendbar",hab aber niemals die Grundausbildung absolvieren müssen. Das möcht ich aber gerne noch nachholen bzw ein Ausbildung beim Bund machen...Ist das irgendwie noch möglich? Wenn ja,muss ich dann nochmals zur Musterung?

Ich hoffe ich hab die Frage nicht all zu blöd gestellt und bedanke mich schonmal im Voraus für die Antworten!
Freunde kommen und gehen, aber Feinde sammeln sich an.

Timid

Zunächst mal: Was du meinst, wird der Grundwehrdienst sein. Die Grundausbildung ist nur ein 3-monatiger Abschnitt am Anfang der Dienstzeit.

Dann gibt es die Tauglichkeitsstufe T3 seit ein paar Jahren nicht mehr! Alle Wehrpflichtigen mit T3 müssten daher auf T5 heruntergestuft worden sein - nicht wehrdiensttauglich.
Und schlussendlich wurde die Altersgrenze, bis zu der man einberufen wird, ebenfalls vor ein paar Jahren auf das vollende 23. Lebensjahr herabgesetzt. 25, wenn man auf Grund einer Ausbildung o.ä. vom Dienst zurückgestellt wurde. Wenn du also in der Vergangenheit wegen sowas zurückgestellt wurdest, könnte eventuell diese zweite Altersgrenze zum Zuge kommen.

Es sieht also nicht wirklich gut aus ... Du kannst sicherlich mal beim Kreiswehrersatzamt anrufen und nachfragen, ob nach der langen Zeit eine Nachmusterung möglich wäre (wovon ich nicht ausgehen würde, wenn sich dein körperlicher Zustand nicht gebessert hat). Aber mach dir nicht zu große Hoffnungen ...

Was eventuell möglich wäre, wäre eine Verpflichtung als Zeitsoldat. Informationen zu den Laufbahnen gibt es auf www.bundeswehr-karriere.de. Aber auch das wird nur klappen, wenn du wenigstens T2 eingestuft bist.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

MadMax-112

Ja du musst nochmal zur Musterung da deine erste schon 6 Jahre zurückliegt. Desweiteren gibt es bei der Bundeswehr nur noch T1, T2, T4 und T5.

Am besten ist wenn du dich mir deinem zuständigen Wehrdienstberater in Verbindung setzt und danach ins KWEA gehst um dich nochmal Mustern zulassen.

Danach wirst du dann sehn ob du immer noch Wehrdienstfähig bist.


Gruß

Skylla

Ok Danke,ich werd dort morgen früh mal anrufen und mich erkundigen und euch auf dem laufenden halten,wie es weitergeht...

Danke an euch für die Antworten
Freunde kommen und gehen, aber Feinde sammeln sich an.

MadMax-112

Hey,

ja meld dich mal wie es gelaufen ist und ob es noch klappt.
Viel Glück

Gruß

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau