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Ausweis abgelaufen

Begonnen von Flex, 25. Juni 2009, 20:09:35

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ulli76

Himmel, mach dir nich so nen Kopp.
1. besteht noch die Möglichkeit, dass das Teil noch rechtzeitig fertig wird. Wenn du nicht allzulange Anreise hast, einfach am Mittwoch noch kurz beim Einwohnermeldeamt vorbeischauen und nachfragen.
2. Wahrscheinlich fällt es der Wache eh nicht auf, dass der alte abgelaufen ist. Und selbst wenn, dann bekommst du nen netten Hinweis, du sagst dass du den neuen schon beantragt hast und gut is.
Solange du und das Bild euch halbwegs ähnlich sehen und der Name auf dem Perso und dem Einberufungsbescheid übereinstimmen lässt dich die Wache schon rein.

(Rein offiziell bedeutet zwar, dass du dich nicht ausweisen kannst wenn du keinen gültigen Perso hast, aber da gibt´s immer noch nen Unterschied zwischen Theorie und Praxis)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jager

@ wolverine

Sachlich zuständig in Form der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gem § 53/I OWIG.


Horrido

sgbo79

Ich habe mehrmals Wache gehabt, während die neuen anmarschiert kamen. (Waren auch die lustigsten mit den tollsten Erlebnissen)
Das einzige was einen am Ausweis wirklich interessiert, ist nur ob der Name mit Einberufungsbefehl übereinstimmt und das Foto in etwa deinem aktuellen Aussehen entspricht.
Ein abgelaufener Ausweis interessiert dort keinen, jedenfalls hätten wir deswegen nie jemanden abgewiesen.
Was mich nur wundert ist, dass dein Einwohnermeldeamt dich nicht darauf aufmerksam gemacht hat. Ich habe damals einen Infobrief erhalten, dass mein Ausweis in einigen Wochen abläuft und ich neu beantragen sollte.

Flex

nein, also "wir" bekommen hier nichts.
Hatte jemand in der Klasse, die hatte jetzt auch kürzlich gemerkt, dass sein Ausweis abgelaufen ist..und zwar seit einem Jahr. Ich glaub der hat sich bis heute nicht gekümmert - das gibt dann wohl auch noch n kleines Strafgeld.

Jau und danke euch, dann werd ich da einfach so hinmarschieren, wird schon keinem auffallen. Auch wenn das Foto, seit dem Beantragen mit 15 (?) bis heute nicht mehr so gaaanz aktuell ist, aber des wird schon

Jager

@ Flex

wenn, dann bekommt derjenige ein Bußgeld, da er eine Ordnungswidrigkeit nach dem Personalausweisgesetz begangen hat. Aber auch nur, wenn es eben die Polizei feststellt und ahndet.

Strafgeld gibt es nicht! Bestenfalls eine Geldstrafe, die aber auch nur, wenn man eine Straftat begangen hat.


Horrido

Andi

Zitat von: Jager am 29. Juni 2009, 21:33:16
Aber auch nur, wenn es eben die Polizei feststellt und ahndet.

Nö, das kann jede Behörde bzw. jeder Amtsträger feststellen, die/der zu einer entsprechenden Personenkontrolle befugt ist, bei der die Ordnungswidrigkeit auffallen könnte. Und jede Behörde kann das entsprechend weitermelden und damit das Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten - auch die Bundeswehr bzw. eine Behörde der Bundeswehr.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Fitsch

Zitat von: sgbo79 am 29. Juni 2009, 08:58:55... Was mich nur wundert ist, dass dein Einwohnermeldeamt dich nicht darauf aufmerksam gemacht hat. Ich habe damals einen Infobrief erhalten, dass mein Ausweis in einigen Wochen abläuft und ich neu beantragen sollte.

wieso wundert Dich das denn? Dieser Infobrief ist eine reine Serviceleistung der EWO-Ämter und in meinen Augen eine absolute Überflüssigkeit. Kostet nur Geld (Porto, Arbeitszeit der Mitarbeiter etc.) und bringt erfahrungsgemäß nicht wirklich was.

Ich finde daß man von mündigen Bürgern erwarten kann die Gültigeit ihrer Ausweisdokumente selber zu überwachen. Und wenn dann doch mal was nicht passt gibt es ja die Möglichkeit mit den vorläufigen Ausweisdokumenten bzw. Expresspaß

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

bayern bazi

und alle mehrarbeit kostete beamtenschweiß




und das ist eine sehr seltene und kostbare flüssigkeit    ;D ;D ;D ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Jager

@ Andi
ZitatNö, das kann jede Behörde bzw. jeder Amtsträger feststellen, die/der zu einer entsprechenden Personenkontrolle befugt ist, bei der die Ordnungswidrigkeit auffallen könnte. Und jede Behörde kann das entsprechend weitermelden und damit das Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten - auch die Bundeswehr bzw. eine Behörde der Bundeswehr.

hast Recht, war mehr auf den alltäglich Fall einer IDF bedacht. Welche halt bei der Polizei eher möglich ist als für andere Stellen. Bei den Befugnissen im mil. Bereich bin ich nicht so bewandert ::)

Horrido

AriFuSchr

@ bayern-bazi...


;D ;D ;D ;D

suupi..

beamtenschweiss   8) gibt es wirklich nur sehr selten
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

BulleMölders

Also für einen entsprechenden Obolus könnte ich Interessenten etwas von dem edlen Saft zur Verfügung stellen.  ;D ;D ;D
Test

Fitsch

jeder Deutsche mit der nötigen geistigen Reife kann Beamter werden.

An was hat es bei euch gescheitert?  ;)
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

AriFuSchr

schon ertappt...

Beamtenschweiss nur gegen zusätzlichen Obolus.

Dabei werden in der BRD erhebliche Steuern erhoben, um die Armada von Beamten angemessen zu vergüten.

Wobei ich einschränken muss, es gibts sie, Beamte die schwitzen und nicht angemessen vergütet werden.
Diesen gilt auch meine uneingeschränkte Bewunderung für ihren Einsatz.

Ich gehe aber mal davon aus, dass wir hier über die hohe Zahl an beamteten Sesselsitzern gelästert haben, die einen Vorgang der auf ihren Schreibtisch kommt, zunächst einmal eingehendst darauf prüfen, ob es überhaupt ein zu bearbeitender Vorgang ist, dann ob er denn überhaupt in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Wenn dies unglücklicherweise zutrifft, prüft er, ob er die Arbeit nicht auf den im Urlaub weilenden Kollegen delegieren kann und wenn er nach sorgfältiger Prüfung zu dem Schluss kommt, dass dieser Vorgang unumstösslich durch ihn zu erledigen ist, gerät er auf den Stapel "erst nach mehrmaliger Rückfrage durch den Antragsteller zu bearbeiten".

Somit ist schon viel Zeit in den Vorgang investiert und noch kein Tropfen Schweiß geflossen.

;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

BulleMölders

Ein kleiner Fehler in deiner Abfolge!
Erst wird die Zuständigkeit geprüft und dann ob es ein zu bearbeitender Vorgang ist.
Denn wenn ich nicht Zuständig bin, dann brauche ich gar nicht weiter Prüfen.
Test

ulli76

Bleibt noch die Frage, ob sie den guten Flex denn nu reingelassen haben oder nich. Naja wenn nich, hätte er ja bestimmt Zugang zum I-Net und könnte uns schreiben.  ;D
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