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SAZ oder Pflichtdienst?

Begonnen von KayBee09, 31. August 2009, 14:02:53

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Timid

Zitat von: Timid am 31. August 2009, 14:21:02Solange du keinen Änderungsbescheid zu deinem Einberufungsbescheid bekommst, musst du sowieso gemäß Einberufung am 1.10. zu der angegebenen Einheit einrücken!

[...]

Wenn du auf Grund deiner Bewerbung vom Wehrdienst zurückgestellt bzw. deine Einberufung aufgehoben werden solltest, dann würdest du natürlich zu einem späteren Zeitpunkt erneut einberufen. 1.10. wäre für eine erneute Einberufung vermutlich viel zu kurzfristig, realistischer wäre Januar oder April.
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KayBee09

Sorry, überlesen.

Ich habe 2 Tage, nachdem ich dem KWEA mitgeteilt habe, dass ich mich verpflichten lassen möchte, einen Bescheid bekommen, dass mein Einspruch angenommen wurde.

Also tritt nun das, was im unteren Teil deines Zitats steht, in Kraft?

Gruss

Timid

Was für ein Einspruch?

Solange du keinen Bescheid bekommen hast, aus dem ganz klar hervorgeht, dass der Einberufungsbescheid zum 1.10. bei Verband X aufgehoben wurde, ist der Einberufungsbescheid gültig. So einfach ist das ;)
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BulleMölders

Wahrscheinlich ist der Einspruch angekommen (eingegangen) und nicht angenommen.
Angekommen (eingegangen) bedeutet nur das er dort ist und bearbeitet wird. Ein Einspruch hat in normalerweise keine Aufschiebende Wirkung auf den angefochtenen Verwaltungsakt (Einberufungsbescheid). Heißt im Klartext, solange nicht über den Einspruch entschieden ist, ob nun positiv oder negativ, ist der Einberufungsbescheid, so wie Timid sagt, voll wirksam.
Die Entscheidung über den Einspruch kann drei Mögliche aussehen haben:
1. Er wird Abgelehnt, dann behält der Einberufungsbescheid sein Wirkung.
2. Dem Einspruch wird teilweise Stattgegeben, was allerdings beim Einberufungsbescheid keinen Sinn macht.
3. Dem Einspruch wird in vollem Umfang Stattgegeben. Das würde dann wahrscheinlich in Form einer Aufhebung des Einberufungsbescheides erfolgen.

Bei einem Einspruch kann man auch noch die Aussetzung des angefochtenen Verwaltungsaktes beantragen.
In wie weit das bei einem Einberufungsbescheid möglich ist, kann ich nicht sagen. Sollte es Möglich sein, und der Aussetzung wird statt gegeben, dann würde der Einberufungsbescheid bist zu Entscheidung über den Einspruch ausgesetzt werden.

Welche Rechtsmittel in wie Weit gegen den Einberufungsbescheid zulässig sind, sollten sich aus der Rechtsmittelbelehrung zum Einberufungsbescheid ergeben.

KayBee09

Tag..
Grad klingelte das Telefon und wer war dran? Eine nette Dame vom KWEA OL..

Sie meinte der Antrag wurde erstmal abgelehnt und ich hätte am 1.10 in der Kaserne Ahlen zu sein..

5. Sanitätsregiment 22

Oh man, dass kommt nun doch schneller als gedacht..

Gibts hier nen Unterforum, in dem ich mich über das Regiment informieren kann?

Hab dann jetzt doch noch einige Fragen..

Gruss

schlammtreiber

Zitat von: KayBee09 am 02. September 2009, 14:21:06
Gibts hier nen Unterforum, in dem ich mich über das Regiment informieren kann?

Das Standortforum Ahlen:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/ahlen/

Semper Communis
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KayBee09

Tag..

Ich hab noch einige Fragen zum Grundwehrdienst und da ich kein neues Thema aufmachen möchte, schreib ich einfach mal hier weiter..

Da ich mit meinem Auto zur Kaserne fahren möchte hab ich mich mal umgehört was es dort für Möglichkeiten gibt, anstelle des Zug-Gutscheins vielleicht einen Teil der Benzinkosten erstattet zu bekommen..

In meinem Einberufungsbescheid steht, dass ich pro KM 0,20 € erstattet bekomme, aber auf der Bw-HP steht was von einem Mobilitätszuschlag in Höhe von 0,51 €.

Wie beantrage ich das und welcher Betrag gilt für mich?

Gruss

wolverine

Die An- und Abreise für Dienstantritt und -Ende werden gem. den 20 Cent/km erstattet. Ab Dienstantritt erhält man einen Bahnberechtigungsausweis mit dem man kostenfrei zwischen Wohnort und Stationierungsort reisen kann.
Der Mobilitätszuschlag wird bei heimatferner Stationierung einmal für den ganzen Monat ausbezahlt.
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KayBee09

Ok, also gilt für mich beides..

Bei wem muss ich mich melden, um den antrag für den Mobilitätszuschlag zu bekommen?

Und noch was: Wenn ich nun den ersten und vielleicht noch den zweiten Monat mitm Auto fahr, kann ich dann noch auf den Zug umsteigen?

Gruss

sgbo79

du bekommst nur die erste fahrt bezahlt. dann bekommst du einen bahnberechtigungsausweis ausgehändigt. Also musst du Kosten die durch das Autofahren entstehen selber zahlen. Den Mobilitätszuschlag bekommst du automatisch ausgezahlt.

StOPfr

Zitat von: sgbo79 am 03. September 2009, 12:53:56
...Den Mobilitätszuschlag bekommst du automatisch ausgezahlt...
... wenn die Entfernung zwischen Wohn- und Dienstort mindestens 30 km beträgt. Der Zuschuss ist auf maximal 204 Euro im Moment begrenzt.

Der Bahnberechtigungsausweis und andere Vorteile bei Nutzung der Bahn gelten während des gesamten GWD, - zum Teil sogar als Ermäßigung für Privatfahrten.   
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KayBee09

Zwischen Wohnort und Kaserne liegen 249 Km..


BulleMölders

Trotzdem bekommst du einen Bahnberechtigungsausweis zur kostenlosen Nutzung der Bahn zwischen Wohnort und Dienstort.
Wenn du dann mit dem Auto fährst ist das deine Privatsache und du bekommst dafür nichts erstattet.

StOPfr

Zitat von: KayBee09 am 03. September 2009, 16:31:54
Zwischen Wohnort und Kaserne liegen 249 Km...

Das klingt nach einem Mobilitätszuschlag im mittleren Bereich. Der Zuschlag wird neu berechnet, wenn Du nach der AGA heimatnäher oder -ferner eingesetzt wirst.
Ich würde den Mobilitätszuschlag nehmen und überwiegend mit der Bahn fahren...   
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KayBee09

Nabend..

Nach nun einem fast 2 Stunden Gespräch mit meiner Familie, über die Ereignisse, die sich nun seit gestern Mittag zugetragen haben, sind wir auf die Idee gekommen, dass ich ja auch Zivildienst machen könne..

Da in meinem Persönlichen Umfeld gerade priate Probleme aufgetreten sind, die ich hier nicht wieter erläutern möchte, kommt mir der Grundwehrdienst sehr unpassend, zumindest zu diesem Zeitpunkt ( ich habe mit dem Einzug zum 14.2010 gerechnet)

Nun meine Frage, komm ich noch vom Grundwehrdienst "los", wenn ich nun meine Kriegsdienstverweigerung schreibe? Bedenke, es lief eine Bewerbung zum SAZ, die ich zurückziehen musste, da eine Frist erstrichen ist.

Gute Nacht.