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Verdienst während einer Wehrübung

Begonnen von Fähnrich d.R., 26. September 2009, 20:30:55

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Fähnrich d.R.

Hallo Kameraden,
ich bin, wie der Name schon sagt, ROA in der Endphase (scheide am 30.09.09) aus und studiere anschließend an einer Fachhochschule.
Ich überlege nun in den Sommersemesterferien (8 Wochen) 4 Wochen Wehrübung zu machen. Dazu nun eine finanzielle Frage:
Lohnt sich die Wehrübung vom rein finanziellen Aspekt gesehen für mich? Klingt vielleicht blöd, aber ich bin auf Geld angewiesen.
Ein Bekannter (StFW d.R.) meinte nämlich, dass ich als Student, der ja keinen Verdienstausfall hat, ziemlich wenig Kohle krieg und lieber zivil einen Ferienjob machen soll, da es da deutlich mehr gibt (7,50€ pro std.). Eure Meinungen bitte.

Gruß ein Aufklärer Fähnrich

MediNight

Sie bekommen als Fähnrich der Reserve folgende Leistungen in einer Wehrübung:

- freie Unterkunft und Truppenverpflegung
- freie truppenärztliche und truppenzahnärtzliche Versorgung
- jeweils einen Bahngutschein für die Anreise und die Heimreise von der Wehrübung, bei Reisezeiten über 2 Strunden in der 1. Klasse der Deutschen Bahn. Wenn Sie mit dem Auto fahren, erhalten Sie für den gefahrernen Kilometer € 0,20 für die An- und Heimreise!
- bis zu 5 Familienheimfahrten pro Monat, entweder als Erstattung Ihrer Bahn-Kosten oder aber wenn Sie mit dem Auto fahren, eine Erstattung in Höhe der güstigsten Bahnkarte in der 2. Klasse
- Wehrsold in Höhe von € 13,76, also während einer 4-wöchigen Wehrübung, die normalerweise 26 Wehrübungstage hat, zusammen € 357,76
- das Essensgeld an den Tagen, an denen Sie nicht an der Verpflegung teilnehmen, also üblicherweise an den drei Wochenenden der Wehrübung, in doppelter Höhe, pro Tag € 7,20!
- als Leistung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz für einen ledigen Fähnrich ohne unterhaltspflichtige Kinder € 22,00 am Tag, also bei der 26-tägigen Wehrübung zusammen € 572,00
- sollten Sie beordert sein, was für einen ROA nicht notwendig ist, aber gelegentlich vorkommt, so erhalten Sie ab dem 25. Wehrübungstag noch Leistungszuschlag in Höhe von € 25,56 pro Tag, also in Ihrem Falle für die letzten beiden Tage zusammen € 51,12!

Somit komme ich zusammen auf folgende Beträge:

1. Sie sind NICHT beordert, bekommen also keinen Leistungszuschlag: Gesamtbetrag ca. € 930,00 plus Fahrtkosten und Verpflegungsgeld für die Freitage (Abendessen!)
2. Sie sind beordert und bekommen somit an den letzten beiden Tagen den Leistungszuschlag: Gesamtbetrag ca. € 980,00 plus Fahrtkosten und ... (siehe 1.!).


Diese Beträge sind natürlich NETTO-Beträge, so dass Sie dafür als Student schon ca. 1.300,-- € brutto in einem Ferienjob haben müssten, wenn Sie steuerpflichtig sind und die Steuerklasse I haben! Und jetzt müssen Sie für sich entscheiden, ob sich das für Sie rechnet ;) !

Ach jas, wenn Sie beordert sein sollten bekommen Sie dann in der nächsten Wehrübung sofort den Leistungszuschlag in Höhe von € 25,56 pro Tag an dem Sie im Dienst waren (keine Wochenenden, an denen Sie zu Hause waren!) und das bis zu € 434,60 im Kalenderjahr! Wenn Sie dann Offizier sind, sollten Sie versuchen beordert zu werden und in die Einsatzreserve zu kommen, denn dann gibt es neben 72 Wehrübungstagen in drei Jahren auch Leistungszuschlag von bis zu € 1.278,23 im Verpflichtungsjahr!

Fähnrich d.R.

@MediNight: Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Zum Thema 72 Wehrübungstag in 3 Jahren. Muss ich dann JEDES Jahr 72 Wehrübungstage machen, oder 72 Tage IN 3 Jahren? Mehr als die 4 Wochen (also 26 Tage) pro Jahr sind für mich zeitlich leider nicht drin, da die Wintersemesterferien nun 4 Wochen dauern und ich da auch noch lernen und ein bisschen Urlaub machen will.

Danke im vorraus

wolverine

72 insgesamt; da Sie zwei Semesterferien im Jahr haben sind danach ca. 48 Tage im Jahr ´drin.
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MediNight

72 Wehrübungstage in drei Jahren heisst dann auch genau das was da steht ;) ! Wenn ich drei Jahre lang jeweils 72 Wehrübungstage gemeint hätte, hätte ich auch so geschrieben ;) !

Im Klartext sind das 24 Wehrübungstage pro Kalenderjahr, die Ihr MOB-TrT für seine Einsatzreservisten zugeteilt bekommt! Allerdings ist die Einsatzreserve (theoretisch) für Führungs- und Funktionspersonal vorbehalten, was Sie als ROA während der Ausbildung definitiv nicht sind, sondern frühestens als KpOffz (böse Zungen nennen ihn auch den "Vernehmungsoffizier" :D !). Weiterhin ist für die Aufnahme in die Einsatzreserve einer Einheit deren Kommandeur zuständig, d. h. er alleine entscheidet, wer da rein gehört und wer da rein darf!

Wichtig ist noch, dass Sie als Fähnrich d. R. den Leistungszuschlag, egal ob "normal" für beorderte Reservisten oder den für die Einsatzreserve, erst ab dem 25. Wehrübungstag Ihrer Reservistenkarriere bekommen! Ausserdem sollten wir nicht vernachlässigen, dass Ihnen mit der Beförderung zum Leutnant, die nach 24 Wehrübungstagen erfolgen kann, auch noch € 1.000-- als der zweite Teil des Reserveoffizierzuschlages zustehen! Und die zahlt der TrT, bei dem Sie in einer Wehrübung zum Leutnant d. R. befördert werden!

MediNight

Zitat von: wolverine am 27. September 2009, 11:53:5272 insgesamt; da Sie zwei Semesterferien im Jahr haben sind danach ca. 48 Tage im Jahr ´drin.

Wolferine, zwei kurze Anmerkungen hätte ich dazu noch ;) :

1. Vier Wochen Wehrübung sind im Normalfall 26 Wehrübungstage und der Verband legt üblicherweise die 2 Tage über der Zuteilung für jeden Einsatzreservisten (24 Tage) aus seinen sonstigen Wehrübungstagen noch so oben drauf! Mehr, also zum Beispiel 2 x 26 Wehrübungstage, wegen zweimaliger Semesterferien, würde das Budget der Einheit demnach nicht nur mit 2, sondern gleich mit 28 Wehrübungstgaen belasten. Dass es so eine Möglichkeit gibt, ist durchaus richtig, in der Praxis kommt sie jedoch nur dann zum Tragen, wenn ein anderer Einsatzreservist ausfällt, also im fraglichen Kalenderjahr gar nicht wehrüben kann, oder wenn die Einheit genügend WÜb-Tage hat, was jedoch eher nicht der Fall sein wird, weil mittlerweile die Wehrübungstage von den Divisionen bzw. in der Sanität von den SanKdo´s zugeteilt werden!

2. Der Einsatzreservist geht einen Vertrag ein, der definitiv nicht einseitig ist, demnach hat er Anspruch auf die in diesem Vertrag enthaltenen 24 Wehrübungstage pro Jahr Vertragslaufzeit! Jede Mehrleistung jedoch ist freiwilliger Natur und KANN erbracht werden, muss jedoch nicht erfolgen ;) !

Fähnrich d.R.

Danke nochmals für die Antworten. Zwei Fragen hätte ich jedoch noch und zwar:

1. An wen kann ich mich konkret wenden, wenn ich fragen zu Wehrübungen habe? S1? KWEA? oder ganz jemand anderes?

2. Für diese Frage könnte es zwar die falsche Zielgruppe sein, aber weiß zufällig jemand, ob man als Student während einer
  Wehrübung seine BAFöG Ansprüche behält?


MediNight

1. Als ROA ist für Sie das Personalamt der Bundeswehr, Abteilung V, zuständig! Näheres dazu finden Sie auf der Webseite:

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/resoffz

Für das BAFöG ist das Jahreseinkommen relevant und so lange das nicht über der Grenze liegt, ist es relativ egal, was so eine Wehrübung einbringt! Leistungszuschlag kann aber (glaube ich zumindest!) nicht angerechnet werden ... !

Fähnrich d.R.

Eine Frage hätte ich noch (und dann ist aber Schluss  ;))

Wenn ich mich während einer Wehrübung bei einem Vorgesetzten melde, heißt es dann Fähnrich xy melde mich wie befohlen oder Fähnrich xy der Reserve melde mich wie befohlen. Ich frage deshalb, weil ich beide Varianten schon gehört habe und in meinem Kameradenkreis da Unklarheit herrscht.

MediNight

Wenn Sie zu einer Wehrübung einberufen oder zu einer Dienstlichen Veranstaltung (DVag) zugezogen sind, fällt die Bezeichnung "der Reserve" weg! Sie sind dann mit allen Rechten und natürlich auch mit allen Pflichten Soldat!

wolverine

Ich habe (auf der Uni sind die Fereien etwas länger ;) ) auch schon 5 oder sechs Monate im Jahr geübt. Über die 90-Tage-Grenze unter Hinzuziehung BMVg. In entsprechenden Verwendungen ist das absolut möglich. Und wenn ich länger gewollt hätte, hätte das Kdo auch einen weiteren Antrag gestellt. "Tage" sind ab einer gewissenen Ebene überhaupt kein Problem.
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MediNight

Wolverine, dass diese 90-Tage-Grenze (de facto!) nicht mehr existiert, wissen Sie aber ;) ?

Eine Wehrübung dauert maximal 3 Monate (0 90 Tage), aber ... im Kalenderjahr maximal 6 Monate (= 180 Tage) und mit der Begründung, dass der Reservist als Ersatz für einen Kameraden dient, der im Einsatz ist, gilt die "Sondergenehmigung" in der ZDv 20/3 als bereits erteilt!

Ich zitiere hier einmal die Ziffer 202 der besagten ZDv 20/3:

"Eine Einzelwehrübung/Einzelübung dauert mindestens vier Tage und grundsätzlich höchstens drei Monate. Soll die Höchstdauer von drei Monaten überschritten werden, bedarf es hierzu einer Ausnahmegenehmigung vom BMVg. Diese wird hiermit für längstens sechs Monate dauernde Einzelwehrübungen/Einzelübungen erteilt, soweit sie der erforderlichen Kompensation von fehlendem Personal dienen. Soweit diese Wehrdienstleistung/Dienstleistung den Zeitraum von drei Monaten überschreitet, ist dazu die Zustimmung des Reservisten oder der Reservistin und der Arbeitgeberseite/der Dienstbehörde erforderlich.
Darüber hinaus darf die Summe aller Einzelwehrübungen/Einzelübungen in einem Kalenderjahr einen Zeitraum von sechs Monaten grundsätzlich nicht überschreiten.
Für Einzelwehrübungen/Einzelübungen, die über die Dauer von drei oder sechs Monaten oder über die Gesamtdauer von sechs Monaten für Wehrübungen und Übungen im Kalenderjahr hinaus durchgeführt werden sollen, sind die entsprechenden Ausnahmen über die jeweils zuständige zentrale personalbearbeitende Stelle beim BMVg – PSZ I 8 zu beantragen.
Für Einzelwehrübungen/Einzelübungen im Rahmen der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit gelten die besonderen Bestimmungen der Nr. 227."

Ich würde mal sagen, dass schon alleine diese Ziffer der ZDv 20/3 ein Gewinn für alle übungswilligen Reservisten ist, sofern der Dienstposten und die Übungsmöglichkeiten vorhanden sind!

Fähnrich d.R.

@MediNight: Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, aber welches Amt bekleiden Sie, dass Sie sich mit all diesen Dingen so
                auskennen? Würde mich persönlich interessieren, da ich in diesem Forum schon öfters ziemlich brauchbare Posts
                von Ihnen gelesen habe. ;D

MediNight

SanStOffz/Arzt, ehemaliger Dezernent in der G1 Abteilung eines SanKdo, ...

Fähnrich d.R.

Der Name ließ mich sowas in Richtung Sanität vermuten  ;) und das Sie Eichenlaub auf der Schulter tragen habe ich mir auch fast gedacht  ;)
Auf diesem Weg nochmal Danke an alle Kameraden die mir hier geantwortet haben.

Gruß Goldgelber Fähnrich  8)

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