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Kündigung innerhalb Probezeit

Begonnen von SemperFidelis, 15. Oktober 2009, 20:03:43

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SemperFidelis

Zitat von: wolverine am 17. Oktober 2009, 13:23:18
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Erklärung.

Das ist mir schon klar.

Zitat von: wolverine am 17. Oktober 2009, 13:23:18
Im ersten Fall endet das AV sofort und im zweiten Fall könnte der Urlaub abgebaut werden. Wird er nicht genehmigt, verletzt man den AV mit der Sanktion: außerordentlicher Kündigung. Noch Fragen oder Probleme?

Zu so einer Entscheidung ist der aktuelle Vertreter nicht imstande.
Wenn ich jetzt eine Kündigung, wie AriFuSchr beschrieben hat, verfasse und die dem Vertreter vorlege; Kann ich dann einfach ab dem in der Kündigung genannten Tag in den Urlaub gehen?

Bsp.
Anschrift AN


Anschrift AG

Kündigung befristetes Arbeitsverhältnis

Musterstadt, den xx.xx.xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein befristetes Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.10.2009.

mfg

Unterschrift AN

Wäre das i. O.?
... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

"Patrioten reden immer davon, dass Sie für ihr Land sterben würden, aber nie, dass Sie für ihr Land töten würden"

wolverine

#16
Zitat von: SemperFidelis am 17. Oktober 2009, 16:31:55
Zitat von: wolverine am 17. Oktober 2009, 13:23:18
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Erklärung.
Das ist mir schon klar.

Anscheinend doch nicht, denn da "einseitig" hat der Vertreter da nichts zu entscheiden. Nur entgegen zu nehmen und ggfs. zu quittieren.
Wie gesagt: Ich würde fristlos kündigen auf Grund der Unzumutbarkeit der Forstsetzung des AV (Gründe müssen von Ihnen ergänzt werden).
Absatz:

Hilfsweise ordentliche Kündigung mit Frist von 14 Tagen und gleichzeitiger Resturlaubsabgeltung ab sofort. Die Genehmigung des Urlaubs setze ich voraus, da dieser während des AV zu gewähren ist.

MfG
Unterschrift
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SemperFidelis

Zitat von: wolverine
Die Genehmigung des Urlaubs setze ich voraus, da dieser während des AV zu gewähren ist.

MfG
Unterschrift

Da mache ich mir schon wieder einen Kopf drüber. Da der Chef ja im Urlaub ist, müsste ja rein theoretisch die Vertretung den Resturlaub genehmigen.

Zitat von: wolverine
... Nur entgegen zu nehmen und ggfs. zu quittieren.

Die Quittierung ist aber dann auch nur bei Beantragung des Resturlaubs notwendig oder?
... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

"Patrioten reden immer davon, dass Sie für ihr Land sterben würden, aber nie, dass Sie für ihr Land töten würden"

wolverine

Nein, da die Kündigung eben "empfangsbedürftig" ist hat man mit der Quittung den Nachweis.

Zum Urlaub: zunäcjst geht der fristlos Kündigende davon aus, dass sein AV mit Abgabe der Kündigung beendet ist. Sollte - hilsweise - erst die fristgemäße Kündigung zu prüfen sein, nimmt man den Urlaub und weißt darauf hin, dass der Urlaub innerhalb des AV zu nehmen ist und folglich auch zu gewähren ist. Gewährt der AG wider Erwarten nicht, verletzt man sein AV. Aber welche Sanktion droht bei Nichterscheinen? Kündigung!
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Maikäfer

Tag Kameraden!
Das Thema scheint ja doch schon ne Weile zurückzuliegen aber ein ehemaliger Kamerad der auch bei der Bundeswehr war und eigentlich 23 Monate fwdl hatte, hat behauptet dass er innerhalb seiner Probezeit 20 Urlaubstage verbraten hat und dann in der letzten Woche der Probezeit gekündigt hat. Nun frage ich mich,  dass die Geschichte doch nicht stimmen kann, ohne dass er irgendwelche Konsequenzen tragen musste oder? Denn er hat ja dann nur 6 Monate gedient und ihm würden dann nur 15 Urlaubstage zustehen, haette er dann die 5 Tage nicht zurückzahlen müssen?

wolverine

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Maikäfer

Er hat das cool runtergespielt und gemeint "ich hab es halt drauf", deshalb frage ich hier nach.

wolverine

Na das ist ja auch eine tolle Leistung, sechs Monate für FWDL Bezüge beschäftigt zu sein; egal ob mit oder ohne Ausgleichszahlung oder Minusstunden oder gar -Tage. Das schafft nicht jeder auf so eine stramme Leistung zurückzublicken.

Hier wird keiner wissen, was gewesen ist. Vielleicht war er am Schluss krankgeschrieben, hatte ausgleichsfähige Dienste, man hat auf die Tage verzichtet oder es wurde eben finanziell verrechnet. Das weiß nur er und seine Einheit.

Die Welt wird es aber verschmerzen und sich nicht langsamer drehen. Da bin ich mir sicher.
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