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Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.

Begonnen von snake99, 20. Oktober 2009, 17:49:15

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snake99

Grüß Gott allerseits,

aufgrund dessen, dass dieses Thema hier seit einiger Zeit immer wieder auftaucht, wollte ich die Gelegenheit nutzen um aktuelle Informationen der personalbearbeitenden Bw Stellen zu posten.

Also, um zum Feldwebel der Reserve befördert zu werden, gibt es 2 Wege:

1. Man verfügt über einen zivil anerkannten Bildungsabschluss auf Meister- / Technikerebene. Dann kann man sich auf den § 22 Abs. 5 der SLV beziehen und um vorläufige Verleihung des DstGrds Feldwebel bitten (also ähnlich wie im FD der aktiven Truppe). Eine aktuelle Beorderung auf einen entsprechenden Fw Dienstposten ist natürlich Vorraussetzung, genauso wie die Teilnahmepflicht im Fw Lehrgang der Reserve.

2. Man dient sich hoch. Sprich, wer keinen Berufsabschluss auf Meister- / Technikerebene vorweisen kann, nimmt am o.g. Lehrgang teil und muss diesen natürlich bestehen. Ist der Lehrgang bestanden und man kann die fachspezifische Ausbilderstufe 6 in seinem Bereich nachweisen, so kann man zum Feldwebel befördert werden, sofern die zusätzlich benötigte Dienstzeit vorhanden ist.

Uffze o.P. die noch mit dem jeweiligen UL1 (GrpFhr) und UL2 (TrpFhr) ausgebildet wurden (Ausbildungssystem bis 2002), müssen definitiv an dem Fw Lehrgang der Reserve teilnehmen, da ihnen a) die Ausbildung zum Sicherungsfeldwebel fehlt und sie b) nur nur die Ausbilderstufe 7 durch ihres alten UL2 erreicht haben, es wird jedoch Stufe 6 benötigt.

Ich weis, dass es bis 2008 oft vorkam, dass alte Uffze o.P. praktisch via "Handauflegen" zum Fw d.R. befördert wurden, dies ist jedoch nun definitiv nicht mehr möglich, da alles über die SDBw läuft und diese die Vorgänge prüft. 

   
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Dieses "Handauflegen" kenne ich eigentlich nur bei den alten Heimatschutzbtl. dort absolvierten die Soldaten eine "Art" verkürzten Lehrgang in der Truppe zum Feldwebel. Dies konnte fast jedes Btl selbst machen.


snake99

Ja, daher hatte ich es heute auch mal offiziell angefragt, da mir ebenfalls einige dieser Fälle berichtet wurden. Die bisherigen Vorgehensweisen der genannten Btl's sind der SDBw ein absolutes Dorn im Auge, aber sie lassen sich nicht mehr rückgängig machen. Einige Kameraden sollen sogar keine AAP gemacht haben, sondern nur eine einwöchige WÜ, damit sie zum Fw befördert werden konnten ....

Aber davon ab, meines Kenntnisstandes nach müssten fast alle Heimatschutz Btl's mittlerweile aufgelöst sein.  
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Sind sie auch.

Ging ja bei diesen Fw hauptsächlich um Sicherungsfw und das war ihr Tagesgeschäft in den Btl also lag das auf der Hand.

snake99

Richtig, doch wo war dann die in der Vorschrift viel zitierte vorgeschriebene Fw Prüfung bei den Kameraden, die via WÜ zum Feldwebel befördert wurden? Naja, jetzt spielt es eh keine Rolle mehr :)
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wolverine

Eine Prüfung ist immer nur ein Stück Papier das irgendwer unterschreibt....
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

StuffzDERHerzen

Hallo,

wie würde es sich denn bei mir ergeben:

Bin Stuffz SaZ 4 (Ja bei mir ging das noch)
am 01.01.2006 eingezogen
habe ganz normale Uffz-Lehrgänge besucht (UL1,UL2), bin übrigens Fachdienst Uffz (FernMelde)
habe nebenher den Meister im Handwerk gemacht (Betriebsinformatiker)
Und will jetz nächstes Jahr eine WÜ machen, und am besten mit vorläufigem Dienstgrad FW im S6-Bereich (DV)!!!!
Jetz die wichtige Frage: Muss ich, obwohl ich Meister und die ganzen Uffz-Lehrgänge hab, noch die FW d. R. Lehrgänge machen????
Hab nämlich im nächsten Jahr keine 8 Wochen für die Lehrgänge Zeit!!!!
MfG
StuffzDERHerzen

snake99

#7
Als FD Uffz o.P. muss der Fw Lehrgang der Reserve auf jeden Fall besucht werden (z.B. wegen der Ausbildung zum Sicherungsfeldwebel), jedoch ist nur eine Teilnahme erforderlich .
Entgegen ihrer Annahme dauert dieser nur 6 Wochen (an den TrpSchulen Hammelburg oder Munster), und keine 8 Wochen ;)

Sofern sie den Meistertitel in einem DV-nahen Beruf erworben haben, könnten sie gem. §22 Abs. 5 SLV vorläufig zum Feldwebel d.R. ernannt werden, sofern die SDBw diesem zustimmt. Ebenfalls kann es sein, dass sie zusätzlich dahin gehend eine Verpflichtungserklärung unterschreiben müssen, dass sie sich bereit erklären, 76 WÜ Tage in 3 Jahren abzuleisten. Eine Beorderung auf einem Dienstposten der Einsatzreserve muss meines Kenntnisstandes nach ebenfalls vorliegen. Ohne dieser, geht gar nichts was eine Beförderung angeht.  
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StuffzDERHerzen

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!
Mir wurde zugeflüstert (Battaillonsgerücht) das ich evtl. nicht die Lehrgänge machen müsse, wenn ich die ATNs per AAP zuerkannt bekommen würde. Bin wie gesagt FM, die Sicherungsfeldwebelausbildung wird bei uns im Bataillon nicht gemacht.
Allerdings ist das ja ein Gerücht.  :-\
Mir wurde ausserdem gesagt, dass sich die ganze Handhabung was Reservisten betrifft, seit 01.10.2009 geändert hat.
was können Sie (ihr) mir darüber sagen???

Danke

snake99

Ja, seit dem 1.10.09 hat die SDBw die Personalführung der beorderten ResUffze und ResFw übernommen.

Das mit der AAP war früher mal möglich. Meistens wurde es in einem Heimatschatz Btl so gehandhabt, doch heute ist es definitiv nicht mehr möglich! Im weiteren war der Weg via AAP zum Fw nicht vorschriftsmässig ;)  

Ich vergaß noch folgendes zu erwähnen:

Da sie UffzFD sind, und demnach nach 2002 ausgebildet wurden, sind sie kein GrpFhr & TrpFhr. Diese ATN's sind jedoch für einen Feldwebel zwingende Voraussetzung (Erlangen der Ausbilderstufe 6). Daher MUSS der Fw Lehrgang besucht werden, nicht nur wegen der Ausbildung zum SichFw ;)    
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Holgi33

Und deshalb sind einige Kameraden nach bestandenen FwLehrg nicht befördert worden und überlegen die Brocken hinzuschmeißen.

Wie hat mir heute ein S1 geschrieben:
Es gibt zur Zeit noch genügend willige Reservisten. Natürlich wollen sie auch eine Perspektive haben und die wird von der Bw nicht aufgezeigt und man verliert den Mann.

Das Thema ist auf keinen Fall durch, Beispiel:

Ein Reservist als PzGrenFw beordert müsste einen Umsetzerlehrgang machen. Aber, die große Masse der Fachlehrgänge (darunter fällt auch den Umsetzter PzGrenFw) ist für Reservisten gar nicht geöffnet. Dazu ist der Mindestdienstgrad für den Umsetzerlehrgang Feldwebel.

Dann ein anderer Kamerad zu dem Umsetzerlehrgang:
Ich bekomme nach meinem derzeitigen Lehrgang (FwLhg MFT PzGren) die ATN PzGrenFw nur vorläufig verliehen, da diese erst mit Beförderung zum Fw gültig wird - das müsste für Reservisten doch eigentlich auch möglich sein. Wobei es da bald eine andere Lösung als den Umsetzerlehrgang geben sollte, denn dieser wird dieses Jahr zum letzten Mal durchgeführt, ab 2010 müssen Umsetzer ebenfalls auf den MFT (zumindest meine Info von der PzTrS). Mit 4 1/2 Monaten Dauer ist der für Reservisten nicht zu machen.

Gerade bekomme ich eine eMail eines Kameraden den ich zitiere:
Ich muss dir ehrlich sagen, dass ich immer öfter in Erwägung ziehe, mich nicht mehr "anzubiedern" wenn man mich als Reservist nicht mehr braucht ....Irgendwo aber ärgert es mich, dass ich doch einigen Aufwand betrieben habe (und der aus Steuergeldern bezahlt wurde) und man immer weniger zurück geben kann!

Das was gerade wieder langsam aufgebaut wurde, nach der Auflösung der Heimatschutzbtl., schafft die SDBw in kürzester Zeit platt zu machen.

Es muss den Reservisten ein machbarer Weg aufgezeigt werden und das ziemlich schnell.

snake99

Holgi 33,

ich kann dich sehr gut verstehen und deine Empfindungen nachvollziehen, da auch ich mir lange Zeit vorkam wie in einem Vakuum. Man war zwar Reservist, doch irgendwie fühlte sich niemand mehr zuständig :)

Ich denke, das Vakuum ist entstanden, als die Heimsatzschutz Btl's aufgelöst wurden und die aktive Truppe selber nicht mehr wusste, wohin die Marschrichtung gehen sollte. MOB DP's wurden in Einsatzreserve umbenannt und letztendlich wussten viele S1 Abt. selber nicht mehr, wie denn nun mit einem beorderungswilligen Reservisten zu verfahren ist. Eine Vorschriftenänderung und ein Gerücht jagte das nächste ...

Doch aktuell scheint es wieder voran zu gehen, in geordnete Strukturen. Die SDBw hat sich sichrlich nicht darum gerissen, die ResUffze und ResFw übernehmen zu müssen, doch nun ist sie für uns zuständig und bald unsere primäre Anlaufstelle.

Wie mir mein S1 mitteilte, wird es sich wohl noch bis 2010 / 2011 hinziehen, bis die SDBw alle beorderten Reservisten erfasst hat. Solange muss man sich einen seinen S1 halten und schauen, das Bestmögliche aus der Situation herauszuholen. Klar, ein langer Atem unsererseits ist dazu mal wieder notwendig ;)

Das mit der benötigten Fach ATN für die Fw Beförderung sehe ich ebenfalls kritisch, doch mein S1 hat die Problematik schon gelöst ;)
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miguhamburg1

@ Snake und Holgi:

Ohne Zweifel ist es mehr als ärgerlich, was viele von den massiven Umstrukturierungen und (Groß) Verbandsauflösungen betroffenen Reservisten (dies gilt ausdrücklich für Unteroofiziere und Offiziere!). Viele langjährig sehr engagierte Reservisten waren damit von einem Tag auf den anderen ihren MobDP los, nicht wenige wurden ausgekleidet und nur einzelnen konnte zunächst ein ErsatzDP angeboten werden. Da ist Einiges nicht so gelaufen wie beabsichtigt, was aber vor allem daran lag, dass die Veränderungsfrequenz von der politischen Führung zu schnell getaktet und verwaltungsmäßig einfach nicht imselben Tempo nachvollzogen werden konnte.

Mittlerweile gibt es ja glücklicherweise wieder viele Beorderungsdienstposten unabhängig vom Status der Reservisten. Und zwar quer durch alle TSK/ORGBer, vor allem durch die Möglichkeit der Spiegeldienstposten, die es in großer Anzahl gibt. Allein in unserem DivKdo gibt es knapp 30 solcher DP - Vom Oberst d.R. bis zum HF/SF d.R. durch alle Dienstgrade hindurch. Zusätzlich gibt es noch die echten V-Dienstposten in allen Stabsabteilungen...

Dass die Personalführung der UffzdR an die SDBw ging, ist doch konsequent, da es für die ResOffz seit jeher die zentrale Führung im PersAmt gab. Dies sorgt auch für mehr Gerechtigkeit, weil echte Eignungsreihenfolgen gebildet werden können.

Allerdings muss man nicht Soldat der Einsatzreserve sein, um befördert zu werden! Jeder auf einem DP in der Bundeswehr beorderte Reservist wird nach Vorliegen der Voraussetzungen innerhalb seiner Eignungsreihenfolge zeitlich versetzt befördert. Hierzu zählen zuerkannte ATN, entsprechende Mindest-WÜ-Tage sowie entsprechende Beurteilungen.

Holgi33

@miguhamburg1
Hast Du vollkommen Recht!

Jedoch bleibt ein Problem:
Wie sollen die angehenden Feldwebel die ATN's erhalten, wenn die notwendigen Lehrgänge geschlossen für Reservisten sind oder viel zu lange (zeitlich) dauern?

Alleine der Feldwebel-Lehrgang Heer dauert 6 Wochen und für die meisten beruflich schon kaum vereinbar. Und nach einem Lehrgang möchte man schon befördert werden. Die Zeiten als Mannschafter auf diesen Lehrgang zu kommen sind nun auch vorbei.

Schau mal in die Excel-Tabellen der SDBw:
Die meisten freien Dienstposten sind Uffz m.P. Stellen.

Für Reservisten müssen ganz schnell andere Möglichkeiten geschaffen werden sonst bekommt die SDBw die Stellen nie besetzt.

miguhamburg1

@ Holgi: Woher wissen Sie, dass die SDBw mit Excel-Tabellen arbeitet???

Die Stellenbesetzung auf Offz- und Uff-Dienstposten weist einige Besonderheiten auf. Zunächst einmal muss man schauen, wo die offenen DP im Schwerpunkt zu finden sind. Unabhängig von möglichen Fehlentwicklungen, zu denen ich noch gleich eingehe, ist es für beide. SDBw und PersAmt Bw sehr schwer, die ResDP in den neuen Bundesländern zu besetzen. Jede(r) Reservist(in) muss ja vor der Beorderung dieser Planung/Beorderung explizit zustimmen. Und daran hapert es schon. Aus meiner Zeit beim PersAmt weiß ich, dass selbst viele attraktive DP (OTL/O) in den neuen Bundesländern nicht besetzt werden konnten, und zum Teil ist dies heute noch so.

Das Problem mit den Lehrgängen ist natürlich etwas Anderes: Erst einmal ist es natürlich vollkommen schlecht, wenn Lg zur Voraussetzung für die Besetzung von DP gemacht werden, diese aber nicht für Reservisten geöffnet sind. Ohne nähere Kenntnis der Sachlage neige ich aber dazu, dass hier ein systemischer Fehler vorliegt. Tipp: Als Reservist Meldung an "seinen" Abteilungsleiter an der SDBw schreiben, die Sachlage darstellen und bitten, einem zu erklären, wie die weitere Förderung aussehen wird. Falls unbeorderter Reservist: Eingabe an den Wehrbeauftragten.

Wieder anders verhält es sich mit der Lehrgangsdauer: Wo wollen Sie da die Grenze ziehen? Wir haben sehr engagierte Reservisten bei uns im Kommando, die würden gerne die Lehrgänge besuchen, werden von ihren Arbeitgebern (die der WÜ ja ebenfalls zustimmen müssen) noch nicht einmal für Drei- oder Vierwochenlehrgänge "freigegeben". Da eine pauschale Aussage zu treffen, halte ich für ziemlich schwer. Sicher sind aber 6 Wochen schon eine sehr hohe Hürde, die wahrscheinlich nur von Arbeitssuchenden und Beschäftigten im öffentlichen Dienst gemeistert werden könnte.

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