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Infos zum Thema Beförderung zum Feldwebel d.R.

Begonnen von snake99, 20. Oktober 2009, 17:49:15

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Fitsch

I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

wolverine

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Holgi33

Aus einem anderen Forum:

ZitatDieses leidige Thema hat mich und viele andere auch erreicht. Von unseren 26 Lehrgangsteilnehmern sind 4 Feldwebel geworden. Die Mannschafter müssen höchstwahrscheinlich den Uffz-Lehrgang besuchen um Uffz zu werden. 1 Jahr später Stuffz und noch ein Jahr später Feldwebel. Die ATN´s für seinen Beorderungsdienstposten kann man dann nur am jeweiligen Arbeitsplatz erwerben welchen man zwischenzeitig immermal besuchen muss und sich die ATN´s anerkennen lassen.

snake99

Da scheint einer der Kameraden des letzten Fw Lg's in Hammelburg der Autor des Postings gewesen zu sein. So wie er den Beförderungsweg beschrieb, wurde es mir auch seitens der SDBw mitgeteilt.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Holgi33

Dann sollen die Mannschafter nach dem FwLehrg noch den UffzLehrg machen?

Da kann ich nur drüber  :D :D :D

Eine Beförderung zum Uffz wäre für mich das naheliegenste.

snake99

Ich würde es einen internen Systemfehler nennen. Wie kann man einen Mannschaftssoldaten auf einen Fw Lehrgang kommandieren, wenn er noch nicht mal den Uffz Lg besucht hat? Das ist unlogisch! Man würde zivil auch niemanden auf einen Meisterlehrgang schicken, wenn er noch nicht mal Geselle ist ;)

Daher sollte man die Lg Vorraussetzungen für den Fw Lg schnellst möglich anpassen und darauf verweisen, dass eine erfolgreiche Prüfung zum Uffz ebenfalls erforderlich ist.

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wolverine

Und aktiv gilt das dann nicht? Da gibt es Direkteinstieg als Fw. Ich werde mich wenn ich Zeit habe ´mal der Sache annehmen.
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snake99

#112
Es geht ja nicht darum, dass ein Mannschaftssoldat auf den Fw Lg kommandiert wird. Das hat seine Richtigkeit nach den bisherigen Voraussetzungen. Es geht darum, dass den Kameraden im Mannschaftsdienstgrad gesagt wurde, dass sie nach dem Lg zum Fw befördert werden, und das ist falsch, weil gem. Zdv 20/7 nicht zulässig.

Ebenfalls ist nach bisherigen Lg Vorraussetzungen kein bestandener Uffz Lg als Voraussetzung für den Fw Lg gefordert.

Neu ist, dass man gem. §22 Abs. 5 SLV sofort zum Fw d.R. befördert werden kann, wenn die entsprechende zivile Berufsausbildung vorhanden ist, die dem späteren militärische Dienstposten gleich kommt.

Wer z.B. auf der Stelle des "IT Fw" sitzt, könnte sofort zum Fw vorläufig ernannt werden, wenn er z.B. ziviler "IT Betriebswirt" ist. Dennoch müsste auch der Kamerad die vorgeschriebenen Lehrgänge noch später besuchen.  
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Holgi33

@snake99
Je nach Dauer der Wehrdienst und Dauer von Beorderung inkl. Wehrübungen sehe ich eine Umgleichbehandlung zwischen Aktiven und langjährigen Reservisten:

ZDv 20/7 Nr. 212
Für Reservefeldwebel-Anwärterinnen und Reservefeldwebel-Anwärter
mit bestandener Feldwebelprüfung, die bei Beendigung eines mindestens dreijährigen Wehrdienstes die sonstigen Voraussetzungen (Nr. 218) erfüllen, können mit Wirkung des Tages zum Feldwebel der Reserve befördert werden, der dem Ende des Wehrdienstes folgt.

Beispiel:
Ein Mannschaftsdienstgrad als Reservist, vormals W15, über Jahre beordert inkl. jährlicher WÜ wird benachteiligt, da Nr. 212 nicht bei ihm angewendet wird. Das gleiche gilt für einen als Uffz entlassenen Soldaten (evtl. ehem SAZ 2) der dann noch StUffz werden muss.

snake99

#114
Jein, in der Zdv steht aber auch ganz klar, dass zur Fw Beförderung eine Dienstzeit als Uffz o.P. notwenig ist.

Die bisherige Problematik scheint darin zu liegen, dass Reservisten auf einen Lg kommandiert wurden, den sie theoretisch nicht hätten besuchen dürfen ;)

Kein aktiver Soldat mit FA Zusatz im DstGrd würde erst auf den Fw Lehrgang kommandiert, wenn er nicht den Uffz Lg besucht hätte. Und auch der aktive Kamerad FA muss seine Standzeiten als Uffz o.P. absolvieren, damit er Fw werden kann ;)  

Ich habe noch im Hinterkopf:
mind. 1 Jahr Mannschaftssoldat ist Vorraussetzung zur Uffz Beförderung.
1 Jahr Uffz ist Vorraussetzung zur Stuffz Beförderung.
Nach einem Jahr Stuffz bzw. 3 Jahren Wehrdienst, kann frühestens zum Fw befördert werden.

Der letzte Satz ist ein wenig schwammig in der Vorschrift formuliert, soll aber die Kameraden ansprechen, die direkt als SU in die Bw eingestiegen sind. Ein "Neckermann SU" konnte frühestens nach 3 Jahren Dienstzeit (bzw. Wehrdienst, so wie es die Vorschrift formuliert) zum Fw befördert werden. Da der SU DstGrd Voraussetzung für die Fw Beförderung ist, musste auch nicht explizit angesprochen werden, dass dieser Satz nicht für Mannschaftssoldaten gilt.
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Holgi33

Genau "schwammig".

Vielleicht wird Abhilfe geschaffen?

Es soll eine neue ZDv kommen die sich Laufbahnverordnung Reserve nennen soll, oder so ähnlich.

ZDv 10/3 oder 10/30.

Hat da schon jemand Informationen?


MediNight

Snake99:

Leider knapp daneben, aber dennoch gewaltig vorbei ;) ! Es gibt nämlich für Feldwebelanwärter der aktiven Truppe überhaupt keinen Unteroffizierslehrgang mehr!

Die Herrschaften machen den Feldwebelanwärter-Lehrgang, Teil 1, und danach den Teil 2! Und es ist definitv NICHT so, dass der Teil 1 dem Unteroffizierslehrgang entspricht! Vielmehr sind die Inhalte der frühewren Lehrgänge mehr oder weniger "durcheinandergemischt"!

Ich habe es bereits erlebt, dass wir einen Soldaten frisch aus der AGA als Gefreiten bekommen haben, ihn ca. sechs Wochen bei uns in der Einheit hatten, und ihn danach sofort zum FAL, Teil 1, mit anschließendem Teil 2 an die Schule kommandiert haben. Das ist auch logisch und richtig so, weil danach im Fachdienst z. B. die ZAW kommt, ohne deren Abschluß eine Beförderung zum Feldwebel gar nicht erfolgen wird!

Was allerdings der frisch beförderte Feldwebel nach ca. 2 Jahren ZAW noch von seinen FALs weiß, dürfe nicht mehr allzu viel sein ;) !

MediNight

Ups, da habe ich doch noch etwas übersehen!

Ein "Neckermann-SU" hatte schon immer seit es diese Möglichkeit gibt eine "virtuelle Vordienstzeit" von 2 Jahren aufgrund seines höheren Dienstgrades bei Einstellung und konnte daher schon immer nach einem Jahr bei der Bundeswehr Feldwqebel werden!

Quelle: ZDv 20/7, Ziffer 128 in Verbindung mit Ziffer 114!

snake99

#118
@Medi Night

Hm, das habe ich noch etwas anders in Erinnerung, aber da du der aktiven Truppe angehörst und es von daher wissen musst, will ich nicht widersprechen ;)

Ich meine es wie gesagt so in Erinnerung gehabt zu haben, dass der Soldat, der direkt als SU eingestiegen ist, erst nach 3 Dienstjahren zum Fw befördert werden konnte. Der Kamerad der sich hoch gedient hat konnte erst nach 4 Jahren befördert werden.

Aber gut, offensichtlich hat sich dahin gehend etwas geändert.

Was ist denn dann mit den FA's? Werden die tatsächlich direkt nach dem Fw Lg Teil 1, Teil 2 sowie ZAW sofort vom Mannschaftssoldaten zum Fw befördert, oder müssen die erst noch die DstGrd Uffz sowie Stuffz durchlaufen? 
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Holgi33

MediNight hat da Recht. Deshalb verwundert mich auch die ganze Vorgehensweise der SDBw.

Dei FA's werden nach Abschluß der Lehrgänge Feldwebel. Du musst dich heute, bevor Du SAZ wirst, klar für eine Laufbahn entscheiden. Vom Uffz Fachdienst zum Fw Truppendienst zu wechseln ist nicht ganz einfach.

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