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Künftig nur noch 6 Monate Grundwehrdienst

Begonnen von schlammtreiber, 22. Oktober 2009, 16:59:01

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diez

Zitat von: schlammtreiber am 17. März 2010, 11:41:57
Das ist vorerst alles "soll", noch nicht "ist". Also abwarten. Den Soldaten, die es betrifft, wird das zeitig mitgeteilt (war bei anderen Umstellungen auch nicht anders).

mal angenommen es wird beschlossen, wie sieht es dann aus? wie stehen hier die chancen?

Oscar Golf Mike

@ diez

Geplant war es ab 01.2011 der BMvG will es vorziehen auf Okt.diesen Jahres aber das
scheint noch nicht durch zu sein,handelt sich wohl nur noch um ne Formalität.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

schlammtreiber

Zitat von: diez am 17. März 2010, 11:44:15
mal angenommen es wird beschlossen, wie sieht es dann aus? wie stehen hier die chancen?

Dem Wortlaut der Pressemeldungen entnehme ich, dass es dann erst die ab Oktober einberufenen GWDL betrifft - ist aber jetzt keinesfalls sicher, denn wortgetreue Interopretationen sind bei solchen Kurzmeldungen immer ein Problem  ;)
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spunktsehrgut

Ich trete meinen GWD am 01.07.2010 für 9 Monate + 3 Monate an. Würde nun jemandem mit dem Eintrittsdatum 01.10.2010 und den gleichen Vereinbarungen wie bei mir automatisch auf 6 Monate + 3 Monate "umgewandelt" oder müsste man sich dann neu informieren und ggf. diverse Papiere unterschreiben ?!  ???

Timid

#79
Zitat von: schlammtreiber am 17. März 2010, 11:30:37
Zitat von: Timid am 17. März 2010, 10:52:50Wenn man aber in dem Zuge das gesamte Wehrpflicht-Konzept anpasst, könnte ein sechsmonatiger Dienst allerdings durchaus Sinn machen.

Du meinst als "Schnupperkurs Bw" um mehr Freiwillige zu gewinnen, die sich dann verpflichten?
(nehme ich mal an)  ;)

Du kennst ja meine Einstellung zur Wehrpflicht ;)

Nein, sowas meinte ich nicht explizit. Ich denke, dass man auch 6 Monate Pflichtdienst so gestalten kann, dass die Bundeswehr etwas davon hat, und die Wehrpflichtigen nicht nur irgendwelche "Gammeldienste" aufgedrückt bekommen können, weil für eine Einarbeitung keine Zeit bleibt. Auch wenn das Beispiel auf Grund der Umstände etc. etwas hinkt: In Dänemark arbeitet man (in der Regel) mit 4 Monaten Wehrdienst (AGA) plus "Wehrübungen", verteilt über mehrere Jahre.

Die Ideen, die auf BMVg.de nachzulesen sind, können schonmal ein Anfang sein: Wehrpflicht verkürzt auf 6 Monate, statt der AGA ein "Basisausbildungsmodul" von 2 Monaten, nach dem die Soldaten (soweit möglich) zivilberuflich eingesetzt werden, oder eine weitere einmonatige Ausbildung erhalten, bevor sie auf die Truppe losgelassen werden. Also alles stärker darauf konzentriert, den Wehrpflichtigen seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend sinnvoll einzusetzen.

In diesem Zusammenhang:

Zu Guttenberg präsentiert Vorschläge zur Wehrdienstreform

Den gesamten Artikel gibt es hier auf BMVg.de.




Zitat von: diez am 17. März 2010, 11:38:02wie ist das mit Leuten, die zur AGA jetzt im April 2010 eingezogen werden?
Betrifft die das auch?

Nein.

Zitat von: Oscar Golf Mike am 17. März 2010, 11:47:53Geplant war es ab 01.2011 der BMvG will es vorziehen auf Okt.diesen Jahres aber das scheint noch nicht durch zu sein,handelt sich wohl nur noch um ne Formalität.

Was ich an anderer Stelle schon prophezeit hatte: Die Wehrpflichtigen, die zu dem Zeitpunkt, ab dem die verkürzte Wehrdienstdauer gilt, schon Wehrdienst leisten, würden damit in den "Genuss" kommen, ebenfalls nur die 6 Monate leisten zu müssen. Nichts neues, gab es bei der Verkürzung von 10 auf 9 Monate auch.

Zitat von: spunktsehrgut am 17. März 2010, 15:54:14Würde nun jemandem mit dem Eintrittsdatum 01.10.2010 und den gleichen Vereinbarungen wie bei mir automatisch auf 6 Monate + 3 Monate "umgewandelt" oder müsste man sich dann neu informieren und ggf. diverse Papiere unterschreiben ?!  ???

Bei der letzten Verkürzung war es so, dass die W10er auf W9 heruntergestuft wurden. Man konnte jedoch auch direkt an Ort und Stelle auf diese Verkürzung verzichten (und musste entsprechende Anträge/Papiere ausfüllen) und damit einen FWDL-Monat (mit entsprechender Besoldung etc.) hinten dran hängen.

Ich könnte mir vorstellen, dass etwas ähnliches wieder möglich sein wird.
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RD

Guttenberg äußert sich zum neuen Wehrdienstkonzept:
http://www.youtube.com/v/fUZ0eTUIuDM&color1=0xb1b1b1

snake99

#81
Das mit der 2-monatigen AGA hatten wir ja schon ... die AusKp's werden sich freuen ;)

Weiß zufälliger Weise jemand, ob die Ausbildung zum Sicherungs- und Wachsoldaten dann immer noch Bestandteil der AGA sein wird? Könnte mir gut vorstellen, das die SWA (Sicherungs- und Wachausbildung) ein Revival erleben wird :)

Mich macht jedoch der Satz von KZG stutzig, dass über den GWDst den "jungen Menschen gezeigt werden soll, dass die Bw ein attraktiver Arbeitgeber ist". Soll hier der GWDst etwa nur noch zur Rekrutierungsmaßnahme der ZNwG's genutzt werden?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

miguhamburg1

Liebe Kameraden, ginge es nach Teilen der Regierung, würde die Allgemeine Wehrpflicht zumindest ausgesetzt werden. Nun haben wir allerdings seit Jahrzehnten die Tatsache, dass sich über 60 % der SaZ zur Verpflichtung erst durch/nach Ableistung ihres Grundwehrdienstes entschlossen haben. Dieser Trend ist auch über die letzten Jahre ungebrochen so. Heißt also umgekehrt, auch bei boomender Wirtschaft war der GWD ein Garant dafür, dass es hohe Bewerberzahlen für Verpflichtungen gab. Also ist auch davon auszugehen, dass dieser Trend auch dann bestehen bleibt, wenn die Wirtschaft jetzt und in den kommenden jahren wieder (mehr) floriert.

Deshalb ist es natürlich konsequent und folgerichtig, die Umsetzung der Wehrpflicht weiterhin zu betreiben! Und neben der Tatsache, dass sie dazu beitragen soll, die Bewerberzahlen an den ZNWg und OPZ auf stabilem Niveau zu halten, gibt es in der Tat in der Truppe und in Stäben eine ausreichende Zahl an DP, an denen keine spezifische Ausbildung erforderlich ist. Oder DP, bei denen man seine vorhandene berufliche Qualifikation nutzen kann.

Die Angelegenheit mit der Wachausbildung ist noch nicht abschließend geklärt. Wie Sie sicher wissen, werden weiterhin militärische Sicherheitsbereiche mit elektronischen Zugangsberechtigungsanlagen ausgestattet, die die Torposten klassischer Art überflüssig machen. Dies dient dem Ziel, flächendeckend auf Zivilwachen umzustellen, um die Dienstbelastung der Soldaten in den Standorten weiter zu reduzieren. Insofern wird die "klassische Wachausbildung" allmählich an Bedeutung verlieren.


Großer Leviathan

Ich hätte mal ne Frage zum anstehenden 6 monatigen Wehrdienst. Scheiden die Kameraden dann als Gefreite aus, oder werden sie zu Ende ihrer Dienstzeit noch zu Obergefreiten befördert?
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

schlammtreiber

Zitat von: miguhamburg1 am 18. März 2010, 14:41:46
Deshalb ist es natürlich konsequent und folgerichtig, die Umsetzung der Wehrpflicht weiterhin zu betreiben!

"Deshalb" bezieht sich in diesem Fall auf die erhofften Verpflichtungen aus der Truppe heraus. Ob diese Rekrutierungsfunktion allerdings ein hinreichender Grund für "schwerwiegende Eingriffe" in das Leben der (männlichen) Staatsbürger ist, könnte zumindest unter bestimmten Juristen für Diskussionsstoff sorgen  ;D
Semper Communis
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miguhamburg1

Ja sicher, das wird es.... aber wir haben ja diverse Rechtssprechung höchster gerichte auf unserer Seite... :)

AriFuSchr

naja, bei den bisherigen Urteilen stand ja stets die Landesverteidigung noch mit im Vordergrund für die Begründung dieses Zwangsdienstes und seine Rechtfertigung für diesen "schwerwiegenden Eingriff" in das unbeschwerte Leben junger, männlicher Bundesbürger.

Wenn nun mehr und mehr die Armee im Einsatz in den Vordergrund rückt, hat das mit der Landesverteidigung und mit den Wehrdienstleistenden wenig bis gar nichts mehr zu tun. Die Rekrutierungsquote für die Gewinnung von SaZ ist sicher interessant, aber eigentlich geht die Bundeswehr hinsichtlich ihrer Nachwuchsgewinnung doch einen anderen Weg. Jedenfalls wird dieser Weg favorisiert -Zentren für Nachwuchsgewinnung - Offiziersbewerberzentrale mal als Stichwort.
Es wird mit Sicherheit Juristen geben, die hier Anknüpfungspunkte sehen
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

miguhamburg1

AriFuSchr, meines Wissens war dies nie ein Thema, denn es ging in allen zurückliegenden Verfahren der letzten Jahre stets um die "Wehrgerechtigkeit" und zu keinem Zeitpunkt um die Frage der Aufträge der Bw. Und die Wehrgerechtigket wird durch W 6 - wenn es so praktiziert wird wie angekündugt - zweifellos erhöht werden.

Und die OPZ gibt es schon seit Anbeginn der Bundeswehr und die ZNwG sind Nachfolger der früheren Freiwilligenannahmestellen. In Bezug auf SaZ, vor allem Uffz/Fw-Nachwuchs haben sich die Auswahlverfahren geändert, aber nicht der Zugang.

snake99

Lieber migu,

aber es kann doch nicht angehen, dass ein Soldat (GWDL'er) nicht mehr die Grundsätze des Wachdienstes erlernt?

1. Es sind noch lange nicht alle Kasernen mit den genannten elektronischen Zugangsanlagen sowie zivilem Wachpersonal ausgestattet und
2. was passiert, wenn der Soldat im Rahmen einer Übung in einem ausgerufenen MSB auf einem StOÜbPl oder einem zivilen Gelände tätig werden muss?

Soll dann etwa der Uffz oder der Fw nachts Streife laufen, weil der Mannschaftssoldat nicht in UZwGBw sowie den geltenden Wachvorschriften ausgebildet wurde? Das kann's ja wohl nicht sein oder?

Zur internen Rekrutierung fällt mir folgendes ein:
Wenn ich richtig informiert bin war es von 2003-2008 mit Masse so, dass SaZ DP's ausschließlich mit externen Bewerbern via ZNwG besetzt wurden. Selbst wenn ein KpChef oder Spieß einen geeigneten Kandidaten GWDL hatten, durften sie ihn nicht nehmen, da die personalführenden Stellen dies unterbunden hatten. Laut dem User Kameraden "KpChef" ist erst seid 1-2 Jahren diese Politik wieder gelockert worden und die Bw fossiert wieder die interne Besetzung von SaZ DP's via GWDL'er.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Timid

Zitat von: snake99 am 18. März 2010, 21:27:38Wenn ich richtig informiert bin war es von 2003-2008 mit Masse so, dass SaZ DP's ausschließlich mit externen Bewerbern via ZNwG besetzt wurden.

Da bist du falsch informiert. Bei diesem Verfahren ging es um die Weiterverpflichtung oder den Laufbahnwechsel von SAZ - nicht um den Wechsel vom GWDL/FWDL zum SAZ! Ansonsten hätte die Bundeswehr ein massives Problem, da Wehrpflichtige schon seit langem einen nicht unwichtigen Beitrag zur Deckung des Personalbedarfs leisten - durchschnittlich über 25% der OA und über 40% aller sonstigen SAZ!
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