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Testament und Vollmachten wegen Auslandseinsatz !

Begonnen von momanddad, 29. Oktober 2009, 09:55:10

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momanddad

Hallo ,
wollte mal von Euch wissen welche Vollmachten ich meinen Eltern ausstellen sollte,
bevor ich nach Afghanistan gehe.
Da ich Single bin und keine Kinder habe.
Ich will halt nix vergessen und habe hier auch keine Hinweise gefunden.
Welche Vollmachten habt ihr hinterlassen.

schlammtreiber

Besonders wichtig sind natürlich Kontovollmachten, generell alles was finanziell zu regelnde Dinge angeht (Wohnung/Miete, Versicherungen...) und auch Behördenangelegenheiten.
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momanddad

Danke,
also Bankvollmacht habe ich schon erledigt und das Testament ist auch geschrieben.
Brauche ich was für meine Versicherungen ?

snake99

#3
Ich habe während meiner Einsätze einer Person meines Vertrauens x blanko unterschriebene Überweisungsträger gegeben. Das war wesentlich einfacher, als eine komplizierte Kontovollmacht zu beantragen. Heute könnte dieses eigentlich schon entfallen, da an dem meisten Einsatzorten Internet verfügbar ist und man via Onlinebanking seine Bankgeschäfte tätigen kann. Ich kann nur empfehlen, ständig wiederkehrende Zahlungen (Miete, Strom, Telefon, etc.) via Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag im Vorfeld zu automatisieren.

Meine Post hatte ich während des Einsatzes via Nachsendeauftrag ebenfalls zu dieser Vertrauensperson umgeleitet.

Bezüglich des Testaments habe ich mir keine Gedanken gemacht. Wäre ich nicht mehr nach Hause gekommen, hätte sich meine Familie um alles gekümmert. Was letztendlich mit meinen Sachen passiert wäre, wäre mir egal gewesen, da ich ebenfalls Single und kinderlos war.

Bezüglich Versicherungen etc. könnte man eine "Verhandlungsvollmacht" schreiben, in dem Sinne von "Hiermit erteile ich Herrn Frau XY die Vollmacht mich in allen Angelegenheiten zu 100% zu vertreten bis zum Datum XXX".
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

AriFuSchr

eine entsprechende Vollmacht müsste in etwa den Wortlaut haben ...erteile ich hiermit Vollmacht zur Vertretung in allen Angelegenheiten - oder die Vollmacht auf bestimmte Angelegenheiten zu reduzieren, (z. B. finanzielle Angelegenheiten usw.).
Die Vollmacht unterliegt grundsätzlich keiner Formvorschrift. Sollen Grundstücksverfügungen mit in die Vollmacht einbezogen werden, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Ohne eine schriftliche letztwillige Verfügung (oder ein Nottestament) gilt im Todesfall das gesetzliche Erbrecht. Das heißt, bei einem nicht verheirateten, kinderlosen Erblasser erben die Eltern, Großeltern oder die Seitenlinie (Geschwister) ein evtl. Lebenspartner würde leer ausgehen. Bei einem kinderlosen, verheirateten Erblasser gibt es ohne entsprechende Verfügung ein Pflichtteilsrecht für die gesetzlichen Erben.

Dieser Aspekt sollte schon in die Überlegungen einbezogen werden.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

wolverine

Zitat von: AriFuSchr am 29. Oktober 2009, 12:55:33
Sollen Grundstücksverfügungen mit in die Vollmacht einbezogen werden, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Nur wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt wird; ansonsten vgl. § 167 Abs. 2 BGB.
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snake99

Mal eine juristische Frage an den Experten :)

Kann man keine Vollmachten von vorn herein zeitlich befristet erteilen? Oder kommt es auf die Sache an?
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

schlammtreiber

Zitat von: AriFuSchr am 29. Oktober 2009, 12:55:33
Grundstücksverfügungen

Kann ich auch im Voraus die von mir im Einsatz eroberten und unterworfenen Gebiete juristisch sicher aufteilen?  ;D
Semper Communis
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wolverine

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AriFuSchr

#9
ZitatSollen Grundstücksverfügungen mit in die Vollmacht einbezogen werden, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Nur wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt wird; ansonsten vgl. § 167 Abs. 2 BGB.

Den 167 (2) kenne ich und wenn ich heute abend Zeit habe, werde ich auch mal den Palland dazu zu Rate ziehen  ;)

aber gehen wir mal von der Üb-Mun zur Gefechts-Mun, sprich von der Theorie in die Praxis:
den Notar möchte ich kennenlernen, der eine weder beglaubigte, noch beurkundete Vollmacht bei einem Grundstücksgeschäft zugrunde legt. Ich zweifle die Echtheit der Unterschrift an und aus is....

Im übrigen bestehen auch Banken und Versicherungen in der täglichen Praxis auf Vollmachten bei denen wenigstens eine notariell beglaubígte Unterschrift vorliegt.

ZitatKann ich auch im Voraus die von mir im Einsatz eroberten und unterworfenen Gebiete juristisch sicher aufteilen?
.. nur wenn Du die Ohren und Zähne der eigenhändig, nur mit dem Kampfmesser miterlegten Bären auch vorlegen kannst  ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

schlammtreiber

Zitat von: AriFuSchr am 29. Oktober 2009, 16:49:45

.. nur wenn Du die Ohren und Zähne der eigenhändig, nur mit dem Kampfmesser miterlegten Bären auch vorlegen kannst  ;)


Unmöglich. Zähne hab ich denen ausgeschlagen/zerschmettert, Ohren abgebissen und halb verdaut  :-\
Semper Communis
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wolverine

Kennst Du die sog. "Schrottimmobilien" und evtl. die Beschreibungen hierzu von Füllmich/Rieger? Das Prinzip beruhte auf Vermittlern, die durch eine (!) formlose (!) Unterschrift beauftragt wurden, die Immobilie zu erwerben und den Kredit der Bank zu besorgen. Gerade in der Praxis gibt es duzende Fälle von notleidenden Vollmachten.

Im Palandt ist es übrigens unter der RN. 2 ;)
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Rollo83

Also ich kann als Tip nur geben die Kontovollmacht nicht der Freundin/Verlobten/Frau auszustellen. ;D ;D ;D ;D

AriFuSchr

... die Schrottimmobilienthematik ist mir nicht unbekannt, wobei ich sie mehr von der steuer- und "betriebswirtschaftlichen" Problematik her kenne.
Gerade auf der Grundlage dieser notleidenden Vollmachten hat -jedenfalls bei seriösen Vertragspartnern- ein Umdenken im Hinblick auf die Anforderungen an die Vollmacht stattgefunden, jedenfalls bei unseren schwäbischen Notaren hier im Ländle  ;)

...für gleich zwei Fehler im "Palandt" entschuldige ich mich hiermit.  :-[

Ich hab mir die RN. 2 grade zu Gemüte geführt.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

ulli76

Um zum Thema zurück zu kommen: Verischerungen sollte man vorher über den Einsatz informieren. Wenn´s dumm läuft kann´s nämlich sein, dass die im Falle eines Falles sonst nicht zahlen.

Ansonsten: Du bekommst im Rahmen der vorbereitenden Ausbildung normalerweise ein Heft, wo drinsteht, was man vorher regel sollte.
Wichtig ist, dass die Person deines Vertrauens auch die wichtigen PApiere finden kann. Allerdings ist das bei einem Single nicht ganz so wild wie bei einem Vamilienvater/Mutter.

Vollmachten für GRunstücke und Immobilien wirst du nicht brauchen. Es sei denn du vermietest evtl. was.
Eine Vollmacht für die Post um auch Päckchen und Pakete, Einschreiben zu empfangen ist sicher sinnvoll. Derjenige kann dir auch das Zeug nachschicken was wichtig ist/aussieht. So hab ich´s gehandhabt (ohne Vollmacht- hab keine wichtige Post erwartet).
Die meisten Rechnungen kann man per Online-Banking erledigen wenn jemand die Rechnungen in den Einsatz schickt. ODer du gibst jemandem die Kontovollmacht- aber überleg dir das gut, nicht dass das Konto am Ende leer oder überzogen ist (blos nicht die Freundin nehmen, lieber Eltern oder so).
Und du solltest deinem Vermieter Bescheid sagen, dass du ein paar Monate weg bist und dem einen Ansprechpartner nennen, wenn was sein sollte.
Hab übrigens mein Auto damals in die Kaserne gestellt und den Schlüssel nem Kameraden gegeben (war auch der, der die Post sortiert hat), ich fand´s z.B. im Winter wichtig, dass das Auto regelmäßig bewegt wird und es können ja mal Bauarbeiten an einer Straße stattfinden- nicht dass das Teil dann abgeschleppt wird. Und in der Kaserne hast nen gesichterten Parkplatz.

Natürlich kann man Vollmachten sowohl inhaltlich als auch zeitlich begrenzen.

Testament wurde ja schon angesprochen.

Es gibt übrigens die Möglichkeit einer Auskunftssperre für´s Einwohnermeldeamt. Einen Vordruck dafür gibt´s in der Einheit. Es geht drum, dass während deines Einsatzes nicht irgentjemand (Taliban, Terroristen, Piraten und andere Gestalten) deine Daten abfragen kann.

Übrigens gibt´s für nen Single nicht allzuviele Dinge, die so wichtig sind, dass sie nicht ein bischen warten können. Notfalls erledigst du das hinterher (Ich geh mal davon aus, dass du heil wieder heim kommst, und wenn nicht, kann es erstrecht warten.) mit einem Hinweis, dass du im Einsatz warst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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