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BFD in der Dienstzeit / Fernstudium

Begonnen von navysailor, 24. November 2009, 20:05:50

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navysailor

@miguhamburg1

Vielen Dank für die umfassende Antwort. Ich interpretiere das für Foren untypische "Sie" als postiv auf da ich vermute, dass ein Ranghohes BW Mitglied sich hier mit einmischt und endlich eine adequate Antwort zu Tage fördert. Vielen Dank.

Sie haben in meinen Augen recht und wir werden es exakt so machen. Meine Lebensgefährtin ist genau wie ich Mitglied des DBwV. Ich habe bereits Kontakt in diese Richtung aufgenommen und werde den von ihnen empfohlenen Schritten folgen.

Auch vielen Dank an wolverine - diese Antworten ermutigen uns.

MFG Uli

Rollo83

Ab welchem Dienstjahr würden einem die Mittel des BFD eigentlich zur Verfügung stehn.
Ich persönlich würde natürlich wenn es mit der Wiedereinstellung klappt so schnell wie möglich ein Fernstudium beginnen.Quasi direkt nach Feldwebellehrgang und Dienstpostenausbildung.Aber man wird mit Sicherheit nicht schon im 2. oder 3. Dienstjahr BFD Mittel in Anspruch nehmen können oder?

miguhamburg1

Diese Mittel stehen einem unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass man seine "Probezeit" hinter sich gebracht - also die Verpflichtungszeit endgültig besteht.

Es kann aber sein, dass der BFD zunächst nur Mittel im Vergleich zu der Zeit "freigeben" will, die man sich bereits erdient hat. In diesem Falle sollte man die Möglichkeit wählen, erhaltene Leistungen, die man sich noch nicht erdient hat, zurückzuzahlen, falls man aus welchem Grund auch immer die Verpflichtungszeit nicht einhält. Auch dies ist möglich.

Grundsätzlich bestimmt der Soldat selbst, wann, wofür* und in welchem Umfang er die BFD-Mittel für seine berufliche (Weiter) Qualifizierung einsetzen will.
* Natürlich im Rahmen des "Fördermaßnahmenkatalogs"

Rollo83

Was ist denn wenn ich dann ein Fernstudium mache dieses nachca 4 Jahren erfolgreich abschliesse und dann BS werde. Muss ich dann die verbrauchten bfd Gelder zurück zahlen? So ein Fernstudium koste um die 200 Euro im Monat, da würde dann doch ein stolzer Betrag zusammen kommen.

miguhamburg1

Tja, lieber Kamerad, wie es so schön heißt: Einen Tod muss der Mensch sterben...

Da BFD-Mittel nur SaZ zur Verfügung stehen, müssten Sie in dem geschilderten Fall die ja zu Unrecht empfangenen Mittel ganz sicher zurückzahlen. Außerdem würden Ihnen als SaZ 4 wohl auch nicht EUR 2.400/Jahr, also insgesamt EUR 8.800 in vier Jahren zur Verfügung stehen, sondern weniger.

Rollo83

Das man bei SAZ 4 nicht genug BFD Mittel hat ist klar.
Ich meinte das ja ehr so das man im 2. oder 3. Dienstjahr anfängt und dann nach ca 4-5 Jahren fertig ist.
Wenn man dann BS wird muss man 1. das Studium zurück zahlen und 2.hat das Studium gar keinen Sinn mehr mhhh.

Andi

Wenn man als SaZ die einem zustehenden BFD-Mittel ausschöpft und später BS wird muss man überhaupt nichts zurückzahlen, denn man hat die BFD-Mittel als SaZ und nicht als BS genutzt.
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Rollo83

Ah ok das ist eine interessante Sache und klingt ja eigentlich auch einleuchtend so.So lange der SAZ Vertrag besteht kann man Anteilig die BFD Mittel benutzen.

Rollo83

Ich muss mich hier mal kurz einklinken und fragen.
Das ganze jetzt mal an SAZ 12 Beispiel.
Also es gibt ja Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse.
Übergangsbehilfe ist der letzte Dienstbezug mal sechs und Übergangsgebührnisse gib es 3 Jahre lang nach DZE 75% der letztend Dienstbezüge.
Wie läuft das denn jetzt wenn man ein Fernstudium absolviert das Beispielsweise 36 Monate dauert und 12.000 Euro insgesamt kostet.
Hätte man dann quasi die kompletten Übergangsgebührnisse schon verbraucht?Wenn die 12.000 Euro mehr sind als man eigentlich durch die Übergangsgebührnisse zur verfügung hat muss man dann den Rest selber zahlen oder wird der Rest dann von der Übergangsbeihilfe abgezogen?
Oder wird das Fernstudium gar nicht von den Übergangsgebührnisse gezahlt sondern von der Übergangsbeihilfe?
Ich bin da grad etwas verwirrt.

Andi

 ??? Ich hoffe doch, dass du so selbständig bist selbst zu entscheiden womit du deine Rechnungen bezahlst. Oder meinst du die Bundeswehr zahlt deine Rechnungen für dich mit deinem Geld von deinem Konto?
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Rollo83

Naja mit der Antwort kann ich jetzt nicht viel anfangen.
Genau genommen, ja die Bundeswehr zahlt meine Rechnung von der Fernuni wenn es per BfD abgeleistet wird.
Besser gesagt da liegt ja meine Frage wie das geregelt wird.

bayern bazi

der bfd zahlt so lange - wie dir die gelder in der mazimalhöhe zustehen


fals die ausbildung länger dauert - must du den rest, der nicht mehr abgedeckt ist -  selber zahlen
falls die ausbildung teurer ist - must du auch den rest selber drauflegen



und wie immer - vorher alles beantragen und genehmingen lassen -

den sonst ???







must du alles selber zahlen  ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Andi

Zitat von: Rollo83 am 31. Dezember 2009, 15:14:07
Genau genommen, ja die Bundeswehr zahlt meine Rechnung von der Fernuni wenn es per BfD abgeleistet wird.

Was aber nichts mit Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnissen zu tun hat. Ich glaube du weißt eigentlich selber gar nicht, was du eigentlich wisen willst.
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Rollo83

Hat der BfD Anspruch nichts mit den Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe zu tun?Bekommt man für den BfD nochmals extra Geld?
Wenn ja dann wusste ich es nicht und bin schon mal weiter informiert als vorher.

bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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