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Frauen in der Bundeswehr bevorzugt?

Begonnen von Tenlei, 11. Dezember 2009, 15:46:42

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Tenlei

Liebe Community,
heute bin ich auf diese Anzeige in der Zeitschrift "Life and science" gestoßen:
http://s8.directupload.net/images/091211/egufbngm.jpg

Da stellte sich mir die Frage, weshalb eine so deutliche Diskriminierung der stattfindet, ausgerechnet von staatlicher Seite! Wenn ich mich nicht irre, heißt es im Grundgesetz, dass Mann und Frau gleich behandelt werden müssen. Ist dann ein Erzwingen der Steigerung der Frauenquote durch Bevorzugung der Frauen sinnvoll? Ist der letzte Satz nicht fast schon so etwas wie eine Provokation?
Selbstverständlich ist mir bewusst, dass Frauen heutzutage immer noch in Teilen diskriminiert werden, aber eine "Umkehrung" des Ganzen auf den männlichen Teil der Gesellschaft löst dieses Problem sicherlich nicht.

Ich hätte gerne dazu eure Meinungen und Argumente, da ich diese Thematik recht weitreichend finde (siehe "Überemanzipation" (leider kein besserer Begriff eingefallen))

Gruß
Tenlei
...sed nunquam peribo

mailman

Die Bundeswehr muss genauso wie Behörden und Ämter eine gewissen Frauenquote erfüllen. Solange die nicht erfüllt ist werden Frauen bei Bewerbungen und gleihcer Leistung eben bevorzugt.
(Ähnlich wie bei Schwerbehindertern)
Das ist keine Erfindung der Bundeswehr.


Großer Leviathan

Ich hab mal gehört, dass die Frauenquote bei der Bw 15% betragen soll und ca. 6% beträgt.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Tenlei

Zitat von: mailman am 11. Dezember 2009, 15:59:41
Die Bundeswehr muss genauso wie Behörden und Ämter eine gewissen Frauenquote erfüllen. Solange die nicht erfüllt ist werden Frauen bei Bewerbungen und gleihcer Leistung eben bevorzugt.
(Ähnlich wie bei Schwerbehindertern)
Das ist keine Erfindung der Bundeswehr.

Ah,interessant,war mir bisher nicht bekannt.
Aber weshalb wurde diese Frauenquote eingeführt?
Gibt es sowas auch für private Unternehmen?
Sollte nicht ausschließlich nach den Leistungen bzw. natürlichen Eigenschaften bewertet werden? Und von der Natur aus ist das männliche Geschlecht körperlich nunmal eher für den militärischen Dienst geeignet. Das soll jetzt nicht frauenfeindlich wirken, ich befürworte die Emanzipation, aber das ist eine sachliche Tatsache.
...sed nunquam peribo

mailman

Im zivilen gibt es das meines Wissens nicht. Da dürfte eher das AGG greifen.
Und im zivilen bleibt mir überlassen wen ich einstelle oder nicht.

Die Frauenquote gibt es auch ei der Polizei, Zoll usw.

Andi

Nur lässt sich der Bundestag nicht unbedingt durch Fakten verwirren, wenn es um Gleichstellung geht. ;)
Eine "Frauenquote" ist im Soldatinnen und Soldatengleichstellungsgesetz mit Inkrafttreten im Januar 2005 vorgeschrieben worden. Im Sanitätsdienst beträgt sie 50% in den restlichen Bereichen der Streitkräfte 15%. Dass diese Quote erfüllt wird ist sehr unwahrscheinlich.
Undemokratisch ist eher, dass Männer und Frauen in den Streitkräften durch eine Gleichstellungsvertrauensperson vertreten werden, diese aber nur eine Frau sein darf und diese auch nur von Frauen gewählt werden darf.

Für den restlichen öffentlichen Dienst und die zivile Wirtschaft gilt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz.

Gruß Andi
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ulli76

Übrigens werden Frauen bei nur gleicher Qualifikation bevorzugt (zumindest theoretisch). Ansonsten halt der bessere Bewerber.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

StOPfr

Zitat von: Andi am 11. Dezember 2009, 16:34:04
Für den restlichen öffentlichen Dienst und die zivile Wirtschaft gilt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz.
Könnte da nicht auch noch das Antidiskriminierungsgesetz greifen oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

Beispiel: Eine Bewerberin wird abgelehnt und die Begründung lässt vermuten, dass sie wegen ihres Geschlechts nicht eingestellt wurde, obwohl die Personalanzeige wie vorgeschrieben geschlechtsneutral formuliert war.
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Timid

Zitat von: StOPfr am 11. Dezember 2009, 18:02:02Könnte da nicht auch noch das Antidiskriminierungsgesetz greifen oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

Es gibt kein Antidiskriminierungsgesetz - das ist der umgangssprachliche Name für das Allgemeine Gleichstellungsgesetz ;)
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StOPfr

Danke, wieder schlauer geworden  ;).
Dann habe ich immerhin das richtige Gesetz gemeint...  :D
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Troubleshooter

Hm, ich mag vielleicht ein Brett vor dem Kopf haben, aber sind solche Stellenausschreibungen (kenne sie z.B. auch aus Universitäten), mit einer klar ausgesprochenen Bevorzugung, konform mit dem Grundgesetz?!?

Im Artikel 3 heisst es dort: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden."

Bitte nicht falsch verstehen: Ich bin mit Frauen in der Bundeswehr "aufgewachsen" und meine Erfahrung ist, daß Leistung nichts geschlechtsspezifisches ist. Meiner Meinung nach hat Tenlei mit seinem Denkanstoß der "Überemanzipierung" (schöne Kreation) gar nicht so Unrecht. Ich würde vielleicht sogar noch einen Schritt weiter gehen und zur Diskussion stellen, ob die von ihm zitierte Formulierung aus der Personalwerbung nicht sogar kontraproduktiv für die Frauen ist. Mit diesem Plakat im Hinterkopf und einer Frau vor sich, kommt sicher so mancher engstirnig angelegter Kamerad zu dem Schluss, dass sie eh' nur wegen der Frauenquote auf ihrer Stelle sitzt und dafür so mancher, vermeintlich "bessere" -was auch immer das dann heissen mag- männliche Bewerber auf der Strecke geblieben sei.
Don't take counsel from your fears.
- George S. Patton -

mailman

Es geht ja auch darrum das die Frauenquote noch nicht erfüllt ist. Vllt fällt diese Forumlierung weg wenn sie mal erfüllt ist.


Und nur wegen diesem Hinweis wird niemand bevorzugt. Man muss erst mal die gleich Leistung bringen. Und der männliche Bewerber der auf der Strecke geblieben ist, wird das wahrscheinlich nie erfahren.


Andi

#12
Zitat von: Troubleshooter am 12. Dezember 2009, 13:19:15
Hm, ich mag vielleicht ein Brett vor dem Kopf haben, aber sind solche Stellenausschreibungen (kenne sie z.B. auch aus Universitäten), mit einer klar ausgesprochenen Bevorzugung, konform mit dem Grundgesetz?!?
Im Artikel 3 heisst es dort: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes [...] benachteiligt oder bevorzugt werden."

Ja, denn es wird vorausgesetzt, dass bereits vorher eine Ungleichbehandlung im Sinne einer Benachteiligung von Frauen - vorliegt, welche mittels Bevorzugung bei gleicher Eignung nivelliert werden soll.
Eine solche Regelung kann in den Streitkräften allerdings durchaus kontreproduktiv sein, deswegen muss man auch die Geschichte des SGG kennen. Als das AGG im Bundestag ausgearbeitet wurde gab es den in SPD und FDP anerkannten Ansatz den Streitkräften der Bundeswehr und den Teilen der Wehrverwaltung mit Reservistenstellen ein eigenes Kapitel in diesem Gesetz zu widmen in dem die Bundeswehr großzügige Sonderregelungen bekommen hätte (und wir hätten heute definitiv keine Frauenquote). Die CDU (!) allerdings verweigerte dem ganzen die Zustimmung, schlicht, weil sie die Regelungen zu einschränkend empfanden. Also wurde das AGG ohne Bundeswehrregelungen geplant - und ein paar Jahre auf Eis gelegt. Als es dann wieder daran ging das AGG in Stein zu hauen fiel auf, dass es ja auch Regelungen für die Bundeswehr geben müsse, also entstand ein eigenes, völlig überreglementiertes Gesetz für die Gleichstellung der Soldaten - diesmal mit den Stimmen der CDU. ;)

Zitat von: Troubleshooter am 12. Dezember 2009, 13:19:15
Mit diesem Plakat im Hinterkopf und einer Frau vor sich, kommt sicher so mancher engstirnig angelegter Kamerad zu dem Schluss, dass sie eh' nur wegen der Frauenquote auf ihrer Stelle sitzt und dafür so mancher, vermeintlich "bessere" -was auch immer das dann heissen mag- männliche Bewerber auf der Strecke geblieben sei.

Mag sein, dann ist der Kamerad aber geistig nicht sehr fexibel. ;)
Zu den Hinweisen in Anzeigen und der verwendung der weiblichen Form zusätzlich zur männlichen ist die Bundeswehr gesetzlich verpflichtet (wie gesagt, völlige Überreglementierung).
Ob ich aber einen Soldaten vor mir habe, der mit seinen Aufträgen überfordert ist merke ich nicht an seinem Geschlecht, sondern daran, wie er/sie sich im täglichen Dienst gibt.

Gruß Andi
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ulli76

Gemäß dem Satz wird aber nicht eine Frau dem besseren Bewerber vorgezogen, sondern bei GLEICHSTAND wird halt die Frau eingestellt. Der Gleichstand ist aber nun mal die erste Voraussetzung.(Dass zumindest dem subjektiven Gefühl nach so zu sein scheint, dass Frauen auch bei schlechterer Eignung bevorzugt werden steht auf einem ganz anderen Blatt)
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schlammtreiber

Positive Diskriminierung ist, wie Andi bereits schrieb, bei "Minderheiten" erlaubt um bestehende Ungleichheiten auszubügeln. Unter "Minderheiten" im Sinne geknechteter rechtloser Grüppchen fallen hierbei auch Frauen, obwohl sie über 50% der Bevölkerung stellen. Die "Mehrheit" die nicht bevorzugt werden darf, weil sie vermeintlich die Welt beherrscht, könnte man beschreiben als "heterosexuelle Männer weißer Hautfarbe und deutscher Staatsangehörigkeit im Vollbesitz ihrer körperlichen und geistigen Kräfte".

So oder so ähnlich  ;)
Semper Communis
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