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Eiberufungsbescheid => Verwirrt

Begonnen von eule89, 14. Dezember 2009, 17:30:23

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eule89

hey hab ne kleine frage hab mein einberufungsbescheid bekommen.

und da sind so zwei blätter dabei wo druf steht beginn des dinstess und krankenkasse und irgendwie so firlefanz.

so jez die frage:  wer muss das ausfüllen und wer bekommt das nach dem ausfüllen.

danke schon mal im voraus.

hab in der sufu irgendwie nix drüber gefunden.

ahhhh.....  noch zweite frage: hab gehört man hat in den neun monaten urlaub. stimmt das? und wan und wie kann ich ihn antretten???
??? ??? ???

ulli76

(Erholung-)Urlaub ist erst nach der AGA vorgesehen. Muss beantragt werden (und tunlichst vorher mit dem unmittelbaren Vorgesetzten abgesprochen sein), entscheiden tut es letztendlich der Chef. Man wird dir aber rechtzeitig sagen, wie das im Detail in deiner Einheit geregelt ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

eule89

cool danke...aber zur ersten frage kannst du mir nix sagen??

MediNight

Wenn Sie krankenversichert sind, sollten Sie sich bei der Krankenkasse, bei der Sie versichert sind, zu Beginn des Wehrdienstes ab- und nach dem Ende des Wehrdienstes wieder anmelden! Macht soch Sinn, oder ;) ? Und genau dafür sind (theoretisch) diese Formulare!

In der Praxis macht dies entweder der Betrieb, bei dem Sie beschäftigt sind per EDV oder aber Sie gehen mit dem E.-Bescheid bei der Krankenlkasse vorbei und legen diesen dort vor, dann macht das die Krankenkasse auch so! Wichtig ist diese Anzeige des Wehrdienstes bei der gesetzlichen Krankenversicherung deshalb, weil diese Zeit des Wehrdienstes an die Zeit, in der Sie z. B. als Student bei Ihren Eltern krankenversichert sein können (bis zum 25. Geburtstag!) angehängt wird. Sie können dann also bis 25 Jahre und 9 Monate (als GWDL) bzw. bis 26 Jahre und 11 Monate (als FWDL) bei den Eltern kostenfrei mitversichert werden und würden so lange die Kosten für eine studentische Krankenversicherung sparen!

eule89

gut....danke für die antworten.

da ich ja jez azubi bin und dan nach der prüfung im januar übernommen werde bis zum dienstantritt, heißt das dan bin ich wieder bei meinen eltern mit versichert??? die sind aber andere krankenkasse als ich... ist das egal???

mfg

eule89

MediNight

Nein, das heisst es nicht, das Sie dann wieder bei Ihren Eltern versichert sind!

Das war nur ein beispiel, warum es so wichtig sein kann, z. B. wenn man als Student unter 25 Jahren noch bei den Eltern versichert sind! Sie als Azubi sind erstens selbst versichert, werden zweitens von Ihrem jetztigen Arbeitgeber mit der Begründung "Der Mann leistet seinen Wehrdienst!" abgemeldet und müssen nach dem Wehrdienst von einem eventuellen Arbeitgeber oder vom Arbeitsamt wieder angemeldet werden. dazu dienen /theoretisch) diese beiden Zettel. Praktisch erledigen das die Arbeitgeber und auch das Arbeitsamt heutzutage auf elektronischem Wege!

snake99

#6
@eule89

Der Hintergrund es ganzen ist dieser:
Während ihres Grundwehrdienstes unterliegen sie der Heilfürsorge der Bundeswehr. Sprich wenn sie krank werden, gehen sie nicht zu einem x beliebigen Arzt, sondern in den San Bereich der Bundeswehr.
Ihre ärztliche Versorgung wird somit von der Bw vorgenommen und ihre jetzige KV ist nicht für sie zuständig. Für einen evtl. Krankenhausaufenthalt ist es ähnlich, dann gingen sie in ein Bw Krankenhaus.
Sprich, sie haben mit der "zivilen Ärztewelt" für die Zeit ihres GWDst nichts zu tun.
Sehen sie es als Vorteil, denn die Bw verlangt keine 10€ Praxisgebühr und Medikamente bekommt man auch umsonst, sofern sie diese benötigen ;)

,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

MediNight

Lieber "snake99" man "unterliegt" nicht der Heilfürsorge der Bundeswehr, sondern man hat Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche und truppenzahnärztliche Versorgung!

Der Unterschied mag marginal sein, aber er existiert! Die BW hat definitiv KEINE freie Heilfürsorge!

snake99

Ich sprach ja auch nicht von der freien Heilfürsorge ;)
Da ich den Unterscheid kenne, habe ich nur von "Heilfürsorge" gesprochen ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Ob frei oder nicht.


Nach meinen Informationen haben nur Beamte Heilfürsorge. Aber auch net alle sondern z.B. Polizeivollzugsbeamte oder Feuerwehrbeammte

snake99

Mist, ich könnte schwören, dass ich noch irgendwo ein Schreiben habe, wo die Bw selber das Wort "Heilfürsorge" verwendet, anstatt "Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche bzw. zahnmedizinische Versorgung".
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

eule89

also vielen dank an alle die geantwortet haben... habs jetzt gerallt.

schönen vielen dank  :) :) ;) :D ;D ;D

kann von mir aus geclosed werden

RekrKp8

Zitat von: snake99 am 16. Dezember 2009, 16:29:57
Mist, ich könnte schwören, dass ich noch irgendwo ein Schreiben habe, wo die Bw selber das Wort "Heilfürsorge" verwendet, anstatt "Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche bzw. zahnmedizinische Versorgung".

Zumindest in SIGMARINGEN gab es im SanBereich eine Tür mit dem Schild "Heilfürsorge". Ob das immer noch da hängt, weiß ich nicht, allzu oft bin ich nicht dort.

MediNight

Die Abteilung Heilfürsorge eines Sanitätszentrums oder einer Sanitätsstaffel ist etwas komplett anderes! Hier werden u. a. Anträge auf Kuren und Hilfsmittel beantragt, Brillen bestellt, etc. ... !

Aber hören wir doch auf zu diskutieren, weil alles gesagt ist, nur noch nicht von jedem ;) ! Die Bundeswehr hat für ihre Angehörigen KEINE freie Heilfürsorge, sondern "nur" unentgeltliche truppenärztliche und truppenzahnärztliche Versorgung! Egal wie marginal die Unterschiede sein mögen, sie existieren und daher sind die beiden Begriffe "zwei Paar Stiefel"!

Beispiel: Ein Bundespolizist geht zu einem Arzt seiner Wahl und reicht anschließend die Rechnung für die Bemühungen des Arztes ein ---> freie Heilfürsorge!
Ein Soldat der Bundeswehr geht "nicht "einfach mal so" zu einem zivilen Arzt, wenn es sich nicht um einen absoluten Notfall handelt oder er keinen Überweisungsschein hat, weil er die Rechnung sonst selbst bezahlen kann. Der Kamerad geht zum nächsten Truppenarzt und wird ggf. von dort aus weiter überwiesen, sofern das notwendig sein sollte. Ansonsten wird er dort oder in einer anderen Einrichtung der Bundeswehr (Fachsanitätszentrum, BWK, etc.) behandelt ---> unentgeltliche truppenärztliche ... ;) !

Verstanden ;) ?

snake99

,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy