Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Unterkunft nach AGA?

Begonnen von Weezy, 18. Dezember 2009, 02:10:15

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Weezy

Hi Jungs und Maedels,

hab mal ne Frage und zwar:

Nach der Grundausbildung, besteht da die moeglichkeit noch weiterhin in der Kaserne zu wohnen? Z.b. natuerlich auch gegen Kosten?
Z.b. fuer ein paar Monate, bis ich ein Haus oder eine Wohnung dort gefunden habe? Oder gibt es da spezielle Unterkuenfte dann noch die man nutzen kann?? Oder muss ich das mit einer Wohnung bzw. Haus vorher bzw. waehrend der Grundausbildung alles klaeren?

Oder bleibt sowieso erst eine Gewisse Zeit in der Kaserne? Irgendwie habe ich diese Frage noch niemanden gestellt? hehehe

Bin 29 Jahre alt, SAZ12 Feldwebel Laufbahn

Rollo83

Also natürlich kann man in der Kaserne wohnen so lange genug Unterkünfte vorhanden sind.
Kosten wird es ca 100 € im Monat.Es nimmt sich ja nicht jeder Soldat eine Wohnung am Standort sondern viele wohnen in der Kaserne und pendeln am Wochenende nach Hause.Wenn sie mit UKV eingestellt worden sind, bietet ihnen die BW einen Makler an der ihnen bei der Suche hilft.

Weezy

Hey,

danke fuer die schnelle Antwort.

Naja, 12 Jahre lang wollte ich dann doch nicht in der Kaserne Wohnen hehe

Andi

Da du 29 bist wird dir nur auf Lehrgängen automatisch eine Unterkunft gestellt. Alles andere musst du beantragen! Ohne Antrag, kein Entscheid, keine Unterkunft.
Und es gibt viele Kasernen in denen du keine Unterkunft bekommen wirst, weil die Kapazitäten nicht ausreichen.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Weezy

Hi Andi,

danke fuer den Tipp, dann werde ich mich aufjedenfall um alles rechtzeitig kuemmern.

RekrKp8

Wie? 29 Jahre alt, jetzt Grundausbildung und SaZ12? D.h. das Dienstzeitende liegt jenseits der 40? Bemerkenswert!

Rollo83

Wie soll das überhaupt gehn.
Mit 29 Jahren und Feldwebel kann ja nur Wiedereinsteller sein und diese haben doch schon eine AGA gemacht?

mailman

Nein man kann auch mit höherem Dienstgrad einsteigen ohne WE zu sein.

RekrKp8

Vielleicht ist das ja nicht mehr so, aber wenn man das 40. Lebensjahr überschritten hat, wird man doch automatisch Berufssoldat?

Weezy

Hi,

ich bin kein wiedereinsteller. Von daher auch noch keine Grundausbildung gemacht. Ich habe nur abgeschlossene Berufsausbildung. War alles kein Problem, auch nicht mit den 12 Jahren. Hatte mich auch beworben als ich noch 28 war. Aber ihr wisst ja wie lange manche dinge da dauern. Erst hatten Sie mir gute Chancen fuer diesen Oktober mit Dienstbeginn gegeben, jetzt ist es der April 2010 geworden. Aber ich bin froh das ueberhaupt alles noch so gut geklappt hat.

Rollo83

Und wie kommt man so lange Zeit um den Wehrdienst herum?

Weezy

Ich hab mein Dienst schon geleistet fuer den Staat als Zivi damals :)
Wuenschte aber ich waere gleich zur Bundeswehr gegangen damals, naja, besser spaet als nie sag ich da nur hehehe

Rollo83

Ich will sie jetzt nicht persönlich angreifen aber wie kommt man dazu erst zu verweigen und dann doch zur BW zu gehn.
Zu verweigern ok wenn Gewissensgründe da sind den Dienst an der Waffe zu leisten kein Thema dafür gibt es ja den Ersatzdienst, aber dann Jahre später wieder umzuschwenken für mich persönlich geht sowas gar nicht.Man kann nicht erst den Dienst wegen Gewissensgründe verweigern und diese Gewissensgründe dann später ablegen.

Timid

Zitat von: Rollo83 am 20. Dezember 2009, 12:17:39Man kann nicht erst den Dienst wegen Gewissensgründe verweigern und diese Gewissensgründe dann später ablegen.

Doch, kann man! Das Gewissen hat man nicht vor der Geburt eingepflanzt bekommen, und es ist auch nicht für alle Zeiten in Stein gemeißelt! Also spar dir bitte solche Kommentare!
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Rollo83

Naja seh ich irgendwie nicht so und ich hab extra geschrieben das sich der TE nich angegriffen fühlen soll.
Ausserdem ist das nur meine Meinung.Ich wollte eigentlich auch auf etwas Anderes hinaus ich lass es aber lieber.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau