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US Schießauszeichnung als Reservist an der Uniform tragen?

Begonnen von PzGren352, 07. Januar 2010, 14:43:22

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wolverine

Zitat von: F_K am 19. Mai 2014, 10:33:49
Inwieweit deutsche Waffengesetze auf US Schießbahnen in Deutschland gelten, kann ich nicht abschließend beurteilen.
Ist es Staatsgebiet? Warum sollte dann dort dieses Gesetz nicht gelten?
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schwarzbunt

Google liefert widersprüchliche Informationen, auf der HP besagter RK steht z.B. auch "Das Monte Kali Schießen ist eine Veranstaltung aus dem Bereich der Landesgruppe Hessen." und woanders "veranstaltet von der RK Giesel".

Ich hatte mich auch gefragt, ob das Verbot "Zivilist schießt auf Mannscheibe" überhaupt relevant ist, wenn der Veranstalter ausländische Streitkräfte sind.

Zitat von: F_K am 19. Mai 2014, 10:33:49

@ Schwarzbunt:

Google?

ZitatVeranstalter: Das 1-214th Aviation Regiment, unterstützt durch die RK Giesel im VdRBw

F_K

Lieber Wolverine:

Es gibt ja Ausnahmetatbestände:

Zitat§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
1.die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
2.die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
3.die Polizeien des Bundes und der Länder,
4.die Zollverwaltung
und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden. Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

Ich kann nicht beurteilen, ob und inwieweit dann Gäste der US Streitkräfte von diesen Bestimmungen ausgenommen sein könnten.

Zumindest scheint diese Problematik auch in den US Streitkräfte bekannt zu sein, wenn man Wiki glauben darf:

ZitatDie veränderten Regelungen der US Army erlauben seit 2008 nur noch aktiven oder in Reservistenverbänden organisierten ehemaligen Soldaten, Mitgliedern von schießsporttreibenden Vereinen oder Angehörigen von Behörden den Zugang zur Schießbahn.


@ Schwarzbunt:

Naja, maßgeblich ist da wohl die Ausschreibung, aus der das Zitat ist.

Die Landesgruppe Hessen ist kein schießsporttreibender Verein / Untergliederung, die "darf" solche Veranstaltungen nicht machen. Es bliebe also nur eine RAG als Veranstalter, der dann voll in der Haftung wäre und die Problematik mit dem Waffengesetz hätte.

TheScientist

@F_K

Touché, bin gerade krank zu Hause...  ;)

"(Ich war vor ein paar Jahren auch mal da (Gästeschießen), mein Eindruck damals war eher dass mehr als 50% mit nicht (vollständig) korrekten Uniformen rumlief. An der Abendveranstaltung habe ich nicht teilgenommen.)"

Ich denke es hat sich zum besseren gewandelt und ich würde Sie gerne Einladen in unserer Mannschaft zu schiessen...denn wir haben uns nicht gerade mit Ruhm bekleckert...  ;D

Gruss

ARMY STRONG

Zitat von: TheScientist am 19. Mai 2014, 10:19:40
Wo haben Sie den eine Mannscheibe gesehen?
Sowohl die US als auch die NL-Pistolenübung wurde auf Mannscheiben geschossen.

TheScientist

@ARMY STRONG

Danke für die Info, diese beiden Übungen habe ich nicht geschossen...leider  :'(

HCRenegade


F_K

@ HCRenegade:

Tatsächlich?

(Hintergrund: z. B. die "neue Klappfallscheibe" der Bundeswehr (flächig schwarz, rechteckig, Ecke links und rechts oben abgeschrägt), auch oft "Sarg" genannt - ist keine "Mannscheibe" mehr im Sinne Waffengesetz.
Wenn da allerdings ein Gesicht, Helm, Waffe oder so angedeutet wird, ist es eine Mannscheibe).

wolverine

Zitat von: F_K am 19. Mai 2014, 11:09:29
Lieber Wolverine:

Es gibt ja Ausnahmetatbestände:
....
Das ist eine andere Frage, nämlich ob US-Streitkräfte o. ä. vom Waffengesetz ausgenommen sind. Die Frage, ob das Waffengesetz dort örtlich grundsätzlich - und für jeden, der nicht zum beschriebenen Personenkreis gehört - gilt, stellt sich meines Erachtens nicht.

Das ist lediglich der eher "lustige Versuch" seit Beginn dieser Veranstaltung. ;D (Ich stelle mir einen US-Soldaten vor das Tor und umgehe dann alle gesetzlichen Restriktionen).
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HCRenegade

@ F_K:

OK verstanden - ich hatte das als "Mannscheibe" interpretiert ;) Helm und Waffe waren allerdings nicht erkennbar.

F_K

@ HCRenegade:

Ja, die "Unterschiede" sind da manchmal klein, haben aber große Auswirkungen.

Als "RAG - Zivilist" darf man auf einer BW Schießanlage (mit Nutzungsvertrag) auch auf Klappfallscheiben schießen, dass ist (waffen-)rechtlich unproblematisch.

Wenn einem der Schießbahnwärter aber eine "Geiselscheibe o. ä. anbietet", dann hat man dankend abzulehnen.

@ Wolverine:

Wir haben da das gleiche Verständnis:

- Für US Streitkräfte und deren Soldaten gilt das Waffengesetz in Deutschland nicht.
- BW Soldaten sind davon ausgenommen.

- "Problematisch" sind Zivilisten (Reservisten ohne DVag oder "nur" Mitglieder eines schießsportlichen Vereins), da ist die spannende Frage ob dies "Bedienstete" der US Streitkräfte sind.
Ich würde dies eher verneinen ... dies wäre dann beim Gästeschießen sehr problematisch.

Da aber wohl kein Kläger, braucht kein Richter drüber nachzudenken ...

wolverine

#86
Zitat von: F_K am 19. Mai 2014, 14:38:07
- "Problematisch" sind Zivilisten (Reservisten ohne DVag oder "nur" Mitglieder eines schießsportlichen Vereins), da ist die spannende Frage ob dies "Bedienstete" der US Streitkräfte sind.
Die Frage stellt sich doch nicht wirklich, oder?! Damit sind Angestellte und evtl. Angehörige des "zivilen Gefolges" verbündeter Streitkräfte gemeint. Reservist ohne DVag ist statusrechtlich einfacher Zivilist und damit sind (wie beim Schießsportler) Kriegswaffen, vollautomatische Schusswaffen und menschenähnliche Ziele tabu.
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F_K

Lieber wolverine:

.. ich stimme Dir voll zu, dies ist auch mein Verständnis.

So wie es aussieht, schaut die zuständige Waffenbehörde aber wohl bei US Liegenschaften "nicht im Detail nach".

NonNobis

Guten Tag Kameraden,

bitte denkt daran, was das eigentliche Thema war ,,US Schießauszeichnung als Reservist an der Uniform?"

Viele schreiben übers Monte Kali (ich auch!!!)  Tenor war doch o.g. Thema, oder???

Monte Kali ist eigentlich gut, aber die Anzugsordnung lässt zu wünschen. ;)

Ich finde es gut, dass man die Möglichkeit hat um solche Abzeichen zu erwerben. Des Weiteren ist eine internationale Kommunikation (Kameradschaft und evtl. Freundschaft) zwischen den Soldaten gut und festig.

Mit kameradschaftlichem Gruß

Ps.: Jetzt kann jeder denken was er will! Anzugsordnung ZDv 37/10 (zwei Sonderabzeichen, davon ein Ausländisches!) Tragegenehmigung des Dienstvorgesetzten einholen und dann tragen.




Reservist01


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