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Grundausbildung nicht bestehen?

Begonnen von Lenschaen, 30. Januar 2010, 07:52:20

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APDSFS-T

#15
Hier wird spekuliert ohne Ende!
Ich wiederhole nochmal zum Mitschreiben:
1) Ja, man kann durch die AGA fallen!
2) Deswegen: Obacht, der GrpFhr wollte nicht unbedingt nur Angst machen! Ich warne vor der leichtfertigen Aussage!
3) Ob das Verpassen dieses einen Biwaks zum Nichtbestehen führt, kann man generell nicht sagen, denn das hängt von den Inhalten dieses Biwaks zusammen- diese können zwischen den Einheiten unterschiedlich sein! Da braucht dann auch nicht jeder mit seinen persönlichen Erlebnissen umherzuspekulieren- denn etwas Anderes ist mit meiner Aussage auch nicht gemeint!
4) Ich warne vor der leichtfertigen und pauschalen Aussage der2/3-Regelung! Die ist s o nämlich falsch!

Zitat von: rogal am 30. Januar 2010, 11:22:12
kann sein, dass ich das schießen den unterlagen falsch entnommen habe
Ja, haben Sie, denn die in dem Zusammenhang getroffene Aussage ist falsch.

Zitat von: rogal am 30. Januar 2010, 11:22:12
ich meinte nicht 2 von drei sondern zwei-drittel der inhalte

Wo ist der Unterschied zwischen zwei von drei Inhalten und "zwei-drittel" der Inhalte, Herr Einstein?

rogal

naja, mathe war noch nie meine stärke  ;)
uns wurde die 2/3-regelung allerdins von allen dienstgraden meiner aga-kompanie erklärt
01.07.2009-30.09.2009 AGA 5./GebSanRgt 42 Kempten (I Zug)
01.10.2009-30.06.2010 SanZ Lahnstein

Rollo83

@APDSFS-T

Ich bin ja genau ihrer Meinung ich hab mich vielleicht etws dumm ausgedrückt.Wenn Ausbildungsabschnitte fehlen muss sicherlich nachgesteuert werden.Die kann man aber z.B. mit einem Biwak in der Kompanie geschehn oder halt mit dem nächsten AGA Zug.
AGA nicht bestehn würde ich ehr so definieren das man die komplette AGA nicht besteht und deswegen nochmal komplett 3 Monate machen müsste.
Dies wird meiner Meinung nach nicht passieren wenn ma "nur" ein Biwak verpasst.Die fehlenden Ausbildungsteile können gut nachgeholt werden oder wie gesagt im nächsten AGA zug nachgesteuert werden.
Also einfach nicht teil nehmen und nie nachholen so war das von mir nicht gemeint.

ulli76

So, dann will auch meinen Senf dazu geben:
Um die entsprechede ATN (z.B. Soldat für allg. Sicherungsaufgaben) am Ende der AGA zuerkannt zu bekommen (landläufig Bestehen der AGA genannt) muss man 1.an einem gewissen Anteil der Ausbilungsinhalte teilgenommen haben und 2. an bestimmten Ausbildungen teilgenommen haben.

Wenn man diese Bedingungen nicht erfüllt kommt es u.a. auf den Status des Soldaten an: GWDL wiederholen in der Regel nicht, bei SaZ und FWDL entscheidet der Disziplinarvorgesetzte der zukünftigen STammeinheit.
Ob dann wiederholt wird hängt davon ab, was und wieviel verpasst wurde.
Verpasste Ausbildungsinhalte kann man ggf. auch in der Stammeinheit wiederholen.

Dass man wiederholen muss, wenn man nur das Biwak verpasst hat (wenn das das einzige ist) ist eher ungewöhnlich, aber nicht ausgeschlossen. Letztenendes hilft es ja nix: Wenn du krank bist, bist du krank. Das sehen auch die Ausbilder und würden dich notfalls zum Arzt schicken.
Ist das eigentlich das einzige Biwak? Ist ja grad erst Mitte der AGA. Normalerweise findet noch ein Biwak/Abshclussübung in der vorletzten Woche statt- da ist dann auch die Rekrutenbesichtigung (wenn´s die noch gibt)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Hannes87

schießen muss man auf jeden fall mitgemacht haben hat unserer zugführer gesagt, weil das ja nun mal das wichtigste ist!

Lenschaen

schießausbildung hatten wir am montag und habe alles beim ersten mal geschafft. bis jetzt habe ich an allen ausbildungen teilgenommen

honcz

ein Freund hat mir erzählt, dass er sein BIWAK in der Turnhalle gemacht hat. Er war in einer Einheit, in der die Bundeswehr hauptsächlich Männer (alles GWDL) gesammelt hatte, die starke Allergien oder sonstige körperliche Leiden hatten, die einen Einsatz drausen echt erschwert hätten. Gut, das ist Jahre her, dass er dort war. Aber vielleicht redest du mal mit deinen Ausbildern, ob das geht. Vielleicht kannst du dann das Zelten usw. auch in geschützter Umgebung lernen, wenn du krank bist.

mailman

Das war wahrscheinlich zu T7 Zeiten. Da es diesen Tauglichkeitsgrad nicht mehr gibt wird sowas wohl auch nicht mehr gemacht.

Hab allerdings schon mal von einem "Innendienstbiwak" gehört, was meiner Meinung nach Schwachsinn ist.

APDSFS-T

Zitat von: Lenschaen am 30. Januar 2010, 12:59:59
schießausbildung hatten wir am montag und habe alles beim ersten mal geschafft. bis jetzt habe ich an allen ausbildungen teilgenommen

Und damit ist die Schießausbildung abgeschlossen? Herzlichen Glückwunsch. Ich jedenfalls kenne keinen, der sämtliche Schießübungen der entsprechenden Waffen an einem Tag, einschließlich Nachtschießen und möglicherweise Wertungsübungen, geschossen hatte.

Da jedenfalls hier zu genüge spekuliert, gemutmaßt und Geschichten von Freunden und Bekannten berücksichtigt werden, überlassen Sie z.B. solche Dinge

Zitat von: honcz am 30. Januar 2010, 14:19:52
Vielleicht kannst du dann das Zelten usw. auch in geschützter Umgebung lernen, wenn du krank bist.
getrost den Ausbildern überlassen, bevor das hier noch zu einem Orakel fern der Realität wird. Denn: Die Vorschriftenlage ist eindeutig, und Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Vorgesetzten Ihnen auch diesbezüglich das Denken abnehmen. Sie brauchen also nicht mizt "Zelten" und "alle Schießübungen an einem Tag" umherzuoraklen.

WausLG1

@ APDSFS-T

ich weis ja nicht wie das bei Ihnen war, aber als Rekrut weis man nicht vorher was alles zu Schießübungen was alles genau in der AGa ran kommt.

der TE meinte

Zitat von: Lenschaen am 30. Januar 2010, 12:59:59
schießausbildung hatten wir am montag und habe alles beim ersten mal geschafft. bis jetzt habe ich an allen ausbildungen teilgenommen

vl die Schiessübungen im AGSHP...



Fakt ist wie schon erwähnt ja man kann durch die AGA fallen bzw nicht bestehen... da kommt es aber auch noch drauf an wie der Rekrut sich während der AGA verhalten hat... negativ aufgefallen
wir hatten bei uns zb in der AGA ein sogenanntes Schießbiwak... wo auch ein teil der kameraden gefehlt haben.... und die AGA trotzdem bestanden haben... weil wir ja nicht nur einmal auf der  STOSA waren^^

das gleiche gilt auch für das Wachschiessen. Ich kenne heutige HGs die die AGA nicht wiederholen mussten obwohl sie da gefehlt haben ;) und nein ich bin es nicht :D



muss aber dazu sagen das das nicht überall so gehandhabt wird und im ermessen Spielraum der Zugführer liegt.


mailman

Ohne Wachschießen gibts keinen Eintrag im Schießbuch damit auch schon mal keine Wache. Zudem dürfte die ATB dann fehlen.

Wenn man nur im Gezi oder so sitzt ist das wohl auch nicht so das Problem dann schiebt man eben keine Wache. ABer die meisten Einheiten werden da ziemlich schnell nachsteueren

APDSFS-T

#26
Zitat von: WausLG1 am 30. Januar 2010, 18:05:44
@ APDSFS-T

ich weis ja nicht wie das bei Ihnen war, aber als Rekrut weis man nicht vorher was alles zu Schießübungen was alles genau in der AGa ran kommt.

der TE meinte


Bei mir war es als Rekrut ähnlich- ich wußte vorher nicht genau, was alles zu den Schießübungen gehörte. Das wusste ich erst als GrpFhr, ZgFhr und als KpChef.
Und somit habe ich eben als ehemaliger Kompaniechef die Antwort mit dem entsprechenden Hintergrund gegeben, und nicht als Rekrut..
Die Hintergründe....
.....kennen wir eben soweit nicht, dass wir vom besten Fall ausgehen können.
Wir wissen nicht, wie weit die Standortschießanlage entfernt ist und wie weit es möglich ist, die fehlenden Schießleistungen noch während der AGA zu erbringen. Wir wissen nicht, ob im Biwak überhaupt geschossen wird. Und dennoch werden hier Fälle berichtet wie von HGs, die die AGA nicht nachholen mussten, hier wird sich der Kopf zerbrochen, dass man den GrpFhr fragen soll, ob man in der Sporthalle "Zelten" kann uswusw.
Trotz dass alle umherorakeln und prima Tipps haben, ist zuerst eins Fakt- dies alles rührt vom Entgegenkommen der Ausbildern, sofern sie dieses können.
A B E R:
Wenn jemand schreibt, dass der GrpFhr nur Angst machen will, indem er sagt, dass die AGA nicht bestanden ist, wenn man am Biwak nicht teilnimmt, liegt falsch!
Denn dies kann durchaus passieren.
Da ist es dann egal, wenn einer jemanden kennt, der von einem HG gehört hat, dass er die AGA nicht wiederholen musste, obwohl er seine Schießleistungen nicht erbracht hat. Im umgekerten Fall kenne ich unzählige andere Beispiele, wo die AGA wiederholt werden musste, da die Zuerkennung der ATN aufgrund der zahlreichen, nicht abgelegten Leistungen nicht vertretbar war.
Deshalb sage ich, dass der TE hier an dieser Stelle von einigen falsch beraten wird!

WausLG1

@ mailmann

natürlich wurde nachgesteuert...


@ APDSFS-T

natürlich sind 90% von den beiträgen hier im Thread nur Spekulation.

Aber wenn man "wirklich" krank is bringt es ja nichts sich trotzdem ins biwak zu quälen... A Pflicht zu gesunderhaltung
B andere Rek vl noch anstecken

APDSFS-T

Zitat von: WausLG1 am 30. Januar 2010, 20:55:22
@ APDSFS-T
natürlich sind 90% von den beiträgen hier im Thread nur Spekulation.

Das ist jetzt aber Schwachsinn- das liegt höchstens daran, dass die, die keine Ahnung haben, trotzdem die Aussagen von erfahreneren Soldaten in Frage stellen müssen und hier versuchen, ihre Schriftsteller-ATN zu erwerben.

Zitat von: WausLG1 am 30. Januar 2010, 20:55:22
Aber wenn man "wirklich" krank is bringt es ja nichts sich trotzdem ins biwak zu quälen... A Pflicht zu gesunderhaltung
B andere Rek vl noch anstecken
Auch das ist falsch- wenn der Soldat krank ist hat er nicht über die Alternative nachzudenken, sich "trotzdem ins Biwak zu quälen", sondern ist im Rahmen der Pflicht zur Gesunderhaltung sogar verpflichtet (daher: Pflicht zur Gesunderhaltung), sich dem Truppenarzt vorzustellen.
Somit trägt die oben aufgeführte Aussage zu dem hohen Spekulationsgrad von 90% bei.

WausLG1

jaha schlimm nur wenn sich die erfahrenen soldaten an den Spekulationen beteiligen...

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