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Tattoos

Begonnen von Jens123, 30. Januar 2010, 20:13:18

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Jens123

Hi,

Ich habe einige Tattoos, kann ich da bei der Bundeswehr probleme bekommen ? Also bei der Musterung ect?

Rollo83

Forensuche benutzen!!!!
Tattoos geben Fehlziffern und können auch Probleme geben.Je nach Stelle und Motiv.

ulli76

Ja, kann man. Hängt vom Ausmaß, dem Motiv, der Stelle und auch ein wenig von der angestrebten Laufbahn ab.

@rollo: Das heisst inzwischen Gesundheitsziffer.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jens123

Also ich habe beide arme zu tättoowiert

Rollo83

@Ulli
Ok ich hab einiges nachzuholen

@TE
Wollen sie SAZ werden oder nur Grundwehrdienst leisten?

Jens123

Mein ziel ist es SAZ zu werden.

Rollo83

Also ich sag es mal so.
Ich hab glaub ich noch keinen Offz gesehn der seine kompletten Unterarme zugemalt hat.
Ich persönlich werde Feldwebel und habe 3 Chinesische Zeichen am Unterarm und bis jetzt war es kein Problem.
Die ganze Sache mit den Tattoos ist wohl auch eine Auslegungssache vom Chef denn eigentlich laut ZDv ist es verboten wenn die Tattoos an sichtbaren stellen sind.
Desto höher der Dienstrgrad desto ungeeigneter sind die Tattoos wohl wegen Vorbildungfunktion eines Vorgesetzten usw.
Bei der Musterung wird es aber eigentlich erst mal keine Probleme geben.

Jens123

Was bedeutet ZDv?

Rollo83

Zentrale Dienstvorschrift.

apollo98

Es ist nicht mehr verboten und es gibt auch keine ZDv die irgend ein Verbot ausspricht. Außer es handelt sich um rechts- oder linksradikale Sachen usw.

Wenn jemand im Dienst damit Probleme haben sollte, kann mir eine PM schreiben. Ich habe ein Rufnummer von dem Ansprechpartner im FüS. Übrigens macht das in der OPZ keinen Unterschied, ob der Bewerber an sichtbaren Stellen tatowiert ist. Wäre ja auch schlecht, weil ein lebendes tatowiertes Beispiel (UmP) im Dezernat Einplanung/Einstellung rum rennt.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

wolverine

#10
Fürchterlich! Bei Polizeibeamten o. ä. sind da zum Glück einige OVG noch etwas strenger! Aber im 2. Wehrdisziplinarsenat ist leider der Marsch durch die Instanzen vollends vollzogen! Hoffen wir auf die biologische Lösung und Rückbesinnung.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rollo83

Ich werd mir mein am Unterarm wohl in der nächsten Zeit weglasern lassen.

Bienchen

Hey mit Tattoos bekommst du keine Probleme ich mach grad seit einem Monat meine Aga und es ist alles locker :)

erdpichel

ich versteh ehrlich gesagt die ganze problematik nicht...

vor einigen jahren oder besser jahrzenten waren ohrringe oder besser gesagt ohrstecker/Piercings bei männern auch "unnormal", heute kräht da kein hahn mehr nach.... auch wenn die besser versteckbar oder unsichtbar zu machen sind, so sehe ich da durchaus parallelen.

ich red da -wie in anderen threads auch schon erwähnt- nicht son tattoos im gesicht, auf den händen oder an sonstigen auffälligen stellen, aber wenn ich auf der schulter, an den beinen oder auf dem rücken irgendwo n tattoo hab, was mir was bedeutet, dann finde ich das nicht schlimm.

genauso kann ich nicht verstehen, dass manche aus dem tragen eines tattoos eine veränderte einstellung zu bestimmten sachen oder eine inkompetenz ableiten kann....

dazu sei gesagt, dass ich kein tattoo habe, aber dieses durchaus respektiere!

natürlich alles im rechtlich einwandfreien bereich... gewaltverherlichende oder radikale motive sind natürlich ausser diskussion!
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

kaimar2

Ich habe zwar keine Ahnung aber immerhin eine Meinung (nicht, dass mich das je davon abgehalten hätte, Selbige kundzutun). Solange man nicht gerade ein Hakenkreuz auf der Stirn hat, sollte es doch rein rechtlich gesehen eigentlich keine Probleme geben, oder? Also höchstens in dem Rahmen, in dem es auch im Zivilen problematisch wird.

Inwiefern sind Äußerlichkeiten als Vorraussetzung zum Ausführen einer Vorbildfunktion in der ZDV geregelt?