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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: § 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat  (Gelesen 13380 mal)

Nordlicht2

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MoinMoin!

Ich habe in Kürze mein erstes Staatsexamen in der Tasche (Berufskolleg/Sekundarstufe II). Habe damals bei der Luftwaffe meinen GWD absolviert und danach ne Ausbildung bei der Sparkasse gemacht. In dem Job auch zusätzlich Berufserfahrung!
Spreche super Englisch (ohne Scheiß), ein wenig Russisch und Litauisch dazu.
Für mich wäre eine Ausbildung zum Offz d. R. aus 2 Gründen sehr interessant: Zum einen gibt´s Sozialpunkte (ja, das heißt wirklich so) für Referendariat und die anschließende Übernahme ins Beamtenverhältnis, zum anderen habe ich mich all die Jahre für Sicherheitspolitik interessiert und auch entsprechende Kurse an der Uni besucht.
Aber: Ich bin fast 32 und damit falle ich aus dem normalen Raster raus. In Ausnahmen kann jedoch - wie ich las - bis 35 eingestellt werden.
Habe ich da ne Chance? Bin topfit, daran scheitert es also nicht.

Gruß, Nordlicht
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wolverine

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #1 am: 23. Februar 2010, 10:53:05 »

Wenn Sie sich nicht bewerben werden Sie das auch nie erfahren!
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Großer Leviathan

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #2 am: 23. Februar 2010, 10:56:51 »

Am besten einfach mal mit dem zuständigen WDB in Ihrer Region in Verbindung setzten.
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AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

wolverine

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #3 am: 23. Februar 2010, 10:59:02 »

Eigentlich ist hier das PersABw - Abt. V - zuständig.
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Nordlicht2

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #4 am: 23. Februar 2010, 14:18:10 »

Danke schonmal, habe eine entsprechende EMail an den zuständigen Hauptmann gesendet.
Mal sehen was jetzt kommt.

Weitere Tipps sind natürlich jederzeit herzlich Willkommen, evtl auch von anderen Usern die diesen Weg gegangen sind / gehen wollten!  :)
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snake99

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #5 am: 23. Februar 2010, 15:57:02 »

Direkte Einstellungen mit höheren Dienstgrad gem. §43 SLV sind nach Aussage des PersAmts Köln echte Ausnahmen in der ResOffz Laufbahn geworden.
Die Masse der ROA's a.d.W. müssen die normale ResOffz Ausbildung durchlaufen, auch wenn sie bereits einen akademischen Abschluß haben. Ein Kamerad der ROA ist berichtete mir, dass auf seinem ROA Lehrgang Teil 1 sogar ein "Dr. Dipl. Ökonom" teilnahm im DstGrd OG (OA) ...

Laut PersAmt sind es einfach zu viele Bewerber, die bereits mit einem zivilen Diplom die ResOffz Ausbildung beginnen.
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Nordlicht2

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #6 am: 23. Februar 2010, 16:03:53 »

Direkte Einstellungen mit höheren Dienstgrad gem. §43 SLV sind nach Aussage des PersAmts Köln echte Ausnahmen in der ResOffz Laufbahn geworden.
Die Masse der ROA's a.d.W. müssen die normale ResOffz Ausbildung durchlaufen, auch wenn sie bereits einen akademischen Abschluß haben. Ein Kamerad der ROA ist berichtete mir, dass auf seinem ROA Lehrgang Teil 1 sogar ein "Dr. Dipl. Ökonom" teilnahm im DstGrd OG (OA) ...

Laut PersAmt sind es einfach zu viele Bewerber, die bereits mit einem zivilen Diplom die ResOffz Ausbildung beginnen.
Danke schonmal für diese interessante Information.

Ich war ohnehin zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen sofort als Leutnant oder so eingestellt zu werden. Sondern als OGOA (wenn ich mich zu diesem Schritt entschließen sollte, und die mich haben wollen). Evtl würde ich wegen der abgeschlossenen Ausbildung wohl noch als Fahnenjunker oder Fähnrich eingestellt. Aber klar, die Offiziersausbildung muß so oder so komplett durchlaufen werden.

Was bedeutet "a.d.W." ? Auf der Warteliste? Also gibt es in der Bundeswehr durchaus Bedarf für Leute wie mich?

Ich möchte auch nochmal anmerken das ich 31 Jahre alt bin. Daher müßte wohl eine Ausnahme im Rahmen des oben genannten Paragraphen gemacht werden müssen.  ???
« Letzte Änderung: 23. Februar 2010, 16:13:16 von Nordlicht2 »
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snake99

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #7 am: 23. Februar 2010, 16:14:21 »

Das mit der Warteliste meinen sie nicht ernst oder?
a.d.W. bedeutet "außerhalb des Wehrdienstes" ;)

Was den Bedarf angeht ... jedes Jahr können um die 100 ROA's zugelassen werden, den Stellen stehen jedoch zwischen 400-500 Bewerber gegenüber ;)

Zitat von: Nordlicht2
Evtl würde ich wegen der abgeschlossenen Ausbildung wohl noch als Fahnenjunker oder Fähnrich eingestellt.


Definitiv nicht! Sofern der §43 bei ihrer Bewerbung nicht angewandt wird, würden sie ihren letzten DstGrd erstmal bekommen und erst nach erfolgreich absolviertem ROA Teil 1 zum Fahnenjunker ernannt werden.
« Letzte Änderung: 23. Februar 2010, 16:31:26 von snake99 »
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Nordlicht2

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #8 am: 23. Februar 2010, 16:40:23 »

Das mit der Warteliste meinen sie nicht ernst oder?
a.d.W. bedeutet "außerhalb des Wehrdienstes" ;)
Ach, diese tausenden Abkürzungen...  ;D


Was den Bedarf angeht ... jedes Jahr können um die 100 ROA's zugelassen werden, den Stellen stehen jedoch zwischen 400-500 Bewerber gegenüber ;)

Zitat von: Nordlicht2
Evtl würde ich wegen der abgeschlossenen Ausbildung wohl noch als Fahnenjunker oder Fähnrich eingestellt.


Definitiv nicht! Sofern der §43 bei ihrer Bewerbung nicht angewandt wird, würden sie ihren letzten DstGrd erstmal bekommen und erst nach erfolgreich absolviertem ROA Teil 1 zum Fahnenjunker ernannt werden.
Ok, Danke Ihnen! Mal sehen ob ich noch einen Hinweis wegen des Alters bekommen.
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wolverine

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #9 am: 23. Februar 2010, 16:55:27 »

Welchen Hinweis sollten Sie denn bekommen?
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Nordlicht2

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #10 am: 23. Februar 2010, 17:06:51 »

Welchen Hinweis sollten Sie denn bekommen?
Ah, ich sehe gerade das ich etwas falsch verstanden habe. Verzeihen Sie.
Snake hatte bereits um 15.57h geschrieben, daß eine Einstellung nach §43 Seltensheitswert hat.
Dementsprechend dürfte die Situation auch bei mir schattig sein.
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wolverine

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #11 am: 23. Februar 2010, 17:09:34 »

Es ist doch nicht Ihre Aufgabe vorher eine Erfolgsprognose anzustellen. Bewerben Sie sich und lassen die Bearbeiter im PersABw ihre Arbeit tun. Dass Sie nur unter Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zugelassen werden, wissen Sie. Aber wenn der Gesetzgeber diese Möglichkeit eingeräumt hat, kann sie auch genutzt werden. Gebühren fallen nicht an, also los!
« Letzte Änderung: 23. Februar 2010, 17:12:44 von wolverine »
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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #12 am: 23. Februar 2010, 17:13:50 »

Es ist doch nicht Ihre Aufgabe vorher eine Erfolgsprognose anzustellen. Bewerben Sie sich und lassen die Bearbeiter im PersABw ihre Arbeit tun. Dass Sie nur unter Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zugelassen werden, wissen Sie. Aber wenn der Gesetzgeber diese Möglichkeit eingeräumt hat, kann sie auch genutzt werden. Gebühren fallen nicht an, also los!
Danke für den Zuspruch! Läuft...
Wie bereits erwähnt habe ich eine erste persönliche Anfrage mit Schilderung meines Falles an den zuständigen Hptm gemailt.
Ich halte Sie auf dem laufenden.
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baghira165

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #13 am: 17. Juni 2010, 11:08:26 »

Hallo,
wie ist die Story weiter gegangen?

Ich habe es nach § 43 selbst versucht. Trotz Uni, Dipl-Kfm., langjähriger Führungserfahrung in der Presse-/ÖA weltweiter Unternehmen, Pressesprecher eines F1 Teams und damit beste Kenntnisse im Umgang mit Rundfunk und TV, fließend Englisch, Französisch. Heute Geschäftsführer, Absage.
Ich denke, diese Fälle der Einstellung nach § 43 sind wirklich in homöopatischen Dosen gestreut.
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wolverine

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Re:§ 43 Abs. 3 SLV - Offz d. R. und Lehramt/Referendariat
« Antwort #14 am: 17. Juni 2010, 11:23:27 »

Ich kenne einige bei denen es geklappt hat.
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